Hi,
zum Thema Wiederbeschaffungswert:
Ich habe keine Equipmentversicherung und will daher zu den dortigen AGBs und Werbung nicht viel sagen, aber bei der Kfz-Schadensregulierung begegnet mir der Wiederbeschaffungswert täglich. Wenn ein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, ist damit der Betrag gemeint, den man aufbringen muss, um ein Fahrzeug der gleichen Marke mit dem konkreten Alter, Ausstattung, Motorisierung, Laufleistung etc. Am Markt zu erhalten. Also der Gebrauchtpreis!!!! Wenn hingegen jemand Neuwert meint, schreibt der das auch.
Ich kann mir keine Versicherung vorstellen, die für gebrauchtes Equipment einen Neupreis zahlt, wenn etwas abhanden kommt. Ich kann mir hingegen sehr wohl Versicherungsagenten vorstellen, die ne Menge Unsinn reden, wenn der Tag lang ist und sie noch nichts verkauft haben.
Gruß Rainer