Veröffentlichung auf YouTube

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slowhand73

slowhand73

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Bestimmt wurde das schon gefragt, aber ich frag einfache nochmal. Darf man, wie ich, einen gecoverten Song, in dem Fall "Bitch - Meredith Brooks" einfach so in YouTube veröffentlichen, ohne mit der GEMA in Konflickt zu geraten ???

Wem's interessiert:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bestimmt wurde das schon gefragt, aber ich frag einfache nochmal.

Du rennst auch auf die Straße und schaust dann, ob ein Auto kommt?

Du hast es doch schon hochgeladen, und ja, es wurde schon mal gefragt, gefühlt alle drei Tage wieder.

Blätter mal im Musikrecht-und-finanzen-Forum, schau in die Nutzungsbedingungen von YouTube unter dem Stichwort Copyright und ansonsten warte einfach, was passiert.

Irgendwann wird irgendein Auto auf dieser Straße fahren. Vielleicht nimmt es Dich ja mit.
 
Das gab es in der tat schon mal hier.

Gib mal in der Forensuche Gema Youtube und Cover ein.
 
Ja ich geh auch erst mit ner Frau ins Bett und frag dann ob sie schon nen Freund hat oder verheiratet ist ;)))

Danke Euch für die Antworten
 
Nicht schlecht,Du stellst ne Frage und promotest dein Video gleich mit.
smil451c7211b9e19.gif

Geschickt eingefädelt.
smil470009513826a.gif

Zu dem Thema Copyright wirst Du auf deren Seite schon entsprechend was finden und da ist glaube ich auch die richtige Ablaufstelle und nicht dieses Forum.
Chrk hat ja schon was verlinkt.
Und hier ist noch etwas:
http://www.youtube.com/t/howto_copyright

Hier ein Zitat aus dem Link,der eigentlich die Sache deutlich macht:
"Was ist eine Urheberrechtsverletzung? Eine Urheberrechtsverletzung
liegt vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Genehmigung
des Urheberrechtsinhabers reproduziert, weitergegeben, präsentiert oder
öffentlich zur Schau gestellt wird oder abgeleitete Werke davon
erstellt werden.


Die Veröffentlichung von
urheberrechtsverletzendem Content kann zur Kündigung deines Kontos
sowie zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ein
Urheberrechtsinhaber beschließt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies
ist kein Witz, du kannst wirklich verklagt werden! Im Folgenden findest
du einige Richtlinien, anhand derer du feststellen kannst, ob dein
Video geeignet ist oder ob es das Urheberrecht eines Dritten verletzt.
Die YouTube-Hilfe enthält darüber hinaus häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht.


Wir
bei YouTube respektieren die Rechte von Künstlern und Autoren und
hoffen, dass du uns in unserem Bemühen unterstützt, aus unserer
Community eine kreative, legale und positive Erfahrung für jeden, auch
Künstler und Autoren, zu machen."

Den finde ich auch gut:
"Du kannst ganz einfach sicherstellen, dass du nicht die Urheberrechte
einer anderen Person verletzt, indem du mit deinem Talent und deiner
Fantasie etwas völlig Neues schaffst"

Oder der:
"Wenn alles dir gehört, brauchst du dir keine Sorgen um das Urheberrecht zu machen"
 
Vor einiger Zeit durfte man das schon weil die Youtube an der Gema gezahlt hat oder ähnliches.

Jetzt zahlt youtube nichts mehr und die videos werden alle für Deutschland gespeert, andere Länder können sich diese natürlich anschauen weil die so ein mist nicht haben nur Deutschland.

Aber man kann es umgehen!

Dir kann garnichts passieren auch wenn du das Urheberrecht verletzt wird es höchstens gelöscht.

Ne Abmahnung bekommste nur auf deiner Privaten Homepage oder wenn du es auf der verlinkst.
 
ich verletze kein urheberrecht, wenn ich einen liveauftritt mitfilme und diesen dann bei youtube und weiteren videokanälen ohne kommerzgedanken hochloade. ansonsten müßte man ja 80 % der user dort sperren.
auch darf ich bei liveauftritten, jeden song covern und so singen und spielen, wie er mir gefällt.

immer der veranstalter ist dann für die [g=119]gema[/g] zuständig. die [g=119]gema[/g] löhnt die entsprechenden tantiemen, dann an urheber, verlag, eventuelle bearbeiter und ihren eigenanteil.
 
Zur Ausgangsfrage: Machs einfach!

Die GEMA würde schon mal gar nicht auf den Plan treten, wenn dann wird Youtube Deinen Clip sperren. Das ist jedoch unwahrscheinlich - passiert es doch eher bei originalen Tunes mit originalen Videos.
 
slowhand73, am besten einfach für solche Fragen die GEMA anrufen und sich dort beraten lassen, denn dann geht man auf jeden Fall sicherer, dass man nicht mit Falschberatungen und Halbwissen von eher rechtlichen Laien in eine Falle tappt.
Bei bekannten Werken ist es nämlich neben dem Urheberrecht auch so, dass hier in der Regel bereits vergebene Leistungsschutzrechte auch eine Rolle spielen, die z.B. Verleger bei Werkübernahme und Veröffentlichungen in ihrem Verlag/Label haben können und da kann es bei ungenehmigter Veröffentlichung von unlizensierten Coverversionen sehr schnell mal zu sehr teuren Abmahnungen und Rechtsnachteilen kommen.

Die Menschen bei der GEMA sind in solchen Sachen der genauen und rechtssicheren Auskünfte immer sehr hilfsbereit, von daher braucht man da keine Scheu haben sie zu fragen.
 
Ich würde den Song nicht hochladen:
1. Den Song will gecovert eh keiner hören.
2. Covert den jede schüler Band als erstes
3. Klingt das auch noch schlecht und man kriegt nen schlechten Eindruck von euch (zumindest ich)
4. Das mit den Rechten
 

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