Urheberschaft für unproduzierten Song sichern

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oiseau

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Wie sichert man sich die Urheberschaft für einen Song, der noch nicht produziert ist, also bisher nur niedergeschriebene Akkorde mit Melodie und Text existieren? Bei der Gema werden ja nur Angaben zum Songnamen und den am Song Beteiligten gemacht.
 
Vermutlich Sorge, dass ein Fremdproduzent lange Finger macht.
 
was du nachweisen können musst, sollte es vor gericht gehen, ist das genaue datum an dem der song bereits von dir notiert vorliegt. im netz gibt es ein paar adressen, die solche zertifizierungen anbieten. oder du hinterlegst bei einem notar. auch gut, es freundinnen zu zeigen, vorzuspielen, vorzulesen, die das dann bezeugen können.,
eine variante mit fraglicher gerichtsfestigkeit ist, ein einschreiben mit rückschein an dich selbst, die du dann selber aufbewahrst, zusammen mit einer kopie des inhalts, um überhaupt eine klage zu begründen.

geschützt ist das werk sowieso, sobald du das datum nachweisen kannst.
 
der Urheberschutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes für maximal 70 Jahre.
Nicht ganz richtig der Schutz entsteht erst mit Veröffentlichung des Werkes und nicht ab dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde.
 
mit der Schöpfung des Werkes für maximal 70 Jahre.
Nicht ganz richtig der Schutz entsteht erst mit Veröffentlichung des Werkes und nicht ab dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde.
Beides falsch. Zeitpunkt der Entstehung des Werks und somit der Entstehung des Urheberrechts am Werk ist das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung gemäß § 2 Abs. 2 UrhG. Auch nicht veröffentlichte Werke sind geschützt, das Veröffentlichungsrecht ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 12 UrhG). Das Urheberrecht besteht nicht für 70 Jahre ab der Schöpfung, sondern für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/post mortem auctoris (§ 64 UrhG).

Für den Threadersteller bedeutet das, dass er in dem Moment, in dem er ein schutzfähiges Werk erschaffen hat, automatisch Urheber ist. Im Urheberrecht gibt es - im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten - keinen formellen Konstitutionsakt für die Rechtsentstehung.
 
Besonders schützenswert ist es wohl im momentanen Stadium noch nicht. Wenn es an die Produktion und das Arrangement geht, kann sich ja noch viel ändern. Vielleicht funktionieren die geplanten Akkorde gar nicht so toll, vielleicht muss die Melodie noch abgeändert werden, der Text teilweise umgeschrieben. Ist doch sehr mager, was bislang vorliegt. Und bei Akkorden gibt es eh nichts zu schützen, zumal oft auch 08/15.

Ich würde zumindest mal eine einfache Demo-Version produzieren, egal wie scheiße, schräg und schief sie klingt.
Dann hast du schonmal ein richtiges Werk vorliegen.
 
Wie sichert man sich die Urheberschaft für einen Song, der noch nicht produziert ist, also bisher nur niedergeschriebene Akkorde mit Melodie und Text existieren? Bei der Gema werden ja nur Angaben zum Songnamen und den am Song Beteiligten gemacht.
Wozu denn dies? Verstehe ich nicht.
Du möchtest beweisen können dass Du Urheber bist. Dann erstelle eine Aufnahme von dem Song und poste ihn möglichst oft und überall. zB. hier!
Schreib den Text dazu. Fertig.
Wenn dann wirklich (wird nicht in 1 Mio Jahren passieren) jemand klaut bist Du in der Lage zu zeigen dass Du zuerst damit da warst. YouTube zB wäre gut.
Außerdem hast Du die Aufnahme Session zB.
 
Was genau macht man dann eigentlich im Falle eines Klaus? Geht man zum Anwalt? Greift hier dann eine Rechtsschutz oder ist das dann ein Sonderfall für den eigenen Geldbeutel? Und kann das jeder Anwalt? Es soll ja auch "Medien-Anwälte" geben, doch oft wohnt keiner von denen in der Nähe. Geht das dann auch online?

Würde mich einfach mal interessieren. Weil, klar, man hätte alles da an Beweisen. Upload hier, upload dort. Aufnahmesessions.
Doch wie geht man im Fall tatsächlich dann vor? Und wenn dir einer aus Russland oder China was klaut?
 
Nein ist es nicht. Um eine Urheberschaft zu beanspruchen muss ein Werk veröffentlicht werden, das bedeutet das dieses Werk einem im rechtlichem Sinn Dritten zugänglich gemacht werden muss. das kann als fertiger Werk bei GEMA oder AKM oder in öffentlichen Medien oder bei einem Konzert präsentiert werden oder aber auch in schriftlicher Form hinterlegt oder von Dritten bestätigt werden.
Wenn du dein Werk bei dir nur in schriftlicher Form aber keine Bestätigung hast zu welchem Zeitpunkt du es geschrieben hast gilt jener als Urheber der es als erster veröffentlicht hat.
Der Timestamp einer Datei gilt nicht als Bestätigung für eine Urheberschaft da dieser veränderbar ist, z.B. durch Zurücksetzung des Datums.
Ein Beispiel da ich selbst Ende der 90er Jahre erlebt habe.
Künstler L. schreib 1996 eine Song. Aus gesundheitlichen Gründen trat er zu dieser Zeit nicht mehr auf. Ein befreundeter Künstler H. bot an diesen Song einmal bei einem Livekonzert zu spielen. 1997 war es dann so weit und H. spielte den Song live. Wie üblich wurde das Konzert aufgezeichnet und passiert ist nichts da auch H. nicht mehr im Fokus der Musikbranche stand.
Erst als ein Jahr später H. überraschend starb, der Song perfekt zum überraschenden Ableben von H. passte wurde er als Single und später in einem Album präsentiert und war in den Top Ten. Da L. keinen Nachweis hatte das er diesen Song bereits vor dem Livekonzert 1997 geschrieben hatte wurde der Song H. zugeordnet. Es kam nicht einmal zu einem Rechtsstreit da ohne einem Nachweis L. chancenlos war.
 
Du vermischst die materiellrechtliche Frage der Rechtsentstehung mit dem Nachweis der Urheberschaft.
Ja aber der Nachweis der Urheberschaft muss ja in irgend einer Form auch rechtlich nachweisbar entstehen. Nur zu behaupten, auch wenn es stimmt, dass das Werk schon entstanden ist bevor es jemand veröffentlicht hat reicht hier nicht aus.
 
Ich kann der ursprünglichen Fragestellung nicht entnehmen, dass jemand anderes das Stück veröffentlicht hat.
 
Ich kann der ursprünglichen Fragestellung nicht entnehmen, dass jemand anderes das Stück veröffentlicht hat.
Doch er will ja wissen wie man sich absichert wenn ein Werk nur in schriftlicher Form vorliegt und noch nicht produziert wurde und somit seine eigene Urheberschaft schützen kann für den möglichen Fall das es jemand anderer veröffentlicht.
Das geht eben nur indem er Dritten gegenüber sein Werk zugänglich macht und somit einen Nachweis seiner Urheberschaft hat.

Kurzer Nachtrag:
Wobei natürlich die in einem Kommentar erwähnte Methode aus der analogen Zeit für mich die beste ist.
Sich das Werk per einschreiben selbst zu schicken und ungeöffnet aufzubewahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei natürlich die in einem Kommentar erwähnte Methode aus der analogen Zeit für mich die beste ist.
Sich das Werk per einschreiben selbst zu schicken und ungeöffnet aufzubewahren.

Diese Methode fand ich schon immer mehr als fragwürdig. Da kannst du doch manipulieren ohne Ende, oder nicht?
Da liegt als dieser Brief in deiner Schublade, am besten noch mit einem Stempel-Datum, das allmählich verblasst, und das soll dann einen Richter überzeugen?
 
Man kann sich auch einfach beherrschen und es vor der eigenen Veröffentlichung niemand anderem zugänglich machen.
 
Cool wäre natürlich, wenn man bei jedem Hit-Song behaupten könnte das man die Idee bereits vorher hatte und alle Tantiemen und Einnahmen auf das eigene Konto fließen sollen. Das ist in etwas das Modell, was YouTube gerade mit den Content-Claims fährt. Hatte jetzt schon 2x das Vergnügen, dass Einnahmen (bei eigenen Songs) gestoppt wurden, einfach nur weil jmd. der Meinung war sein Künstlername heisst so ähnlich wie ein Schnipsel meines Titels o.ä. ... :D
 

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