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oiseau
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So ist es,Fertig.
Nicht ganz richtig der Schutz entsteht erst mit Veröffentlichung des Werkes und nicht ab dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde.der Urheberschutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes für maximal 70 Jahre.
mit der Schöpfung des Werkes für maximal 70 Jahre.
Beides falsch. Zeitpunkt der Entstehung des Werks und somit der Entstehung des Urheberrechts am Werk ist das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung gemäß § 2 Abs. 2 UrhG. Auch nicht veröffentlichte Werke sind geschützt, das Veröffentlichungsrecht ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 12 UrhG). Das Urheberrecht besteht nicht für 70 Jahre ab der Schöpfung, sondern für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/post mortem auctoris (§ 64 UrhG).Nicht ganz richtig der Schutz entsteht erst mit Veröffentlichung des Werkes und nicht ab dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde.
Wozu denn dies? Verstehe ich nicht.Wie sichert man sich die Urheberschaft für einen Song, der noch nicht produziert ist, also bisher nur niedergeschriebene Akkorde mit Melodie und Text existieren? Bei der Gema werden ja nur Angaben zum Songnamen und den am Song Beteiligten gemacht.
Nein ist es nicht. Um eine Urheberschaft zu beanspruchen muss ein Werk veröffentlicht werden, das bedeutet das dieses Werk einem im rechtlichem Sinn Dritten zugänglich gemacht werden muss. das kann als fertiger Werk bei GEMA oder AKM oder in öffentlichen Medien oder bei einem Konzert präsentiert werden oder aber auch in schriftlicher Form hinterlegt oder von Dritten bestätigt werden.Beides falsch.
Du vermischst die materiellrechtliche Frage der Rechtsentstehung mit dem Nachweis der Urheberschaft.Nein ist es nicht.
Ja aber der Nachweis der Urheberschaft muss ja in irgend einer Form auch rechtlich nachweisbar entstehen. Nur zu behaupten, auch wenn es stimmt, dass das Werk schon entstanden ist bevor es jemand veröffentlicht hat reicht hier nicht aus.Du vermischst die materiellrechtliche Frage der Rechtsentstehung mit dem Nachweis der Urheberschaft.
Doch er will ja wissen wie man sich absichert wenn ein Werk nur in schriftlicher Form vorliegt und noch nicht produziert wurde und somit seine eigene Urheberschaft schützen kann für den möglichen Fall das es jemand anderer veröffentlicht.Ich kann der ursprünglichen Fragestellung nicht entnehmen, dass jemand anderes das Stück veröffentlicht hat.
Wobei natürlich die in einem Kommentar erwähnte Methode aus der analogen Zeit für mich die beste ist.
Sich das Werk per einschreiben selbst zu schicken und ungeöffnet aufzubewahren.
Das macht aber paranoid.Man kann sich auch einfach beherrschen und es vor der eigenen Veröffentlichung niemand anderem zugänglich machen.