Urheberschaft für unproduzierten Song sichern

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oiseau

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Wie sichert man sich die Urheberschaft für einen Song, der noch nicht produziert ist, also bisher nur niedergeschriebene Akkorde mit Melodie und Text existieren? Bei der Gema werden ja nur Angaben zum Songnamen und den am Song Beteiligten gemacht.
 
Vermutlich Sorge, dass ein Fremdproduzent lange Finger macht.
 
was du nachweisen können musst, sollte es vor gericht gehen, ist das genaue datum an dem der song bereits von dir notiert vorliegt. im netz gibt es ein paar adressen, die solche zertifizierungen anbieten. oder du hinterlegst bei einem notar. auch gut, es freundinnen zu zeigen, vorzuspielen, vorzulesen, die das dann bezeugen können.,
eine variante mit fraglicher gerichtsfestigkeit ist, ein einschreiben mit rückschein an dich selbst, die du dann selber aufbewahrst, zusammen mit einer kopie des inhalts, um überhaupt eine klage zu begründen.

geschützt ist das werk sowieso, sobald du das datum nachweisen kannst.
 
der Urheberschutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes für maximal 70 Jahre.
Nicht ganz richtig der Schutz entsteht erst mit Veröffentlichung des Werkes und nicht ab dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde.
 
mit der Schöpfung des Werkes für maximal 70 Jahre.
Nicht ganz richtig der Schutz entsteht erst mit Veröffentlichung des Werkes und nicht ab dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde.
Beides falsch. Zeitpunkt der Entstehung des Werks und somit der Entstehung des Urheberrechts am Werk ist das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung gemäß § 2 Abs. 2 UrhG. Auch nicht veröffentlichte Werke sind geschützt, das Veröffentlichungsrecht ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 12 UrhG). Das Urheberrecht besteht nicht für 70 Jahre ab der Schöpfung, sondern für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/post mortem auctoris (§ 64 UrhG).

Für den Threadersteller bedeutet das, dass er in dem Moment, in dem er ein schutzfähiges Werk erschaffen hat, automatisch Urheber ist. Im Urheberrecht gibt es - im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten - keinen formellen Konstitutionsakt für die Rechtsentstehung.
 
Besonders schützenswert ist es wohl im momentanen Stadium noch nicht. Wenn es an die Produktion und das Arrangement geht, kann sich ja noch viel ändern. Vielleicht funktionieren die geplanten Akkorde gar nicht so toll, vielleicht muss die Melodie noch abgeändert werden, der Text teilweise umgeschrieben. Ist doch sehr mager, was bislang vorliegt. Und bei Akkorden gibt es eh nichts zu schützen, zumal oft auch 08/15.

Ich würde zumindest mal eine einfache Demo-Version produzieren, egal wie scheiße, schräg und schief sie klingt.
Dann hast du schonmal ein richtiges Werk vorliegen.
 
Wie sichert man sich die Urheberschaft für einen Song, der noch nicht produziert ist, also bisher nur niedergeschriebene Akkorde mit Melodie und Text existieren? Bei der Gema werden ja nur Angaben zum Songnamen und den am Song Beteiligten gemacht.
Wozu denn dies? Verstehe ich nicht.
Du möchtest beweisen können dass Du Urheber bist. Dann erstelle eine Aufnahme von dem Song und poste ihn möglichst oft und überall. zB. hier!
Schreib den Text dazu. Fertig.
Wenn dann wirklich (wird nicht in 1 Mio Jahren passieren) jemand klaut bist Du in der Lage zu zeigen dass Du zuerst damit da warst. YouTube zB wäre gut.
Außerdem hast Du die Aufnahme Session zB.
 
Was genau macht man dann eigentlich im Falle eines Klaus? Geht man zum Anwalt? Greift hier dann eine Rechtsschutz oder ist das dann ein Sonderfall für den eigenen Geldbeutel? Und kann das jeder Anwalt? Es soll ja auch "Medien-Anwälte" geben, doch oft wohnt keiner von denen in der Nähe. Geht das dann auch online?

Würde mich einfach mal interessieren. Weil, klar, man hätte alles da an Beweisen. Upload hier, upload dort. Aufnahmesessions.
Doch wie geht man im Fall tatsächlich dann vor? Und wenn dir einer aus Russland oder China was klaut?
 

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