Urheberrechtsfrage die x-te

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Hi,

ich würde gerne das "Batman-Theme" für eine kommerzielle Radio-Werbung verwenden...

da es aber nicht das Original sein muss, ist die Frage wie ähnlich das dem Original sein darf..


ich weiß, eigentlich schwer zu beantworten ohne Vergleichs-Mix... Angenommen es gibt selbigen, wer entscheidet dann sowas? nur der Richter wenn schon ein Verfahren läuft, oder kann das schon jemand im vorhinein?

(abgesehen vom Urheber, der in dem Fall vermutlich schwierig persönlich zu erreichen ist)


danke schon mal für anregungen...
 
Angenommen es gibt selbigen, wer entscheidet dann sowas? nur der Richter wenn schon ein Verfahren läuft, oder kann das schon jemand im vorhinein?

(abgesehen vom Urheber, der in dem Fall vermutlich schwierig persönlich zu erreichen ist)

Wenns erstmal bei Gericht liegt und ein Richter dazu entscheiden soll, wird es teuer für dich, denn dann fehlte dir die Genehmigung zum Bearbeiten.
Davon solltest du also tunlichst die Finger lassen, eine Bearbeitung irgendwo zu veröffentlichen, wenn du keine Genehmigung hattest.

Zur Frage wegen dem Urheber:
Bekomme heraus wer (welcher Verlag / welches Label) das Ding veröffentlichte - nimm mit denen Kontakt auf und Frage um Bearbeitungsgenehmigung nach.
Wenn du sie bekommst dann ok - wenn nicht, dann lass die Finger davon, damit du dir nicht selber ein faules (teures) Ei legst.
Schau mal über dieSeite der [g=119]GEMA[/g] mit dem Suchbegriff des Songtitels nach, auf wen die Rechte (auch welches Label oder Verlag) eingetragen sind.
Notfalls kannst du bei denen auch Anrufe um nach Tipps zu fragen, wie du vorgehen kannst und solltest (für solche Fragen ist [g=119]GEMA[/g] in Berlin zuständig / [g=119]GEMA[/g] München ist nur Finanzverwaltung)



Gruß...

Jörg :)
 
Wenn das Teil so ähnlich ist, dass es ein Richter eindeutig erkennt, dürfte es *zu* ähnlich sein.
Wenn es hingegen so stark verändert ist, dass keine Ähnlichkeit mehr zu erkennen ist, ist der Witz an der Sache (wahrscheinlich) weg.

Von daher: Rechte klären, natürlich schriftlich, dann bearbeiten, dann veröffentlichen.
 
Nur wenn Du es so veränderst, dass es ein eigenständiges Kunstwerk wird, dürftest Du es frei verwenden. Da es aber erkennbar bleiben soll, wird es das nicht sein. Du brauchst also die Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und musst natürlich für die Verwendung als Werbung Tantiemen zahlen. Im Zeialter von Internet sind die Rechteinhaber recht leicht auszumachen!
 
Ich prophezeihe mal, dass die Erlaubnis zur Verwendung dieser Melodie RICHTIG teuer wird.
 
Warum richtig teuer, hast Du Erfahrungswerte?

In der Regel wollen Rechteinhaber
etwas verdienen und stellen daher realistische
Forderungen,bspw. einen festen Betrag gekoppelt an
eine zeitliche Genehmigung oder einen Prozentsatz
vom Bruttomediaeinsatz...
 
Es gibt m.W. keine "Erlaubnis zur Verwendung einer Melodie".
Jeder kann alles beliebig verwenden, muss halt nur die Tantiemen zahlen.
 
Auf der HP der [g=119]GEMA[/g] gibt es einen Lizezshop, in dem die Frage Nutzungsgebühren ausgiebig geregelt und dargestellt ist.

Unterscheiden muss man jedoch zwischen Aufführung oder Verbreitung des Originals und/oder eines Covers.
 

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