Urheberrechte sichern durch Internetveröffentlichung?

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Moin!

Folgendes Problem:

Auf unserer letzten CD haben wir als MUSIK VON, unseren Bandnamen hingeschrieben. Die CD ist ja keine ordentliche Veröffentlichung gewesen, sondern durch Eigenvertrieb an den Mann gebracht worden.

Jetzt habe ich gehört, dass wir eine Erstveröffentlichung von unserem Material benötigen, damit das Urheberrecht für uns greift und unser Material per Gesetzt geschützt ist und der Bandname dabei nicht ausreicht.

Ist da was dran? Muss bei sowas unbedingt der name des urhebers angegeben werden?
Reichen da die Internetveröffentlichungen, die z.B. hier im Songvoting, mp3.de oder diverse andere Veröffentlichungen nicht aus?

Was würde es bringen, wenn wir unsere Songs auf einem Blatt Papier mit den entsprechenden Rechten an den Songs aufschreiben, jeder unterschreibt mit Datum und ein zeuge auch noch?

ich weis, fragen über Fragen. Es wäre nett, wenn ich da ein wenig schlauer werden würde.

Das mit Einschreiben, Notar und [g=119]GEMA[/g] Anmeldung weis ich, es geht jetzt rein nur um das eigentliche urheberrecht und wie man sich da schützen.

Gruß

Marco
 
mgruening schrieb:
Jetzt habe ich gehört, dass wir eine Erstveröffentlichung von unserem Material benötigen, damit das Urheberrecht für uns greift und unser Material per Gesetzt geschützt ist und der Bandname dabei nicht ausreicht.
Das ist schlichtweg Unsinn !

Deine Rechte als Urheber sind I M M E R geschützt.
Es ist nicht notwendig , irgendetwas besonderes dafür zu tun.

Das Material unterliegt auch dem Urheberrecht, wenn es nur bei Dir im Schrank liegt und es noch nie irgendjemand gehört hat.
Du bist der Urheber und nicht jemand anderes.
Was hat ein Bandname damit zu tun ?
Urheber sind die Menschen, die ein Werk geschaffen haben.
Die haben doch wohl auch alle einen Namen oder ?
 
Moin!

Nun ja, es geht ja auch um den beweis. Das mit dem Zettel und den aufgelisteten Rechten ist dann bestimmt auch unsinn, oder?

Gruß

Marco
 
Dann frag doch bitte auch nach der Beweisbarkeit und nicht dannach,
ob das Urheberrecht gilt.

Wie Du was beweisen kannst, ist Deine Angelegenheit.

Melde Dich und Deine Werke bei der [g=119]Gema[/g] an.
 
Buch

3802403711.03.LZZZZZZZ.jpg
 
Ich brauche kein [g=119]GEMA[/g] Buch. Die [g=119]GEMA[/g] kommt 1. nicht in Frage und die [g=119]GEMA[/g] hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun.

Momentan wäre es ja so, dass isch irgendeine Hampelmannband unsere Songs nehmen kann und sich damit rühmt oder evtl. sogra damit Kohle macht.

Was ist also außer [g=119]GEMA[/g], Notar oder Einschreiben ein Beweismittel für die Erstveröffentlichung des Materials? Und dann nochmals die Frage, ob dann unter Anderem auch die im Internet veröffentlichten Songs als Beweis gelten.

Danke für die Geduld.

Gruß

Marco
 
Moin.

EarlGrey bietet doch verhältnismäßig günstig einen Urhebernachweis-Service an. Wie stehts denn damit?

Gruß
Jens
 
Moin!

Ja, den kenne ich. Es geht mir ja jetzt NUR darum, was es gibt um ohne diese Hilfmittel einen Nachweis zu haben. Was EarlGrey hat, ist ja im Grunde nichts Anderes wie das Einschreiben mit Siegel an sich selber.

Speziell geht es mir um die Sache mit dem Internet.
Andere Lösungen sind natürlich willkommen.

Irgendwo gefunden:
"... während in Deutschland der Urheber automatisch den Schutz vom Copyright genießt und diesen nicht mal explizit ausweisen muss ..."
Damit bin ich aber noch immer einen Beweis schuldig.

Im Netzt gibt es zwar Texte, aber emistens unverständlich oder falsch ;-) Aber ich suche weiter.

Gruß

Marco
 
hi mgruening,

wenn Du nach Alternativen fragst, möchte ich Dich auf mein diesbezügliches Angebot hinweisen.

Ganz grundsätzlich kann alles mögliche als Beweismittel für Deine / Eure Urheberschaft herhalten. Auch Internet-VÖ. Vieles ist denkbar, darüber, wie sicher oder unsicher Nachweise sind, wurde hier schon oft ausführlich geschrieben und teilweise sogar heftig gestritten.

Am besten ist es, einen Nachweis zu schaffen, der einfach zu handhaben ist und für mehrere Jahre auch problemlos verfügbar ist. Bei Internet-VÖ sollte man bedenken, dass je nach Anbieter ein Server auch mal ausfallen kann oder ein Anbieter seinen Dienst einstellt. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie einfach oder schwierig das Datum einer Internet-VÖ z.B. auf eigener Homepage nachgewiesen werden kann, oder ob es überhaupt sicher und für einen Laien nachvollziehbar nachweisbar ist. Dennoch ist es ein denkbarer Nachweis, von der Frage der Sicherheit einmal abgesehen.

Gruß Rainer
 
Hey Marco,

mach es so.


:) Grüße

hirse

edit: oh, the earl was faster.

FAST AS A SHARK (altes Accept-Gewummer)
 
mgruening schrieb:
Moin!

Ja, den kenne ich. Es geht mir ja jetzt NUR darum, was es gibt um ohne diese Hilfmittel einen Nachweis zu haben. Was EarlGrey hat, ist ja im Grunde nichts Anderes wie das Einschreiben mit Siegel an sich selber.

Nein, das ist es nicht, da muss ich entschieden widersprechen.

Du bist nicht gleichzeitig Absender und Empfänger, deshalb sind Manipulationen durch Dich alleine ausgeschlossen. Das ist ein entscheidender Unterschied. Der zweite entscheidende Unterschied ist, dass Du sofort eine schriftliche Bestätigung über die verwahrten Werke erhältst, die ebenfalls ein Beweismittel ist. Der dritte entscheidende Unterschied ist die Verwahrung und evtl. Weiterleitung der Werke selbst. Und über gewisse Feinheiten, die einen weiteren Unterschied ausmachen, will ich nicht öffentlich reden, das ist Betriebsgeheimnis.



Speziell geht es mir um die Sache mit dem Internet.
Andere Lösungen sind natürlich willkommen.

Naja, jeder, der sich eines Anspruchs rühmt, muss diesen im Streitfall beweisen. Auch wenn er den von Gesetzes wegen hat. Zu Internet-VÖ hatte ich oben schon etwas geschrieben, was sich mit Deinem Posting überschnitten hat. Ich frage mich aber, was Du nun wirklich suchst. Gängige Methoden sind Dir ja bekannt. Einen Geheimtipp über ein ultimatives Patentrezept wird es nicht geben.


Gruß Rainer
 
Moin!

Danke für die Antworten.

Ich will natürlich nicht einen ultimativen Tip, den sowieso keiner kennt ;-) Ne, lediglich mal so mein Hirn mit Möglichkeiten füllen und warum etwas wie wann geschützt ist.

Ich denke mal, dass wir da gute Karten haben, falls es mal zu so einen Fall kommt.
Wir haben Videos, Zeugen, usw.

Danke für die Hilfe.

Gruß

Marco
 
ich frag mich weiterhin, wieso alle schiss haben, dass ihre songs geklaut werden... anyways.

ein österreichischer musikrechtexperte hat zumindest erzählt, dass er in seiner langen laufbahn erst einmal einen fall hatte, wo von nicht veröffentlichtem material quasi geklaut wurde... wobei sich beide parteien kannten. ansonsten nur klau von bereits veröffentlichtem und bekanntem material.

lg
flox
 
floxe schrieb:
ich frag mich weiterhin, wieso alle schiss haben, dass ihre songs geklaut werden... anyways.

Das ist doch klar warum!!!

Weil eben unsere Werke (ganz besonders meine) sowas von genial sind, da würden sich die Bohlens dieser Welt doch die Finger danach lecken.

Ich trau mir meine Sachen schon nicht mal auf der Straße zu pfeifen 8-/

So siehts aus.
 
Hallo mgruening,

Geschützt sind die Werke kraft Gesetz vom ersten Augenblick an. Du mußt es also nur beweisen können. Da ihr Eure CDs ja an mehrere Männer bringt (hoffe ich für Euch zumindest ;-)), ist der Beweislage genüge getan.

Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, hier einen Tip von meinem Anwalt, der auf Fragen des Musikrechts spezialisiert ist:

Die Aufnahme in ein versiegeltes Couvert geben und per Einschreiben an Euch selber schicken. Ich hab meine Aufnahmen an meinen Anwalt geschickt, jetzt liegts bei ihm im Tresor.

Aber Jahre später muß ich sagen, daß es wirklich nicht nötig ist, zumindest, was das Verschicken an einen Anwalt angeht. Schreibts Euch selber und zahlt die 3 oder 4 Euro fürs Einschreiben, fertig.

Denn:

1. läßt sich eindeutiger Ideenklau total leicht beweisen, vor allem, wenn eine ganze Band Augen und Ohren offen hält und
2. wird ein Musiker, der in der Lage ist, unbekannte Werke (also ohne Notation usw.) nachzuahmen, seine zeit eher mit Eigenkompositionen verbringen, als mühsam Ideen irgendwo rauszuhören und weiterzuverarbeiten.
Zuguterletzt wird niemand je verhindern können, daß sich Leute von anderer Musik beeinflussen lassen, was nun mal eben auch das Plagiat beinhaltet.

Viele Grüße,

Borna
 
hi,

ob die Sicherung notwendig ist oder nicht, darüber gibt es verschiedene Ansichten. Das kann ja jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe von mehreren HR-Mitgliedern gehört, dass ihnen etwas geklaut wurde, und in einem Fall wurde sogar gezielt auf den Urheber zugegangen und ihm dreist verboten, das geklaute Werk selbst weiter zu verwerten.

Natürlich gibt es solche Fälle nicht allzu oft. Nachweise zu schaffen ist so etwas wie eine Versicherung. Man hofft, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen. Meine Sichtweise.

Aber wenn man für sich entschieden hat, sich einen solchen Nachweis zu schaffen, dann sollte man wenigstens nicht das Einschreiben an sich selbst auswählen. Dadurch, dass man selber Absender, Empfänger und später im Streitfall beweisbelastete Partei ist, sind Manipulationen leicht denkbar, und man kann auch nicht sein eigener Zeuge sein.

Wenn man seine Aufnahmen an seinen eigenen Anwalt schickt und der sie in den Tresor legt, ist das aber etwas ganz anderes als ein Einschreiben an sich selbst...

Gruß Rainer
 

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