Urheberrechte auf Demos?

  • Ersteller DJaneElectra
  • Erstellt am
Wenn du solch eine Aussage triffst begründe sie bitte!!!

Und das Fälschen eines Stempels dürfte nicht sehr schwer sein, hab es zwar noch nicht versucht, aber da geb ich Dir Recht
 
alexk070884 schrieb:
Wenn du solch eine Aussage triffst begründe sie bitte!!!

Und das Fälschen eines Stempels dürfte nicht sehr schwer sein, hab es zwar noch nicht versucht, aber da geb ich Dir Recht
Kein Gericht wird das als ernsthaften Nachweis akzeptieren! Der einzige Weg geht über einen Notar oder einen Rechtsanwalt...
 
Doch, da ein datierter Poststempel oder ein Einschreiben eine Urkunde im rechtlichen Sinne ist!!!
 
alexk070884 schrieb:
Doch, da ein datierter Poststempel oder ein Einschreiben eine Urkunde im rechtlichen Sinne ist!!!
Wir hatten das Thema hier schon in tausendfacher Ausführung! Benutze doch bitte die Suchfunktion;-)
 
Wie kann man sich gegen Plagiarismus schützen?
http://www.plagiarismus.de/schutzmasnahmen/

...Sie kann wie gesagt nur als Indiz dienen und ist KEIN eindeutiger, alles entkräftender Beweis...
http://www.2sound.de/artikel-songs-schuetzen-einschreiben-notar.html

International College of Popmusic and Musicbusiness:
http://www.musiccollege24.de/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=33

Peter Kraus - Rechtsanwalt Marken und Wettbewerbsrecht:
http://www.rakraus.de/faq/faq_antwort24.htm

Noch fragen Kienzle?

Nein Hauser!


P.S. Auch wenn es nicht bei allen links um Musik geht, so ist der vorgang der gleiche!

edit: Ein Schöner satz ist folgender, ich zitiere:

Eine moderne Legende, vorwiegend unter Musikern verbreitet. :-D


edit2: Bitte fangt jetzt nicht auch noch wieder mit "Bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden an" ;-)
 
kann man das lied nicht einfach irgendwo hochladen (youtube o.ä.)? da wird ja dann das datum des uploads protokolliert, und ist für jeden einsehbar. wenn dann ein halbes jahr später das selbe lied / die melodie fremdproduziert irgendwo auftaucht, hat man ja auch einen nachweis, schon vorher im besitz gewesen zu sein.

die frage ist natürlich: wäre das rechtlich anerkannt? son upload-datum bei youtube hat ja sicher nicht den selben stellenwert wie ein poststempel. weiss da jemand was?
 
Ich glaube das ein upload bei Youtube nicht wirklich einen sicheren schutz bietet!

Und was ich hier auch mal dringend loswerden muss, ich glaube auch, das 90% der leute, die sowas vorhaben, lieber ihr geld in nem Kinoabend mit Essen gehen stecken sollten!

Manche leute wollen sich [g=32]midi[/g] files mit ner melodie schützen lassen:gaga:

Als wäre Musik gestern erst erfunden worden, und die Musikindustrie hat ja rechtzeitig mit ihren 70jahren nach Tod vorgesorgt, mann könnte das gesetz auch mal an das aktuelle lebensbild anpassen, aber wozu, wer vor 30Jahren zuerts ping pin ping auf seinen keyboard gedückt hat, der darf kassieren, wer zu spät kommt den bestraft das leben...

Das einzig gute daran ist, in ca. 100 Jahren kannst du machen was du willst (zumindest an melodien) nachteil, du bist dann Tod!

Also, solange ihr nicht auf Media Control ebene unterwegs seit, stellt lieber was sinnvolleres mit eurer zeit an!

Und wenn euch irgendein Hiphop fuzzi inner USA den "Beat" klaut, könnt ihr vermutlich auch mit anwalt wenig machen, sieh es als promotion und Diss ihn einfach - Pffff....

Gruss...
 
Hi alle,

man sollte bei dem Thema auch ruhig mal die Kirche im Dorf lassen:

Wenn jemand vor Lug und Betrug nicht zurückschreckt, und einfach fremde Titel klaut und als eigene ausgibt, kann man als tatsächlicher Urheber immer Probleme bekommen. Daran kann im Ergebnis auch eine Hinterlegung beim Notar usw. nicht viel ändern.

Auch der Notar kann nämlich nur bestätigen, dass bestimmte Unterlagen an einem bestimmten Tag bei ihm hinterlegt worden sind. Damit hat man aber allenfalls dann Argumente, wenn der Dieb z. B. selbst behauptet, einen Song 2007 komponiert zu haben, die eigene Hinterlegung aber zeitlich davor lag.

Gibt der Dieb aber vor, einen Titel zu einem bestimmten Zeitpunkt komponiert zu haben und bietet er für diese Behauptung z. B. auch bereitwillig lügende Zeugen usw. auf, nützt die eigene Hinterlegung rein garnichts, wenn diese erst zeitlich danach erfolgt ist.

Wenn sich schon jemand ganz dreist fremdes geistiges Eigentum aneignet, und vor Gericht behauptet, einen bestimmten Titel selbst komponiert zu haben, wird er natürlich auch nicht davor zurückschrecken, sich einfach ein ihm genehmes Schöpfungsdatum auszusuchen. Dabei spielt dem Dieb dann in die Hände, dass meist bei jeder Veröffentlichung eines Titels (oft auch in den MP3-ID-Tags) das Schöpfungsjahr angegeben ist. Er muss sich einfach einen Zeitpunkt davor aussuchen, das abgebrüht durchziehen und der Urheber guckt oft in die Röhre, und zwar trotz Hinterlegung.

Ein Verletzer, der sich nicht traut, das Gericht so unverschämt anzulügen (und damit einen Prozessbetrug zu begehen), wird schon gar nicht erst behaupten, der Titel sei von ihm.

Ich sehe diese ganze Hinterlegungsgeschichte daher eher skeptisch.

tomaxx
 

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