Urheberrecht ohne Vertrag?

K

klipp

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Hallo,

Ich habe folgendes Problem.
Ich habe vor 2 Jahren die EP einer Sängerin, mit der ich gespielt habe, produziert.
Wir haben nie, obwohl ich das mehrere male angesprochen habe, einen Vertrag oder Schriftstück angefertigt, aus der meine (künstlerische) Beteiligung hervorgeht.
Die Sängerin hat immer ihre selbstgebrannten CDs auf Konzerten verkauft und mir einen Teil des Erlöses zukommen lassen.
Das hatten wir mündlich (per E-Mail müßte es darüber auch was geben) als unbegrenzt fortlaufende Vergütung folgender Arbeiten vereinbart:
künstlerischer Produktion
Musiker (Gitarre, Lapsteel, Synth, Programming)
Mix
Master

Die EP wurde jetzt ausgiebig in einer ARTE Doku verwendet, ohne daß meine Einwilligung eingeholt wurde. Außerdem werden wahrscheinlich einige Stücke der EP auch auf einer offiziell veröffentlichten CD der Sängerin verwendet werden.

Welche Rechte habe ich ohne Vertrag an den Tonaufnahmen?
Darf die Sängerin die Aufnahmen nutzen, ohne meine Einwilligung zu haben?

Ich habe verschiedene Informationen gelesen, unter anderem auch, daß ich eigentlich (zum Teil, da ich mich nicht als alleinigen Produzenten sehe) Eigentümer der von mir unentgeltlich produzierten Tonaufnahmen bin, und somit auch der direkte Vertragspartner im Falle einer Verwertung sein müsste.

Ich versuche seit einigen Monaten erfolglos, mit der Sängerin darüber zu sprechen, um eine Einigung zu finden.

Ich hatte leider einen Festplattendefekt und habe deshalb nicht mehr die finalen Dateien. Ich habe aber noch wesentliche Bestandteile und vor allem bin ich der einzige, der überhaupt etwas hat. Ich kann also meine Beteiligung zu einem gewissen Maße nachweisen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,
Karsten
 
Bist du bei der GVL oder GEMA? Wenn ja, kümmern die beiden sich um genau solche Probleme.

Wenn nein, wirds wohl ein wenig aufwendig. Du musst deine Leistung ja irgendwie nachweisen. Wer hat denn die Songs geschrieben?

Um mündliche Vereinbarungen zu belegen ist es praktisch, die erhaltenen Zahlungen auch nachweisen zu können. Falls eMailverkehr dazu bestand, unbedingt sichern (am besten ausdrucken).

Den wenigsten Ärger wirst du wahrscheinlich haben, wenn du dich direkt an einen Anwalt wendest. Da hast du dann rechtliche Sicherheit und bekommst genau gesagt, was Sache ist.

Hier im Forum ist der richtige Ansprechpartner der User "Earl Grey".

Viel Erfolg :)
 
Hallo Karsten,

Du schreibst in der Überschrift "Urheberrecht". In Deinem Text geht es aber "nur" um nicht urheberrechtsrelevante Themen. Kannst Du das noch genauer schildern? Wo siehst Du Dich als Urheber? Die Gema kümmert sich nicht um diesen Fall. Sie kümmert sich auch nicht darum konkret herauszufinden, wer der Urheber ist. Hier meldet jemand an und die Gema sorgt dafür, dass er nach einem komplizierten Schlüssel Geld bekommt, aber nur wenn es um Urheberschaft geht (Komponist oder Texter). GVL könnte tatsächlich weiterhelfen, wenn Du, wie Du ja schilderst, Interpret (einspielender Musiker) bist.

Frank
 
Vielen Dank!

Ich bin seit kurzem bei der GVL. In der GEMA bin ich schon lange.

Die Songs sind von der Sängerin. Ich habe das ganze drumherum dazugetan...das gilt aber glaube ich nicht als Komposition. Also ist die GEMA da wohl nicht zuständig.

Bei der GVL muß das Werk von einem Label (gibt es nicht) angemeldet werden, oder die Nutzung wird von einem Sender gemeldet. das erfolgt aber erst im nächsten Jahr.

Aber mir ist eigentlich am wichtigsten, wer der Eigentümer der Tonaufnahme ist.

Ich habe auch an einen Anwalt gedacht. Allerdings kann ich mir momentan keinen Fachanwalt leisten.

gruß,
Karsten
 
Ich befürchte, dass du da keine großen Chancen hast.
Wenn du die Songs der Künstlerin aufnimmst, dann erbringst du damit eine Auftragsleistung.
Ein deinem Fall unentgeltlich. Damit ist die Sache erledigt, die weiteren Vermarktungsrechte sind beim Urheber/Künstler und nicht beim Studio/Produzent.
Als Produzent hast du nur dann die Hand drauf, wenn genau das vertraglich vereinbart wurde.

Wenn die Sängerin dir nicht freiwillig für deine Unterstützung was vom Kuchen abgibt, dann kannst du das vermutlich als Erfahrung zu den Akten legen.
Sorry, aber ich fürchte darauf läuft es raus...
 
Eigentlich ist es relativ simpel und kommt darauf an, was ihr genau vereinbart habt. GEMA und GVL haben damit nichts zu tun.

Variante A: Du hast quasi "in Ihrem Auftrag" die Produktion ausgeführt und sie bezahlt dich mit einem Anteil an den Verkaufserlösen. Dann gehören die Bänder ihr und sie kann damit machen was sie will, solange sie dir immer weiter deinen Anteil an den Einnahmen - quasi deinen Arbeitslohn - gibt.

Variante B: Ihr habt die Produktion gemeinsam durchgeführt und beschlossen, die daraus erfolgenden Einnahmen wie auch immer aufzuteilen. Dann seid Ihr gemeinsam Bandeigner und eine Lizenzvergabe o.ä. egal an wen kann nur mit deiner Zustimmung erfolgen, ausser es wurde eine Art "Federführung" ihrerseits vereinbart. Käme drauf an ...

So wie Du´s oben schilderst klingt´s für mich eher nach Variante A. Sie darf also, aber nicht ohne dich weiterhin entsprechend der bisherigen Praxis zu beteiligen.
 
Hallo Karsten,

Du schreibst in der Überschrift "Urheberrecht". In Deinem Text geht es aber "nur" um nicht urheberrechtsrelevante Themen. Kannst Du das noch genauer schildern? Wo siehst Du Dich als Urheber? Die Gema kümmert sich nicht um diesen Fall. Sie kümmert sich auch nicht darum konkret herauszufinden, wer der Urheber ist. Hier meldet jemand an und die Gema sorgt dafür, dass er nach einem komplizierten Schlüssel Geld bekommt, aber nur wenn es um Urheberschaft geht (Komponist oder Texter). GVL könnte tatsächlich weiterhelfen, wenn Du, wie Du ja schilderst, Interpret (einspielender Musiker) bist.

Frank

Hallo Frank,

Ich wußte nicht genau, wie ich das Problem benennen soll.
Ich habe sehr viel kreatives Schaffen beigesteuert und die Produktion durch Material und Wissen auch erst möglich gemacht.
Ich hatte schon herausgefunden, daß die GVL viele dieser Bereich abdeckt.

Aber, wie oben schon gesagt, interessiert mich jetzt vor allem, wem die Aufnahme überhaupt gehört, und wer über eventuell unentgeltliche Nutzungen entscheiden kann.

dank und gruß,
Karsten
 
Ich befürchte, dass du da keine großen Chancen hast.
Wenn du die Songs der Künstlerin aufnimmst, dann erbringst du damit eine Auftragsleistung.
Ein deinem Fall unentgeltlich. Damit ist die Sache erledigt, die weiteren Vermarktungsrechte sind beim Urheber/Künstler und nicht beim Studio/Produzent.
Als Produzent hast du nur dann die Hand drauf, wenn genau das vertraglich vereinbart wurde.

Wenn die Sängerin dir nicht freiwillig für deine Unterstützung was vom Kuchen abgibt, dann kannst du das vermutlich als Erfahrung zu den Akten legen.
Sorry, aber ich fürchte darauf läuft es raus...


oh.... ;-(
 
Eigentlich ist es relativ simpel und kommt darauf an, was ihr genau vereinbart habt. GEMA und GVL haben damit nichts zu tun.

Variante A: Du hast quasi "in Ihrem Auftrag" die Produktion ausgeführt und sie bezahlt dich mit einem Anteil an den Verkaufserlösen. Dann gehören die Bänder ihr und sie kann damit machen was sie will, solange sie dir immer weiter deinen Anteil an den Einnahmen - quasi deinen Arbeitslohn - gibt.

Variante B: Ihr habt die Produktion gemeinsam durchgeführt und beschlossen, die daraus erfolgenden Einnahmen wie auch immer aufzuteilen. Dann seid Ihr gemeinsam Bandeigner und eine Lizenzvergabe o.ä. egal an wen kann nur mit deiner Zustimmung erfolgen, ausser es wurde eine Art "Federführung" ihrerseits vereinbart. Käme drauf an ...

So wie Du´s oben schilderst klingt´s für mich eher nach Variante A. Sie darf also, aber nicht ohne dich weiterhin entsprechend der bisherigen Praxis zu beteiligen.

Danke!

Bedarf es für Variante B, die es ziemlich genau trifft, einer schriftlichen Vereinbarung?
 
Ich befürchte, dass du da keine großen Chancen hast.
Wenn du die Songs der Künstlerin aufnimmst, dann erbringst du damit eine Auftragsleistung.
Ein deinem Fall unentgeltlich. Damit ist die Sache erledigt, die weiteren Vermarktungsrechte sind beim Urheber/Künstler und nicht beim Studio/Produzent.
Als Produzent hast du nur dann die Hand drauf, wenn genau das vertraglich vereinbart wurde.

Wenn die Sängerin dir nicht freiwillig für deine Unterstützung was vom Kuchen abgibt, dann kannst du das vermutlich als Erfahrung zu den Akten legen.
Sorry, aber ich fürchte darauf läuft es raus...


oh.... ;-(


moment noch...wie ist den definiert, wer Künstler ist?
Ich war ja auch künstlerisch tätig. könnte ich meinerseits die Aufnahmen, ohne Einwilligung der Sängerin (und Komponistin) verkaufen??? ich habe das nicht vor, ich möchte nur verstehen, wie das Ganze funktioniert.
 
Wenn die Sängerin dir nicht freiwillig für deine Unterstützung was vom Kuchen abgibt, dann kannst du das vermutlich als Erfahrung zu den Akten legen.
Sorry, aber ich fürchte darauf läuft es raus...

Ich galube nicht, dass das so stimmt. Da der TE schreibt, es gäbe ein Vereinbarung (Beweiskraft erstmal egal - ein Gericht wird die einzelnen Beweisworlagen prüfen (beispielsweise Emails und Zeugen) und Indizien bewerten beispielsweise Zahlungen, die ja schon geleistet wurden und darauf hindeuten, dass es ein Abmachung gab. Es kommt auf die Summe an, die Du glaubst, bekommen zu können, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten. Ich könnte mir auch vorstellen, wenn Du vielleicht nochmal versucht der Musikerin die Fakten (Emails, Zeugen, Zahlungen) aufzuzählen und ihr klarmachst, dass Du sonst einen Anwalt hinzuziehen möchtest, dass sie dann eher einigungsbereit ist. Letztendlich aber eine Abwägung zwischen Stress und Prozesskostenrisiko und potentiellem Gewinn. Viel Erfolg!
 
Ich war ja auch künstlerisch tätig. könnte ich meinerseits die Aufnahmen, ohne Einwilligung der Sängerin (und Komponistin) verkaufen??? ich habe das nicht vor, ich möchte nur verstehen, wie das Ganze funktioniert.

Das ist dann Urheberrecht und betrifft nur die Komposition (laienhaft eher die Melodie) und den Text. Falls Du da nicht mitgearbeitet hast, kannst Du da auch nicht mitreden und es natürlich auch nicht verkaufen.
 
Wer "Künstler" ist, ist für die von dir oben gestellte Frage nicht relevant.
Es gibt einfach nur zwei Parteien die an der Produktion beteiligt waren. Die Frage ist, ob Var. A als Auftraggeber und Beauftragter oder Var. B als gleichberechtigte Produzenten. Schriftlich vereinbaren MUSS man sowas natürlich nicht. Man kann fast alle Verträge mündlich schliessen.
Die Problematik liegt eher an der Beweisbarkeit. Du kannst nicht beweisen, dass du nicht beauftragt wurdest, sondern "auf eigenes Risiko" produziert hast. Die das Gegenteil aber auch nicht. Im Zweifel müsstet ihr einfach jetzt eine Vereinbarung treffen, wie Ihr ab sofort mit den Bandrechten umgeht.

Wie gesagt: Künstlerisches Schaffen ( Gema, Gvl ) steht auf einem anderen Blatt und hat damit nichts zu tun.
 
Ich rate dir auch dazu, einen Anwalt zu kontaktieren.
Eine sogenannte Erstberatung kostet max. € 190,00. Da wird dir der Anwalt anhand der von dir vorzulegenden Belege und Mails sagen können, ob ein Prozess erfolgsversprechend ist. Wenn die Sängerin dann Post von deinem Anwalt bekommt, wird sie vermutlich eher einlenken, als wenn du mit ihr herum streitest.
Ich befürchte aber trotzdem, dass du mit Erfüllung deiner (unentgeltlichen) Dienstleistung keine weiteren Ansprüche aus dem Produkt rechtlich geltend machen kannst. Nicht ohne Vertrag.
 
Ich war ja auch künstlerisch tätig. könnte ich meinerseits die Aufnahmen, ohne Einwilligung der Sängerin (und Komponistin) verkaufen??? ich habe das nicht vor, ich möchte nur verstehen, wie das Ganze funktioniert.

Das ist dann Urheberrecht und betrifft nur die Komposition (laienhaft eher die Melodie) und den Text. Falls Du da nicht mitgearbeitet hast, kannst Du da auch nicht mitreden und es natürlich auch nicht verkaufen.

aber man unterscheidet doch immer zwischen Komposition/Text im allgemeinen und einer Tonaufnahme, die dann verwertet wird, weil man ja eine reine Komposition erstmal nicht hören kann...
Wenn es meine Projekt ist, song x von und mit sänger y aufzunehmen, gehört die Aufnahme, zumindest zum Teil, mir. Oder? Es geht ja hier auch nicht um eine heimliche (oder rein technische) Konzertaufnahme, sondern um eine künstlerische Arbeit.
 
Ich befürchte aber trotzdem, dass du mit Erfüllung deiner (unentgeltlichen) Dienstleistung keine weiteren Ansprüche aus dem Produkt rechtlich geltend machen kannst. Nicht ohne Vertrag.

Es ist doch gar keine unentgeltiche Dienstleistung,da ja schon Geld geflossen ist und einen Vertrag gibt es auch, wenn auch keinen schriftlichen.
 
Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten!
 
Wenn es meine Projekt ist, song x von und mit sänger y aufzunehmen, gehört die Aufnahme, zumindest zum Teil, mir. Oder? Es geht ja hier auch nicht um eine heimliche (oder rein technische) Konzertaufnahme, sondern um eine künstlerische Arbeit.

Das stimmt und da greift dann die GVL...
 
Wer "Künstler" ist, ist für die von dir oben gestellte Frage nicht relevant.
Es gibt einfach nur zwei Parteien die an der Produktion beteiligt waren. Die Frage ist, ob Var. A als Auftraggeber und Beauftragter oder Var. B als gleichberechtigte Produzenten. Schriftlich vereinbaren MUSS man sowas natürlich nicht. Man kann fast alle Verträge mündlich schliessen.
Die Problematik liegt eher an der Beweisbarkeit. Du kannst nicht beweisen, dass du nicht beauftragt wurdest, sondern "auf eigenes Risiko" produziert hast. Die das Gegenteil aber auch nicht. Im Zweifel müsstet ihr einfach jetzt eine Vereinbarung treffen, wie Ihr ab sofort mit den Bandrechten umgeht.

Wie gesagt: Künstlerisches Schaffen ( Gema, Gvl ) steht auf einem anderen Blatt und hat damit nichts zu tun.

jetzt wird es langsam klarer...beauftragt, oder gleichberechtigt. :)

Wir sind auf jeden Fall gleichberechtigt. Das bedeutet dann doch, daß die Sängerin nicht ohne meine Einwilligung und direkte Beteiligung die Musik an Arte hätte verkaufen dürfen..oder?
 
Wenn es meine Projekt ist, song x von und mit sänger y aufzunehmen, gehört die Aufnahme, zumindest zum Teil, mir. Oder? Es geht ja hier auch nicht um eine heimliche (oder rein technische) Konzertaufnahme, sondern um eine künstlerische Arbeit.

Das stimmt und da greift dann die GVL...


Aber in diesem Fall würde die Aufnahme mir gehören, stimmts?
 

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