Verwertung ohne Abtretung der Leistungsschutzrechte?

K

klipp

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Hallo,

Ich habe folgende Frage:
Ich habe vor ein paar Jahren mit einer Sängerin eine EP produziert und auch als Musik mitgewirkt und eigene Teile geschrieben.
Leider habe ich damals das Material herausgegeben, ohne einen Vertrag abzuschließen, um meine Arbeit als Musiker und Miturheber zu schützen.
Auch später konnte ich nie eine schriftliche Regelung erwirken. Meine Anfragen wurden immer ignoriert nach dem Motto..."das brauchen wir nicht...ich werde dir immer deinen Teil geben..."

Das Material wird seitdem als selbstgebrannte CD bei Konzerten verkauft und ich werde daran beteiligt.

Da die Sängerin (mit der ich schon lange nicht mehr arbeite) Teile des aufgenommenen Materials anderweitig verwerten wollte und dieses auch schon getan hat (Ausstrahlung bei ARTE) ist es jetzt für mich notwendig, dass meine Arbeit und mein kreatives Schaffen auch bei der GEMA registriert wird und dass auch generell eine zukünftige Nutzung geregelt wird.
Ich habe lange versucht, mit Ihr darüber zu sprechen, aber Sie lehnt alles ab.

Ich bin jetzt also leider in der Situation, ein Druckmittel nutzen zu müssen, um ein Gespräch und eine Vereinbarung für die Zukunft zu erwirken... Total ätzend....geht aber leider nicht anders.

Ich hatte also damals mündlich dem direktem Verkauf von selbstgebrannten CDs zugestimmt. Ich habe aber nie, weder schriftlich, noch mündlich, meine Leistungsschutzrechte abgetreten. Für den CD-Verkauf will ich aber auch nichts beanstanden, da ich diesem zugestimmt hatte.
Ich habe aber nie für eine Nutzung, die über diesen Verkauf hinaus geht, meine Leistungsschutzrechte abgetreten.

Darf Sie die Musik ohne eine generelle oder spezifische schriftliche Abtretung meiner Leistungsschutzrechte einfach so weiterverwerten?

Ihr Anwalt sagt (ja...soweit sind wir leider), daß für die Nutzung bei ARTE (für die die Sängerin unterzeichnen musste, daß sie alle Rechte besitzt) meine mündliche Abtretung der Leistungsschutzrechte, die an den Verkauf der selbstgebrannten CDs gebunden war, völlig ausreicht und das überhaupt nichts weiter notwendig sei... (kommt mir absurd vor)

Die Sängerin hat definitiv auch mit ARTE einen Vertrag über die Nutzung der Musik abgeschlossen. (Ich wurde an diesen sehr geringen Einnahmen beteiligt, habe aber nie einen Vertrag gesehen, geschweige denn unterzeichnet).

Hat Sie in diesem Fall illegal gehandelt, sodass ich dadurch ein Druckmittel habe, um endlich eine außergerichtliche Einigung zu erwirken?
Ich bin nicht scharf darauf, wegen so einer albernen Geschichte vor Gericht zu gehen. Ich würde aber gerne eine Schlußstrich unter die Geschichte ziehen und meine Rechte offiziell durch GEMA und GVL geschützt wissen.


Vielen Dank!
 
Wenn der Sachverhalt so zutreffend ist, würde ich sagen, dass die Verwertung der Tonaufnahmen im TV über die ursprüngliche, wahlweise ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung zum Tonträgervertrieb, hinausgeht.

Es gibt ja die bekannte Zweckübertragungstheorie, nach der dem Vertragszweck entsprechende Rechte im Zweifel auch dann als eingeräumt gelten, wenn keine ausdrückliche Regelung darüber getroffen worden ist.

z.B. Man einigt sich über die Rechteübertragung zum Vertrieb von Tonträgern und Downloads. Dann kommt aber noch die Auswertung via kostenpflichtigem Stream hinzu. Das dürfte wohl gedeckt sein.

Wenn aber wie hier der Vertrieb pyhsischer Tonträger betroffen war, jetzt aber Aufführung / Sendung im TV hinzukommen, ist dies m.E. nicht ohne weiteres gedeckt.

Sie versuchen zudem, deine Argumentation durch die vermeintliche korrekte Abrechnung zu schwächen, aber das heilt den Verstoß nicht.

PS: Die Erklärung der Sängerin, dass die Tonaufnahmen frei von Rechten Dritter seien, ist falsch. Da es keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten gibt, könntest du ggf. sogar auch den Sender (neben der Dame) auf Unterlassen in Anspruch nehmen.

Das alles ist teuer, kostet Nerven und Zeit und dürfte gar nicht mal so leicht zu beweisen sein. Daher der Rat: lass, es Indiana. Nimm die Tantiemen mit und hak es unter "CRRAPPP!" ab.


PPS: Als Miturheber brauchst du im Zweifel noch nicht mal einen Vertrag, da das Gesetz dem (Mit-) Urheber ja eine breite Zahl an Rechten gewährt. Hier kommt es aber v.a. auf die Beweisbarkeit an und da wird es im Zweifel nicht zur Überzeugung des Gerichts für Deine Story reichen.
 
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Es gibt wie gesagt kein Schriftstück, auch nicht wegen der physischen Tonträger. Es gab auch nie einen Vertrieb und es wurden nur selbstgebrannte CDs verkauft (für die nie GEMA bezahlt wurde; die CD existiert physisch in legaler Form also eigentlich gar nicht).
Der Anwalt sagt, daß durch die Tatsache, daß ich dafür eine Beteiligung kassiert habe, ich automatisch meine Leistungsschutzrechte abgetreten habe.

Ich bin auch recht ratlos, wie ich weiter verfahren soll. Geld, Zeit und Nerven dafür habe ich eigentlich nicht. Ich will aber auch nicht so ein asoziales und irrationales Verhalten einfach durchgehen lassen...

Ich habe also folgende Möglichkeiten:
- drauf s*****n...
- klagen wegen Urheberrecht und/oder Leistungsschutzrechte (teuer und das Risiko nachher möglicherweise noch auf einem Haufen der Kosten sitzen zu bleiben beunruhigt mich natürlich...)
- Strafanzeige stellen, wegen der Leistungsschutzrechte in TV und nur als Nebenkläger auftreten (kommt mir sehr bösartig vor. mir wurde aber gesagt, daß ich auf diese Art weder Kosten noch Risiko trage; ich finde natürlich bedenklich, daß bei dieser Variante im Vordergrund steht, Ihr nicht korrektes Verhalten zu bestrafen und die Klärung der Problematik eher zweitrangig erfolgt)

Was würdet ihr machen?
Gibt´s Alternativen?

Wie meinst du, daß es nicht leicht wäre, das alles zu beweisen? Ist nicht die Sängerin in Beweispflicht, daß sie korrekt gehandelt hat? Meine Beteiligung am Material bestätigt Sie sogar selbst (bandcamp, soundcloud und auch im Schreiben Ihres Anwalts)
Den Sender/Produktionsfirma will ich nicht belangen. Die haben ja gemacht, was in Ihrer Macht steht.

Das Urheberrecht der aufgenommenen Stücke möchte nicht vor Gericht klären, sondern mich gemeinsam mit der Sängerin und einem unabhängigen Berater hinsetzen und eine für alle gerechte und einem Standard entsprechende Lösung finden. Der Gerichtsweg ist bei sowas glaube ich totaler irrsinn..

Leider entgehen mir bei der momentanen Situation die GEMA Tantiemen von 4 der 6 Stücke...
 
Die Chancen, dass Du dein Recht zugesprochen bekommst würde ich als gering einschätzen. Das Gericht wird sehen, dass bereits irgendeine Art der Absprache getroffen wurde (Du wurdest am Erlös der CD-Verkäufe beteiligt, was sich wohl durch irgendwelche Dokumente belegen lässt), auch wurdest Du wohl, laut deiner Schilderung, für die Ausstrahlung im TV entgolten.

Jetzt wird die Gegenseite versuchen das Gericht davon zu überzeugen, dass bereits mündliche Absprachen bestehen, die alle Fälle abdecken, Du aber nun mehr möchtest als vereinbart, sie also im Recht sind.

Du,wirst,natürlich behaupten, dass es Dir nur um eine schriftliche Fixierung geht, kannst aber nicht wirklich beweisen, dass Du damit nicht versuchst deinen Vorteil zu vergrößern, denn bisher hast Du auch deine Beteiligung eingestrichen ohne Dich zu beschweren.

"Vertrag" kommt von "vertragen", danach sieht es hier allerdings nicht aus. Die Gegenseite hat bereits einen Anwalt aufgefahren, Du hast wie Du schreibst eigentlich keine Zeit, keine Lust und auch kein Geld für so einen Rechtsstreit. Fazit: Begnüge Dich mit dem was man Dir gibt und verbuche den Rest als Lehrgeld. Ja, das ist bitter. In Zukunft regelst Du sowas besser. Wenn Du die Fehler der Vergangenheit aufarbeiten willst, suche Dir einen Anwalt.
 
Einen Anwalt habe ich schon konsultiert.
Der sagt, daß ich "natürlich" Recht habe (ist ja auch in seinem Interesse).
Allerdings ist es sehr schwer zu verstehen, wie tatsächlich die Rechtslage ist.

Ich dachte bis jetzt, daß die Abtretung der Leistungsschutzrechte sehr penibel gehandhabt wird und nicht durch irgendwelche mündlichen Absprachen ersetzt werden kann.

Die Bezahlung für die Ausstrahlung habe ich per Anwalt unter Vorbehalt angenommen. Ich habe dazu nie irgendeinen Vertrag gesehen und habe keine Ahnung was genau diese Zahlung abdeckt.

Vielen Dank für deine Einschätzung!
 
Einen Anwalt habe ich schon konsultiert.
Der sagt, daß ich "natürlich" Recht habe (ist ja auch in seinem Interesse).
Allerdings ist es sehr schwer zu verstehen, wie tatsächlich die Rechtslage ist.

Ich dachte bis jetzt, daß die Abtretung der Leistungsschutzrechte sehr penibel gehandhabt wird und nicht durch irgendwelche mündlichen Absprachen ersetzt werden kann.

Die Bezahlung für die Ausstrahlung habe ich per Anwalt unter Vorbehalt angenommen. Ich habe dazu nie irgendeinen Vertrag gesehen und habe keine Ahnung was genau diese Zahlung abdeckt.

Vielen Dank für deine Einschätzung!

Dein Anwalt sagt, Du hast Recht - deren Anwalt sagt, sie hat Recht. Natürlich haben Anwälte ein gewisses Eigeninteresse daran, dass ein Fall möglichst weiter geführt wird, also lieber ne Klage als nur Erstberatung, lieber 2. Instanz als Vergleich usw.

Aber: häufig muß man die Äußerung (Da hamse Recht) um die Einschräkung "wenn das so ist, wie Sie mir das erzählen und sich das auch beweisen lässt" ergänzen.

Bei urheberrechtlichen Streitigkeiten betragen die Eingangsstreitwerte bzw. Gegenstandswerte bei der außergerichtlichen Verfolgung ohne Probleme mal 10.000 EUR. Das sich daraus ergebende Kostenrisiko ist viel zu hoch, als dass man sich dafür um drölf-fuffzich streiten solle.

Der Move von der Gegenseite, dir Tantiemen zu zahlen, ist äußerst smart. Sie werden behaupten, dass sie einen mündlichen Vertrag sauber bedienen. Das muss man erstmal widerlegen, v.a. wenn Du ja selbst einräumst dass es de fato eine Vereinbarung gegeben hat .
 
hmmm....
dann also wirklich Voodoo-Puppe!
 

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