Urheberrecht, GEMA bei Dienstleistung?

  • Ersteller Blindschleichl
  • Erstellt am
Blindschleichl

Blindschleichl

Registriert
17.01.07
Beiträge
2.617
Reaktionen
3
Punkte
3.410
Hallo Gemeinde,

mit folgender Situation komme ich in letzter Zeit immer häufiger in Konflikt:

Jemand beauftragt mich für ein oder mehrere Songs ein Playback nach seinen Wünschen zu erstellen.

Ich hole mir also das Original und mach mich an die Arbeit. "Dienstleistung". Ich verkaufe also meine Dienstleistung.

Derjenige kann damit machen was er will. Wenn er damit Geld macht muß er sich selber um [g=119]GEMA[/g] kümmern.

Aber was ist mit mir?


Anderes Beispiel:

Ich mische eine Coverband. "Dienstleistung". Die Band oder der Veranstalter führen brav [g=119]GEMA[/g] ab.

Aber was ist mit mir?

Muß ich?
Bei der [g=119]GEMA[/g] brauch ich nicht anfragen. So wie die zur Zeit drauf sind würden die mir sogar auf nen Furz Gebühren legen weil er ja dem von Michael Jackson ähnlich sein könnte.

Hat da jemand nen Plan? Ich habe schon gegoogelt und einen erfahrenen Produzenten gefragt. Nicht mal der wußte bescheid.

Viele Grüße
Reiner
 
Bei Deinen Remixes weiß ich nicht Bescheid, bei den Gigs ist es aber m.W. so, daß der Veranstalter (wenn nicht explizit im Vertrag geregelt) sich um die [g=119]Gema[/g] kümmern muß. Veranstalter kann auch die Band sein, daß kommt darauf an, wie das vertraglich geregelt ist.
Ein Teil der Veranstalter im Club und Kneipenumfeld hat einen [g=119]Gema[/g]-Rahmenvertrag und zahlt Pauschalen, andere verlangen von der Band explizit eine Playlist und reichen die dann bei der [g=119]Gema[/g] ein. Den Techniker betrifft das nicht, denn der ist (außer es ist explizit so geregelt) ja weder Veranstalter noch Interpret.

gruss
Tom
 
@tomric,
das ist mir schon klar. Bin ja selber auch Live-Musiker. Aber im Fall wenn ich mische werde ich von der Band bzw. vom Veranstalter bezahlt. Bin also sozusagen "third part". Die Band könnte von mir aus nur Tonleitern spielen und ich mische sie. Aber die Band kann auch bekannte Titel spielen.

Ich spreche im anderen Fall nicht von Remixes sondern davon, daß ich die Playbacks tatsächlich komplett neu einspiele.

MfG
Reiner
 
Nimm dir die [g=32]Midi[/g] - jag sie über nen guten Sampler und fertig.

Das Einkloppen dauert ewig - hab das früher auch gemacht, bevor die MIDIs so billig wurden ...

Grüße, Randy
 
@Blindschleichl: was meinst du genau? Dass du für das EInspielen und Mischen der Songs Gemaprozente (also Anteile an den Urheberrechten) bekommen solltest?
Wenn du für einen fertigen Song "nur" das Playback (nach vorher verfassten Noten)erstellst , dann bist du doch nicht am SOngwriting oder Texten beteiligt, oder?
Wenn du jedoch selber noch die Musik veränderst, dir neue Akkorde, Melodien etc. einfallen lässt, dann würde ich mal mit dem Urheber des Originals sprechen. gruss, memi
 
hi,
ich glaube er meint das so:

ne band beauftragt ihn ein bekanntes stück nachzuspielen bzw. zu komponieren.
dieses instrumentalstück stellt er ihnen dann zur freien verfügung und hat damit nichts mehr zu tun. er ist aber immernoch der urheber(also der, der es nachkomponiert hat).


richtig? 8)

peace,
Just_Chill
 
Just Chill: Korrekt! Auf den Punkt getroffen.

und @ Randy
das ist zu billig. Ich benutze fertige [g=32]Midi[/g]-Files nur zum Vorhöhren. Ich klopf alles selber rein und verändere dabei einiges.
 
...hmmm...ist halt immernoch die Frage, wieviel du veränderst. Nur damit es sich besser anhört, oder komplett das Songwriting?
...oder hab ich es immer noch nicht kapiert? :D

Dann frag doch erstmal den Produzenten oder die Band ob du überhaupt songwriting-credits von denen bekommst.
 
grundsätzlich darfst du das nicht, da du ja immernoch der bist, der dieses cover produziert hat oder einen teil dazu beigetragen hat.
du bräuchtest also eine genehmigung vom urheber oder du bezahlst gebühren bei der [g=119]gema[/g]. oder so.
 
Aber ich verlange ja nur Geld für meine Dienstleistung. Die Band verdient dann Geld mit dem Song.
Sehe ich das falsch?
Dann müßte sich ja jeder Live-Mischer bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Ist ja so ziemlich das gleiche.

Ich blick nicht durch.
 
es geht ja nicht ums geld verdienen.
es geht darum, dass du dieses instrumental nachgebaut hast und es veröffentlichst. das ist verboten.
 
ICH veröffentliche es ja nicht. Was mein Kunde damit macht muß er doch selbst verantworten.

Ich sehe schon, das ganze spaltet sich auf in...

1.) Erstellung eines Playbacks nach Hörvorlage.

2.) Live mischen.
 
du gibst es aber deinen kunden. das nennt sich schon veröffentlichung ;)
 
Morgen

wie du richtig erkannt hast, du bist Dienstleister. Das heißt: du erbringst eine Leistung und wirst dafür bezahlt. Deinen Kunden mußt du schriftlich darauf hinweißen, das er Urheberrechtlich geschützte Werke verwendet. Am besten geht das mit Rechnungstellung oder über die Quittung, auf denen dieser Vermerk steht. Mache ich auch so, als Studiodienstleister.
Als FoH stehts du außen vor, hier ist der Veranstalter in der Pflicht, [g=119]Gema[/g]-Rechte zu beachten.

lg Hartmut
 
Danke Hartmut,

das ist mal ne gute Aussage. Hoffentlich ist das auch rechtlich korrekt. Ich werde somit in mein Rechnungsformular eine entsprechende Fußnote einfügen.

Schönen Tag
Reiner
 

Ähnliche Themen

BlackRooster
Antworten
2
Aufrufe
1K
sas
sas
Bill_Presston
Antworten
19
Aufrufe
47K
Bill_Presston
Bill_Presston
M
  • Artikel
Interviews Götz Alsmann
Antworten
0
Aufrufe
25K
M

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben