C
coffee boy
- Registriert
- 14.12.18
- Beiträge
- 2.544
- Reaktionen
- 1.929
- Punkte
- 8.347
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Das Reverse-Charge-Prinzip bleibt vorerst auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen, allerdings gilt die britische Umsatzsteuer-ID nach dem Austritt nicht mehr als Nachweis der Unternehmereigenschaft des britischen Kunden. Dieser muss ab dem 1. Januar 2021 anderweitig erbracht werden, zum Beispiel durch eine Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Finanzbehörde HM Revenue & Customs.
Das Reverse-Charge-Prinzip bleibt vorerst auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen, allerdings gilt die britische Umsatzsteuer-ID nach dem Austritt nicht mehr als Nachweis der Unternehmereigenschaft des britischen Kunden. Dieser muss ab dem 1. Januar 2021 anderweitig erbracht werden, zum Beispiel durch eine Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Finanzbehörde HM Revenue & Customs.
Quelle: IHK