Rechnungen ohne Umsatzsteuer

  • Ersteller Traumwandler
  • Erstellt am
Traumwandler

Traumwandler

Registriert
25.01.11
Beiträge
2.251
Reaktionen
468
Punkte
3.783
Hallo,

ich versuche es jetzt noch einmal. Bisher hat mir diese Frage nie jemand beantworten können.

Wie mache ich das in der Steuererklärung wenn ich z.B Software von East West ohne Umsatzsteuer gekauft habe?

Brauche ich dazu dann die Anlage UR?
Muss ich die Ust selber zahlen?
Wie läuft das mit der Vorsteuer?

Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand helfen könnte.
Ich bin doch bestimmt auch nicht der einzige, der solche Produkte kauft und einen Freiberuf angemeldet hat.

Vielen Dank!
 
Wenn du Kleinunternehmer bist (siehe Link über mir) zahlst du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, kannst diese also auch nicht in deinen Rechnungen ausweisen, also deinen Kunden, und hast somit auch nicht das Recht die Vorsteuer (also jene Umsatzsteuer die du zahlst) zurück zu bekommen.

Edit: ich bin jetzt einfach davon ausgegangen das du Kleinunternehmer bist, wenn nicht ist es komisch wenn du Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer bezahlst, das sind dann sicherlich welche aus "Übersee" :) da bin ich überfragt wie das mit der Steuererklärung klappt....
 
Wie kommt ihr denn drauf, dass ich Kleinunternehmer bin ;-)
Bin ich nicht.
 
... wenn du Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer bezahlst, das sind dann sicherlich welche aus "Übersee" :) da bin ich überfragt wie das mit der Steuererklärung klappt....

Ich kann doch hier nicht der einzige sein, der bei 8Dio, East West und v.a. einkauft.
Bei der Bezahlung mit Paypal bekomme ich nicht mal eine anständige Rechnung und keine VAT Nummer.

Trotzdem danke für Deine Antwort
 
Also wenn du keine formell gültigen Rechnungsbelege hast wird das sowieso schwierig.

Also wenn du diese Ausgaben steuerlich geltend machen willst, müssen die Belege natürlich formell gültig sein.
Sonst könntest du auch am Strand von Bibione eine Software kaufen und der Beleg ist ein Bierdeckel oder so...
 
Ich verstehe das Problem gerade nicht. Wenn keine UmSt. oder VAT ausgewiesen ist, dann bezahlst Du ja auch keine. Folglich kannst Du Dir das auch nicht als Vorsteuer wiederholen.

Wenn Du VAT bezahlen sollst, dann ist das wie bei Gütern mit Einfuhrumsatzsteuer zu behandeln. Sprich Du kannst Dir die ausländische Steuer bei, nach der Einfuhr wiederholen (beim Verkäufer, wenn der mitspielt), musst das ganze dann aber in Deutschland versteuern.

Also ich würde mir den ganzen Firlefanz bei solchen Produkten sparen. Das loht sich eh nicht. Und bei der Abschreibung bzw. gemeinsamen Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sind solche Rechnungen in der Regel kein Problem.

Bei mir wurden die bisher nie gestrichen.


http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12952.xhtml?currentModule=steuern
 
[Edit war quatsch]

Hallo SlimJim,

nein, das war genau richtig. Vielen Dank für den Link, den Du leider wieder gelöscht hast.
Wieso meinst Du denn, das wäre Quatsch gewesen?
Stimmen die Informationen darin nicht?

Ich habe mich in der Tat gefragt, ob ich die Ust. abführen muss und diese dann natürlich wieder zurück bekomme. Jetzt muss ich nur noch raus finden, wie ich das abrechne. Diese Formulare in Elster sind für mich sehr schwer verständlich.

Weißt Du zufällig, in welchem Feld ich die zu zahlende Ust. eintragen muss für die Rechnungen, für Software, die ich aus dem Ausland per Download bezogen habe?
 
Ich schätze der Suchbegriff den Du brauchst ist "Reverse-Charge-Verfahren".

Welche Konten davon genau betroffen sind hängt von dem von Dir verwendeten Kontenrahmen ab, sollte sich aber mit oben genanntem Begriff leicht finden lassen.
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Weiß denn jemand, wie das konkret in der Ust.-Erklärung genannt wird?
Wo muss ich denn die Einkäufe aus dem Ausland eintragen?
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Behringer Pro-1
Antworten
5
Aufrufe
26K
moonbooter
moonbooter
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
16
Aufrufe
84K
alex-reed
alex-reed
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Roland System 8
Antworten
6
Aufrufe
25K
Dr.moog
D

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben