Umsatzsteuer bei Rechnungen aus dem Ausland

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Hallo,

hab grad meine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Hatte allerdings einige Unklarheiten diesmal.

Hab z.B. etwas bei Vienna Symphonic Library GmbH bestellt und per Paypal bezahlt. Auf der Rechnung ist keine Umsatzsteuer aufgeführt. Jetzt ist die Frage, wie ich den Rechnungsbetrag in der Umsatzsteuervoranmeldung vermerke. Ist es das Feld 68?

Zwei Bestellungen bei Wavesfactory waren auch ohne Ust., sowie eine Gebühr bei Housecharts

Steh echt auf dem Schlauch und komm auch über Google und die Hilfefunktion in Elster nicht weiter.
 
Keiner einen Plan?
 
tja bei Software ist das immer sone Sache, wa?!

google: "umsatzsteuer software ausland"

http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm

Da steht alles sehr detailliert beschrieben. Viele Fallunterscheidungen.
Ein nicht ganz einfaches Thema.

Fall 2 + 4 (Leistungsempfänger = Unternehmer):

Wenn der deutsche Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, muss nicht differenziert werden, woher der ausländische Geschäftspartner kommt. Hier gilt gem. § 3a Abs. 3 UStG bei Katalogleistungen wie Online-Umsätzen immer der Sitzort des Leistungsempfängers als Ort der Leistung. Der ausländische Unternehmer stellt in diesem Fall eine Nettorechnung an den deutschen Unternehmer (Leistungsempfänger), wobei dieser die Umsatzsteuer in Deutschland zu deklarieren hat (reverse-charge-Regel). Bei einem Rechnungsbetrag von 200 EUR und einem USt-Satz von 19% wären dies 38 EUR USt, die an den deutschen Staat abzuführen sind. Wenn der deutsche Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (d.h. kein Kleinunternehmer), kann er diese USt wie gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, so dass er effektiv nicht belastet wird (Nullsummen-Spiel). Die Buchungssätze bei einem Bilanzierer lauten dann:

Wareneingang an Bank . . . . . . . . 200 EUR
Vorsteuer an Umsatzsteuer . . . . . . 38 EUR

Wer jetzt wenig Verständnis für diese Vorgehensweise hat und denkt sich die Buchung der Umsatzsteuer sparen zu können, weil durch die gleichzeitige Gegenrechnung der Vorsteuer sowieso nichts abzuführen ist, sollte wissen, dass die Buchführung sonst einen Formalfehler hat und ein strenger Betriebsprüfer (falls er kommt) einen Unternehmer zwingen kann diese Buchungssätze nachzuholen. Bei einem Kleinunternehmer wäre das Weglassen der USt nicht nur ein Formalfehler, sondern ein materieller Fehler, weil dieser keinen Vorsteuerabzug hat und die USt in Höhe von 38 EUR effektiv abzuführen ist (zweiter Buchungssatz wäre hier Umsatzsteuer an Bank 38 EUR).
 

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