Umsatzsteuer, Mp3Shop

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Knuffmaus

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Hallo Ihr spielwütigen Musiker,

ich habe eine Frage. Wenn ich Musikstücke über einen eigenen Internetshop verkaufe, muss ich Umsatzsteuer zahlen. Das verstehe ich.

Wenn ich aber einen Dienst in Anspruch nehme wie Rebeat ( es gibt auch andere wie dooload, feiyr , will ja keine Werbung machen ), also einem digitalen Distributor, der Stücke in FREMDE Webshops stellt, muss ich dann auch Umsatzsteuer zahlen ?

Danke :)
 
entscheidend ist nicht wer, was wie und wo verkauft und anbietet, sondern alleine deine handlung. wenn du gewerblich an andere stücke verkaufst oder andere geld für deine stücke zahlen und du rechnungen schreibst, wird immer umsatzsteuer fällig, vorausgesetzt du bist wirklich gewerbetreibender und kein kleinunternehmer oder unterliegst gar keiner gewerbepflicht, weil es künstlerische aktivitäten sind.
 
Wenn ich Musikstücke über einen eigenen Internetshop verkaufe, muss ich Umsatzsteuer zahlen. Das verstehe ich.
Nö, nicht automatisch.

Umsatzsteuer wird allgemein dann fällig, wenn du mehr als ca. 17.500 Euro Umsatz im 1. Jahr deines Unternehmens hast. (was sich in diesem Fall um den Vertrieb / Verkauf von Musik handeln würde )
Davon unabhängig kannst du auch wenn du unter dieser Grenze bist freiwillig sagen "ich will Umsatzsteuer abführen", das macht aber für Kleinunternehmer normalerweise wenig Sinn.

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.

Machst du also weniger Umsatz, meldest du dich als "Kleinunternehmer" beim Finanzamt an und hast mit Umsatzsteuer nichts am Hut. Musst darauf aber auch immer explizitestens hinweisen, weil sonst manche Geschäftskunden gerne auf die Idee kommen, sich trotzdem Umsatzsteuer zurückholen zu wollen bei deinen Rechnungen.

--> Es ist egal, ob du über deinen eigenen Shop oder über andere verkaufst. Entscheidend ist, wie viel Umsatz du im Jahr machst. (Wie viel Einnahmen du also hast vor Abzug der Ausgaben)
 
Genauso ist das wie bensommerfeld es beschreibt. Man sollte dies aber wirklich dem FA auch mitteilen, nicht dass die irgendwann sonst auf dumme Ideen kommen wegen Ust. Nachzahlungen etc.

An die Entscheidung ist man auch erst Mal gebunden, ich glaube es waren 5 Jahre. Zurück geht also nicht, es sei denn die Umsatzgrenzen werden überschritten.

Seitdem ich nur noch nebenberuflich selbsständig bin habe ich das auch so gemacht und nicht bereut. Keinerlei Nerverei mehr mit diesen Ust. Erklärungen jeden Monat, viel weniger Papierkrieg, weniger Stress. Mit dem FA hat man eigentlich nur noch einmal im Jahr was zu tun.

Kommt aber auch auf den Einzelfall an und was man genau macht. Muss man für sein Geschäft viel und oft irgendwas einkaufen, Dienstleister etc. bezahlen und damit auch Ust. an diese, verschenkt u.U. viel Geld, weil man diese Steuer nicht mehr erstattet bekommt. Kann man sich aber alles selber über den Daumen ausrechnen. Meist lohnt sich für kleinere Unternehmer auf die Ust. Geschichte zu verzichten aber.
Nicht vergessen: Auf allen Rechnungen explizit darauf hinweisen!
 
Ich denke, es macht dennoch Sinn, eine Buchführung zu machen, die die Umsatzsteuer berücksichtigt und auch den Umsatzsteueranteil auf die Seite zu legen, bis das Jahr rum ist.
Denn es ist ein ziemlich unschöner Aufwand, wenn man über die Grenze kommt und dann nacharbeiten muss... ;)
 
Das musst Du ja nicht. Wenn Du über die Grenzen kommst, wird Umsatzsteuer erst im darauf folgenden Jahr Pflicht. Hast Du also wider Erwarten 80.000 Euro Umsatz anstatt max. 49.999 Euro erwirtschaftet, verlangt niemand dann anschliessend alles zurückzurechnen, neue Rechnungen weg zu schicken etc. Würde ja auch gar nicht funktionieren.

Ungeachtet dessen erkennt man meist eine solche Entwicklung schon früh genug. Aber wie gesagt, selbst wenn es mehr wird, kein Grund zur Aufregung.
 
>> Aber wie gesagt, selbst wenn es mehr wird, kein Grund zur Aufregung.

Ok. Das wusste ich nicht. ;)
 

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