Tanz mit mir - Ein Schlalalagertext

  • Ersteller MamaMuuht
  • Erstellt am
Lieber Jörg, ich habe es schon mit Musik probiert, weil ich als kleiner Produzent immer eine überschaubare Anzahl von rohen Playbacks verschiedener Richtungen auch gerade im Schlagerbereich
parad habe und haben muß.

Und es paßt sehr gut zur Musik, die ich habe. Und dieses Gefühl ist selten gleich von Anfang an bei mir vorhanden.

Mir gefällt der Text sehr gut, wenn da ein gewisses Etwas nicht wäre.

Wollen wir das per PM besprechen, oder kann ich Dich auch hier fragen ?

Liebe Grüße
Cherry50
 
Lass mal hören, cherry!
 
tanzen in den Morgen bis die Sonne uns lacht.
Da hat sich wohl nen kleiner Fehler eingeschlichen und sollte bestimmt "bis die Sonne mit uns lacht" heißen? Oder "bis die Sonne lacht"?
 
Lass mal hören, cherry!

Aber gerne, wenn ich mit der Mama geschrieben habe, wir uns einig sind, und ich dann frisch an`s
Werk gehen kann bis zum Endprodukt.
Sollte in diesem Fall nicht allzulange dauern.

LG Cherry50
 
Lieber Jörg,

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Du erfolgreich Schlagertexte schreiben kannst. Schlagerfans sind nicht dümmer als Rockfans. Ich kann mir ja auch eine Schlagerparty vorstellen, wo alle wild nach "macht kaputt, was euch kaputt macht" tanzen. :D - Andererseits zwingt das Konzert- und Medienkonzept Texter, sehr kreativ über Zielgruppeninteressen zu spekulieren.

Aber ICH sehe keinen Sinn darin, einen generellen Test- Schlagertext zu entwickeln.

Ich habe mit einigen bekannten Schlagerinterpreten gearbeitet. Sie hatten alle sehr spezielle und oft klug begründete Ansprüche. Einerseits suchten sie nach IHRER Attitüde, andererseits experimentieren sie durchaus gern. Vicky Leandros beispielsweise hat das Who is Who der Textergarde in ihrem Backup-Katalog. Sie bedauert sehr, von Vielen auf "Theo, wir fahren nach Lodz" reduziert zu werden. Aber sie hat eben ein anderes Publikum als Udo Jürgens, von dem man von vornherein ein breit gefächertes Textangebot erwartet.

Bleib bei deiner Linie und suche neue Interpreten. Wenn die Produzenten, Hitparaden und Konzertveranstalter ins Spiel kommen, muss man für jedem Interpreten garantiert eine spezielle Attitüde entwickeln. Das kann auch bei Schlagerinterpreten sehr spannend werden.... ;-)

--------

Und noch ein zugegeben etwas komplizierter Gedanke: es ist gar nicht so unbedenklich, zu sagen, dass man auf diese oder jene Musik getextet hat. Immerhin tangiert das den Sachverhalt einer nicht genehmigte "Veröffentlichung".

Sieh das mal aus der Brille der Originalautoren. Einerseits profitiert der Hinweisgeber auf "Atemlos" von ihrer erfolgreichen Arbeit. Andererseits profitieren die Autoren in keinster Weise von der nicht autorisierten Veröffentlichung. Im Gegenteil, die schlechten Kritiken fallen auch auf die Musik zurück.

Deshalb gibt es eben das Urheberrecht mit seinem speziellen Urheberbearbeitungsrecht. Ich glaube nicht, dass dir Ärger ins Haus steht, aber nachdenken könnte man schon mal drüber, lieber Kollege;-) Oder?

Mir zum Beispiel wurde bei einigen genehmigten Nachdichtungen gleichzeitig untersagt, meine eigene Nachdichtung selbst im Internet zu veröffentlichen, bzw andren die Genehmigung zu erteilen. All das behalten sich die amerikanischen Originalautoren vor. Bruce Sprengsteen wiederum hat meines Wissens nach quasi ein generelles Bearbeitungsverbot erklärt.... Und nicht nur er!

Lg
 
@cherry

Ja, schick mir mal eine PM. Nicht alles muss von allen besprochen werden....Ich bin gespannt und habe eine Ahnung was du meinst. Mal gucken...:)

@musicdevil

Ne, dat is kein Fehler. Soll so. Kann aber auch gerne in deiner Variante gesungen werden, das fände ich völlig okay.

@artname

Ja, vermutlich hast du Recht, ich sollte meiner Linie treu bleiben.Einerseits.
Wobei auch zu bedenken ist, das nur die Kreislinie sich wirklich treu bleibt.:)
Vicky Leandros schätze ich übrigens, da ich weiß das die auch echt gute Sachen singt.
Ist also für mich eher anspruchsvoller Schlager was sie macht.Teilweise, wenn man überhaupt
diese Genregrenzen ziehen kann, auch Chanson. Nun ja.
Mit meinem Hinweis auf den Originalautoren habe ich mir vermutlich eher ein Eigentor geschossen.
Das ich davon profitiere, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Ich wollte redlich sein. Und damit dem Originalautoren eigentlich auch ein Stück Anerkennung zeigen.
Bei einer kommerziellen Verwertung sehe ich übrigens ähnlich wie du die Rechte des Autors berührt. Auch wenn das hier in Deutschland wohl nicht so ist. Diese Rechtsauffassung wurde mir jedenfalls vor kurzer Zeit von einem Juristen und auch von Frau Jeske von der Celler Schule mitgeteilt.
Dabei bin ich mir ziemlich sicher , das ein Textschimmel, sei er nun bekannt oder völlig unbekannt,
selten erkannt werden dürfte. Ich traue mir jedenfalls nicht zu, Texte von mir, die jemandem anderen als Schimmel dienten zu erkennen.
Zudem ich ja auch die Struktur des Textes verändert habe.
Rechtlich ist das,( siehe weiter oben) wenn überhaupt, natürlich nur dann eine Frage,wenn es um eine kommerzielle Verwertung ginge. Die schließe ich für diesen Text aus.

Ach so: Es gibt sicher auch Texte, die so einzigartig gebaut sind, das sie von ihrer Struktur her dann erkannt werden können.
Bei meinen Texten ist das sicher nicht der Fall.:) Bis jetzt jedenfalls.Weil sie gar nicht musikalisch genug sind.
Nun ja.Ich bin gespannt, ob es eine Vertonung hier geben wird.Warten wir es ab.
 
Lieber Jörg,

An deinen redlichen Absichten zweifle ich keine Sekunde! Dennoch ist das Urheberbearbeitungsrecht mMn verzwickter. Wikipedias schreibt dazu:

Die Bearbeitung ist ein Begriff des deutschen und österreichischen Urheberrechts. Eine Bearbeitung ist eine Abwandlung eines Werkes, die die notwendige Schöpfungshöhe besitzt, um gem. § 3 dUrhG [1] bzw. § 5 Abs. 1 öUrhG selbst als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein.[2] Die Bearbeitung eines Werkes ist grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt, in Deutschland mit einigen Ausnahmen (Vgl. § 23 S. 2 dUrhG). Für die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung ist gemäß § 23 S. 1 dUrhG bzw. § 14 Abs. 2 öUrhG stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig.

Ginge es nur um die Verwertung, könnte sich der Gesetztestext den Hinweis auf die Veröffentlichung ersparen. Oder?

Und ein Internet-Forum gilt natürlich als öffentliches Podium. Aber ich trete ja hier nicht in der Rolle eines Anklägers auf. Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass es eventuell nicht im Sinne der Autoren ist, das du quasi öffentlich eine unautorisierte Bearbeitung vorstellst. Ich weiß, wir befinden uns im Zeitalter von youtube. Aber manchmal verschwinden auch plötzlich Videos. Wer weiß, einige vielleicht auch auf Betreiben der Autoren?

Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass jemand (in bester Absicht) einen Text von mir so vertont, dass das Lied zum Gespött der Leute wird. Also Musik UND Text. Dagegen bietet mir das Urheberbearbeitungsrecht Schutz.


Andererseits gibt es das Recht der freien Benutzung oder der Parodie. Auch mir ist die Auslegung dieser Rechte ein Buch mit 6,99 Siegeln. Deshalb riet ich dir, das Ganze mal aus Sicht des betroffenenen Autoren zu überlegen. Immerhin schrieben die Komponisten die Musik von "atemlos" nicht als öffentliche Wettbewerbsmusik.

Ok. Soweit und nicht mehr von mir als Denkansatz.
 
l@artname

haette joerg das nicht erwaehnt gebe es hier im text doch null zusammenhang
wenn ich das interpretiere hat joerg nur dass lied im radio mitgesummt und ihm ist dann der tesxt eingefallen ......
sowas hat kein copyright !

LG
 
@artname

Super interessant! Danke für den Hinweis.Werde ich doch noch mal meinen Leib und Magen Juristen zu befragen. Ja, Juristendeutsch kommt auch mir spanisch vor......:)
 

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