Steuerfrage

TonyR

TonyR

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Hi an alle,

ich habe heute mal eine Umsatz-Steuerfrage.

Wenn ich ich mir neue Hardware kaufe, dann ziehe ich mir die USt. und setze das Geräte nach Afa Tabelle ab.

Beispiel
Anschaffung : 1.190€
190€ MwSt. -190€ zur nächsten USt. Erklärung

Beim Wiederverkauf nach z.B. 1 Jahr

Verkaufspreis: 595€
95€ MwSt. + 95€ zur nächsten USt. Erklärung
Sowie 500€ zur Einnahme

Aber wie sieht es aus wenn ich nun gebrauchte Hardware kaufe, von privat?

Beispiel
Anschaffung: 1.000€
0€ MwSt. - keine Auswirkung zur nächsten USt. Erklärung

Beim Wiederverkauf???

Muss ich hier dann trotzdem die 19% MwSt. ausweisen?

Vielleicht gibt es ja ein paar Steuerexperten.

Gruß
TonyR
 
Hallo

dein Rechenbeispiel ist nicht ganz richtig

also, Einnahme € 1190,- Steue r € 190,- dem gegenüber steht eineAusgabe von € 200,- Steuer € 31,93
deine Steuereinnahme verringert sich um € 31,93, bleibt noch €158,07 die ans Finanzamt gehen.

Bei Ankauf von privat, ist Brutto gleich Netto, kannst keine Steuer geltend machen, ausser der Verkäufer darf die Steuer ausweisen. Beim Wiederverkauf, in dem Fall würde ich ca 2 Jahre bis zum Wiederverkauf warten, bis dahin ist das Teil abgeschrieben. Bei solchen Sachen wie Geräteankauf über 1000,- Euro würde ich dir eine Abschreibung von zwei Jahren empfehlen
 
Erstens geht es hier um Umsatzsteuer und zweitens ist es in der Afa-Tabelle genau geregelt, wie lange man abschreiben muss. Bei Audio und Video Hardware sind das zumeist 7 Jahre. Ansonsten würd ich kurz den Steuerberater anrufen.
 
@ TonyR

Deine Rechnerei ist ein bisschen seltsam.
1)
Beispiel
Anschaffung : 1.190€
190€ MwSt. -190€ zur nächsten USt. Erklärung

Ich nehme an, dass Du meinst, dass die 190,- Euro Deine USt-Pflicht um 190,- Euro mindern?
Falls ja, dann sehe ich das auch so.

Beim Wiederverkauf nach z.B. 1 Jahr

Verkaufspreis: 595€
95€ MwSt. + 95€ zur nächsten USt. Erklärung
Sowie 500€ zur Einnahme

Da sieht die Rechnung dann etwas merkwürdig aus.
Du nimmst ja 95,- Euro ein fürs Finanzamt. Die gehören dem FA. Die kannst Du auch nicht gegen die 190,- Euro einfach so aufrechnen vom Vorjahr, denn die sind ja im Vorjahr schon berechnet worden und in die Steuererklärung eingeflossen.
Setzen wir mal den Fall, die beiden Steuerereignisse lägen im gleichen Jahr. Dann würde sich die Steuerschuld, die das Finanzamt bei Dir hat, um 95,- Euro erniedrigen.

@ Tonmensch

Bei Ankauf von privat, ist Brutto gleich Netto, kannst keine Steuer geltend machen,
War da nicht irgendwas mit nem Eigenbeleg?

@ Traumwandler

Erstens geht es hier um Umsatzsteuer und zweitens ist es in der Afa-Tabelle genau geregelt,
Willst Du jetzt damit erklären, dass es NICHTS, oder doch, das es ETWAS miteinander zu tun hat?
 
Hi,

danke erstmal für eure Zeit.

Es geht mir im um Geräte die ich gebraucht von privat gekauft habe.
Falls ich diese wiederverkaufe, muss ich dann die MwSt. ausweisen?

Ja, ich schreibe meine Geräte nach Afa-Tabelle ab und es sind leider weit mehr als 2 Jahre.

@ Tubeless

Du hast mich etwas falsch verstanden, bzw. ich habe mich unnötige komplizert ausgedrückt.

Mir ist schon klar, dass wenn ich USt. einnehme, die dann auch bei der monatlichen USt. Voranmeldung ans FA abführe.

Mir geht es eigentlich um den wiederverkauf von Geräte die ich selbst von privat ohne MwSt. erworben habe.

Ich denke ich müsste beim wiederverkauf 19% MwSt. ausweisen, oder?

Wie macht ihr das?
Ich habe keinen Steuerberater den ich fragen könnte, weshalb ich hier frage.
 
Die meisten Firmen(Studios) verkaufen ihre Sachen dann an Privat und weisen dann keine Umsatzsteuer aus, die eigentlich ans FA abgeführt werden muss. Das das nicht erlaubt ist dürfte wohl jedem klar sein. Das gilt (komischerweise) auch für Geräte/Sachen, die vorher von privat erworben wurden.
 
Mir geht es eigentlich um den wiederverkauf von Geräte die ich selbst von privat ohne MwSt. erworben habe.
Ich denke ich müsste beim wiederverkauf 19% MwSt. ausweisen, oder?


Du bist freiwillig oder gezwungen UsSt-pflichtig als Firma, also bist du UsSt-pflichtig, wenn du was verkaufst und ne Rechnung für schreibst. Ende der Durchsage.

r
 
Ich denke ich müsste beim wiederverkauf 19% MwSt. ausweisen, oder?
Klar.
Der Verkauf von firmeneigenem Material wirkt sich ja gewinnsteigernd aus. Da will Papa Staat was von abhaben.
 
@ Tonmensch

Beim Wiederverkauf, in dem Fall würde ich ca 2 Jahre bis zum Wiederverkauf warten, bis dahin ist das Teil abgeschrieben.
Was soll das bewirken dann?
 
Solange du es aus Firmenbesitz verkaufst, muss Umsatzsteuer drauf.
Insodern ist es eventuell schon relevant ob es fertig abgeschrieben ist, weil es dann letztlich aus der Firma rausgenommen werden kann, also in Privatbesitz überführt werden kann.
Im Zweifelsfall würde ich das aber nicht als gängige Praxis betreiben, keine Ahnung wie weit das Finanzamt da mitgeht, aber meines Wissens nach ist man keine Rechenschaft über den Verbleib von fertig abgeschriebenen Sachen schuldig oder ?
 
also in Privatbesitz überführt werden kann.
Halte ich für ne recht haarige Angelegenheit.
Die Abschreibung ist ja nur dazu da, den Wertverlust im Gewinn abzubilden über die Steuersenkung, die aus der Abschreibung resultiert.
Wenn so ein Teil veräussert wird, ist es ja noch nicht wertlos, selbst wenn es abgeschrieben ist. Das bedeuete, dass die veräusserung einen Gewinn bringt - und davon will der Staat was abhaben. Wenn Du sowas ins Privatvermögen überführst, ist es eine Privatentnahme, und die wirst Du auch nicht mit einem euro ansetzen dürfen, nehm ich an.....
 
Das klingt plausibel, bei einem Einzelfall ist es sicher kein Problem, aber wenn das häufiger stattfindet ist wohl doch angeraten, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Bei solchen Sachen würde ich mich auch nicht auf Forumsaussagen verlassen, es sei denn jemand weiß da richtig exakt Bescheid ...
was mich an die kleinen freien Männer von Terry Pratchett erinnert, deren Schwerter anfangen blau zu leuchten wenn Anwälte in der Nähe sind :)
 
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich denke auch, dass ich immer MwSt. ausweisen muss, wenn ich wieder was verkaufe.

Ich denke das ist der richtige Weg, womit ich auch überhaupt kein Problem habe.

Danke
TonyR
 
Grundsätzlich machst Du als Kaufmann immer mit VSt/USt o nicht. Du kannst nicht im für Dich günstigen Fall VStAbzug wollen aber im Verkaufsfall keine USt ausweisen ( sprich später ans FA abführen ) ... Ob Du mit Ust musst entscheidet die "Art Deines Kaufmann Daseins ( Soll/Ist/Kann)
i.a. kannst Du ohne Ust nur , wenn Du über geringe Umsätze verfügst ...

Ob neu o gebraucht ist nicht wirklich wichtig. Max bzgl der Nutzungsdauer, wenn zu aktivieren ( > GeringwertigkeitsGrenze ? ) ...

v.a wichtig ist nat., dass jeder Verkauf ein Erlös ist... Du musst diese Erlöse also zu Deiner Gewinnrechnung heranziehen u Du darfst ( Richtung Steuerprüfung gedacht) auch nichts um sagen wir mal € 5,- verkaufen, wenn es zB 5000 ,- € Marktwert hat ... was genau der Prüfer akzeptiert ist eine persönliche Sache des Prüfers ...

lg
Andi
 
PS für Deinen Fall: Wenn Du montliche/Quartals/jährliche UStAusgleiche machst, musst Du also immer USt ausweisen.
 
@ anthe

Danke für Deine Antwort.

Ja, ich mache schon seit mehreren Jahren alles mit monatlichen VSt./USt.
Doch habe ich noch nie Sachen wieder verkauft, die ich ohne MwSt. somit auch ohne VSt. gekauft hatte, war mir da nicht ganz so sicher wie ich es richtig mache.
Mir geht es hierbei nicht ums Geld, sondern viel mehr darum, dass es steuerlich richtig ist.

Ich werde also immer MwSt. ausweisen, wenn ich was verkaufe egal wie ich es erworben habe und es zur Firma gehört.

Danke
TonyR
 
Ich werde also immer MwSt. ausweisen, wenn ich was verkaufe egal wie ich es erworben habe und es zur Firma gehört.
ich bin nicht 100%ig sicher, aber es gibt mE eine sonderregel & zwar dann wenn:
die MwSt für das gerät schon vom privaten vorbesitzer bezahlt (& vom händler ans FA abgeführt) wurde & du das gerät von ihm privat kaufst (er dir aber die MwSt logischerweise nicht separat ausweisen kann). in diesem hast du ohne MwSt gekauft von privat & musst dann beim geschäftlichen verkauf auch selbst keine MwSt draufschlagen. sonst würde man ja mehrmals MwSt für das gleiche gerät abführen?
 
Au Mann.
Karumba, mit Deiner UmDieEckeDenkerei schlägst Du jeden Finanzbeamten der Steuerbehörde um Längen......

:lol:


in diesem hast du ohne MwSt gekauft von privat
No.
Du kaufst MIT mwSt vom Vorbesitzer.
Nur darfst Du sie nicht extra ausweisen, also auch nicht von Deiner Steuerschuld abziehen, weil Du von einem Endverbraucher gekauft hast, und der Endverbraucher zwar MwSt zahlt (was der Sinn dieser Steuer ist), aber diese nicht geltend machen kann.

Du als gewerblicher Mensch bist aber der Steuereintreiber vom Finanzamt, der Endverbraucher aber ist es nicht, was die umsatzsteuer angeht. also musst Du, wenn Du was verkaufst, die MwSt. abführen.
 
Du kaufst MIT mwSt vom Vorbesitzer.
ich habe das "ausgewiesen" vergessen. korrekt:
"ich kaufe ohne ausgewiesene MwSt":
- sie wurde schon (vom händler des käufers) ans FA abgeführt
- und vom käufer nicht zurückgeholt

ich habe nun auch den fachbegriff gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Differenzbesteuerung

zitat:
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen, sofern für diese Gegenstände kein Vorsteuerabzug in Frage kommt. Der Umsatz wird in diesem Fall nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt, und nur für diese Marge muss der Verkäufer Umsatzsteuer abführen.

wenn man das gerät später zum einkaufspreis verkauft, muss man auch keine Mwst ausweisen oder abführen. meist verkauft man die gerät ja nicht mit gewinn (da sie idR einer abnutzung unterliegen).

Au Mann.
Karumba, mit Deiner UmDieEckeDenkerei schlägst Du jeden Finanzbeamten der Steuerbehörde um Längen......
zum glück muss sich meiner steuerberater damit rumschlagen & nicht ich ;-)
 
@karumba,

ja diese Steuerregelung kenne ich auch, bin mir aber nicht sicher ob es nicht nur für Händler bestimmt ist, damit die keinen finaziellen Nachteil erleiden, wenn sie von privat oder Kleinstunternehmer (nicht USt. pflichtig) kaufen um es wiederzuverkaufen.

Wir dagegen kaufen Geräte etc. für unseren Betrieb, nicht um damit zu handeln.

Ist halt nicht ganz so leicht dieses Thema......aber wenn man immer die MwSt. beim wiederverkauf ausweist und somit auch ans FA abführt, fährt man auf jedenfall sicher.

Ist ein interessantes Thema, gerade für die die das ganze als Unternehmen führen, dann muss mal halt immer genau rechnen ob sich kauf von privat finanziell auch lohnt. Manchmal kann da nämlich neu günstiger sein.

Gruß
TonyR
 

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