Songtitel Urheberrecht

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Balders

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Moinsen,

ich bin auf der Suche nach einem geeigneten Titel für meinen ersten Song. Nun sind ja mittlerweile alle Wörter in jeder Sprache irgendwo als Musiktitel veröffentlicht. Gibt es ein Urheberrecht für Musiktitel? Oder kann ich einfach einen Titel nehmen, den auch schon die Foo Fighters oder Pink Floyd benutzt haben? Obwohl die Musik damit mal nun gar nichts zu tun hat?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank
 
Den Link kenne. Ist aber nocht eindeutig für mich. Wenn es einen Titelschutz gibt, bekomme ich Probleme. Wenn nicht, dann nicht. Hat jemand Erfahrung aus der Praxis?
 
In meiner rund zweijährigen Praxis in einer Medienkanzlei habe ich keinen Fall erlebt, bei dem jemand gegen einen Titel vorgegangen wäre. Ich stelle anheim, ob der Zeitraum repräsentativ ist. Sicherheitshalber könnte man aber überlegen, keine identischen Titel von sehr bekannten Werken zu verwenden, zB Layla, White Room oder Tears in Hell.
 
Problematisch wird's dann, wenn hinter dem Titel ein bekanntes Werk steht und der Titel selbst stark unterscheidbar und individuell ist. Biene Maja, Pippi Langstrumpf, etc. Allerweltstitel (Wieviele Songs gibt's wohl die irgendwas mit "love you" heißen?) sind dagegen kein Problem.
 
aber man könnte doch zB "White Room Explosion" oder "No Tears in Hell" in die Welt setzen.
 
Am besten ein Passwortgenerator nutzen, mind. 15 Stellen mit Sonderzeichen etc. . Dann bist du auf der sicheren Seite.


De Kreuners hat auch en Song namens Layla.
 
Meine Werke tragen ausnahmslos Namen, die es schon gibt. "Dirty Diana", "Thriller", "Heal the world" oder auch "Hey Jude", "I am the Walrus" und so weiter. Bislang hat sich noch keiner beschwert, allerdings kennt mich ja auch keiner. Denke aber nicht, dass das ein Problem werden könnte. Titel sind ja bekanntlich nur Schall und Rauch.
 
Ich würde mir da auch keine Gedanken machen.
Siehe Michael Jackson und LL Cool J. Beide haben ein Album, auf deren Cover jeweils "Bad" steht - auch wenn die Titel offiziell unterschiedlich sind.
 
Wo kein Kläger, da kein Richter :)
 
Das muss völlig egal sein solange keine ausgedachten Wörter wie Bandnamen mit übernommen werden.

Wenn der Titel jetzt "XYZ123 kicks you Ass" heißst und du den mit dem eindeutigen Eigennamen der Band XYZ123 übernimmst, ist es ein Problem aber alles andere muss gehen. Eine andere Ausnahme wäre noch wenn Wörter extra falsch geschrieben werden oder der Titel mehrere Zeilen lang wäre und als Gedicht durchgeht oder sowas in der Art.

Ich würde jetzt auch nicht unbedingt eindeutige Titel von bekannten Stücken nehmen, alleine schon weil Leute dann eine Cover-Version erwarten.
 
Das deutsche Urheberrecht verlangt für den Schutz des Urhebers auch eine schöpferische Leistung. Diese ist beim Titel deutlich schwieriger zu begründen als bei einem kompletten Songtext. Ein Titel, der aus Alltagswörtern besteht, fällt meines Erachtens nicht unter das Urheberrecht.

Dass Titel markenrechtlich geschützt werden können, ist möglich, aber ist mir noch nicht untergekommen.
 
Warum hab ich denn jetzt "Tierschutz" gelesen?

:smil451c7211b9e19:

Ja, mit "Tears in Hell" dürfte man sich durchaus in Sicherheit wähnen. Ich vermarkte jedenfalls meine Songs "Wonderworm", "Shite Christmas", "Summer Slime" und das Instrumental "Take Life" schon seit vielen Jahren ohne Beschwerden. Die Einnahmen lassen zwar zu wünschen übrig, aber das dürfte andere Gründe haben, die ich noch nicht kenne.
 
Dass Titel markenrechtlich geschützt werden können, ist möglich, aber ist mir noch nicht untergekommen.

I.d.R. sind das auch Titel von Publikationen, die auf diese Weise geschützt werden. Diese Titel stellen häufig einen wesentlichen wirtschaftlichen Anteil ("Asset") eines Verlages dar und sollten daher lieber nicht ungeschützt bleiben.

Es gibt da auch sehr spannende Fachmagazine wie den "Titelschutz-Anzeiger" mit bone-chillin' News wie folgt: "Die Kanzlei Dr. Heckler & Mr. Koch hat für ihre Mandantschaft "Verband Südwestdeutscher Milchwirtschaft" die Zeitschrift mit dem Titel: "Euter aus Stahl" schützen lassen.

Beabsichtigte man jetzt, eine ähnliche Publikation an den Start bringen wollen, sollte recherchiert werden, ob der Begriff schon (oder so ähnlich) verwendet wird.
 
I.d.R. sind das auch Titel von Publikationen, die auf diese Weise geschützt werden. Diese Titel stellen häufig einen wesentlichen wirtschaftlichen Anteil ("Asset") eines Verlages dar und sollten daher lieber nicht ungeschützt bleiben.

Es gibt da auch sehr spannende Fachmagazine wie den "Titelschutz-Anzeiger" mit bone-chillin' News wie folgt: "Die Kanzlei Dr. Heckler & Mr. Koch hat für ihre Mandantschaft "Verband Südwestdeutscher Milchwirtschaft" die Zeitschrift mit dem Titel: "Euter aus Stahl" schützen lassen.

Beabsichtigte man jetzt, eine ähnliche Publikation an den Start bringen wollen, sollte recherchiert werden, ob der Begriff schon (oder so ähnlich) verwendet wird.
Die "Kanzlei Dr. Heckler & Mr. Koch"; ich dachte immer die machen in gesuchten Metallwaren für den heimischen und den internationalen Markt?
 
Wir kriegen ja nur die krummen G36 Gurken. :D
 

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