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oliveramberg
Guest
Ja, das ist so. Die Frage ist halt, welche Möglichkeiten man hat, wenn man's rauskriegt.
Gütliche Einigung finden oder einen Anwalt drauf ansetzen.
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Ja, das ist so. Die Frage ist halt, welche Möglichkeiten man hat, wenn man's rauskriegt.
Danke fürs Übersetzen des juristischen Kauderwelschs. Ich denke, damit ist die Rolle von Recording.de geklärt.[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Songwriting/Musikrecht_und_-finanzen/206109/Post_2373455.html#16]M73[/URL] schrieb in #16: [/ref]Wenn du hier Sachen hoch lädst trittst du Rechte an Recording.de ab. Nachzulesen hier: https://recording.de/Community/Songvoting/Neuer_Song/index.html
Achtung! "Trittst du Rechte ab..." ist zwar formell richtig, klingt jedoch weitaus bedrohlicher, als es ist.
Schaut mal in die AGB's, die Frage ist nämlich - welche Rechte genau?:
§5 AGB
5. Bezüglich der durch den Nutzer übermittelten oder sonst verfügbar gemachten Inhalte wird Recording das nichtausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, diese Inhalte auszuwerten, sie in Datenbanken und/oder in Datennetzen (z.B. Internet und dessen sämtliche Dienste) zu verwenden, dort einzuspeisen, abzuspeichern, zu verbreiten und insbesondere den Benutzern von Datenbanken/Datennetzen drahtlos, per Kabel oder auf anderen Übertragungswegen auf Abruf zum Zwecke der akustischen, optischen oder sonstigen Wahrnehmung und/oder Vervielfältigung und/oder Verbreitung zu übermitteln, wobei hiervon insbesondere das Zugänglichmachen bzw. Senden durch Bereitstellen der Inhalte zum Download durch andere Nutzer umfasst ist. Recording hat des weiteren das Recht, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich wiederzugeben, insbesondere durch Streaming, wobei der Stream auch so gestaltet werden kann, dass die gesendeten Daten vom Empfänger gespeichert werden können.
6. Der Nutzer räumt Recording überdies das übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vom Nutzer übermittelten oder sonst verfügbar gemachten Inhalte vollständig oder teilweise auf anderen von Recording betriebenen Websites öffentlich zugänglich zu machen. Zudem räumt der Nutzer Recording das Recht ein, die Inhalte auch auf Websites dritter Anbieter zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen und sonstige Handlungen vorzunehmen.
Was du hier auf die Server von recording hochlädst, gibst du der Veröffentlichung frei, nicht mehr und nicht weniger. Du bleibst nach wie vor Urheber mit allen daran geknüpften Rechten.
Jetzt wäre der folgende Fall denkbar: Eine dieser Drittanbieter Websites (den Teil der Klausel mag ich nämlich gar nicht so gerne), erzielt nennenswerte Gewinne aus deinen Inhalten und du wirst daran nicht beteiligt. Das wäre eine so überraschende Sachlage, mit der der Anwender/Nutzer des Forums nach der Verkehrssitte nicht hätte rechnen können, sodass dieser Teil der Vereinbarung mitunter ganz einfach nicht gilt (§305c I BGB).
8. Eine kommerzielle Nutzung der von RECORDING.de zur Verfügung gestellten Dienste sowie der auf der Plattform RECORDING.de veröffentlichten Songs, Texte, Bilder, Film- und Tonaufnahmen (nachfolgend kurz: „Inhalte“) ist - mit Ausnahme der Bereiche „Jobbörse“- und „Marktplatz“ unter Maßgabe von § 10 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen - nicht gestattet, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform mit Recording vereinbart worden ist.
Anders ausgedrückt: Wie soll so etwas wie ein Songvoting hier auf der Plattform möglich sein, wenn du dem Team verbietest, deine Uploads zu veröffentlichen oder abzuspeichern? Die Nutzungsrechte, die du recording einräumst, erstrecken sich eindeutig nicht auf den Weiterverkauf oder sonstige kommerzielle Nutzung deines Materials, außer den hier genannten auf der Website.Was du hier zugänglich machst, ist infolgedessen noch immer dein geschütztes Werk, du erlaubst nur, dass man es hier unentgeltlich präsentiert.
Ferner stimmt der Einwand natürlich, ein Link zu deiner Soundcloud oder Dropbox wird von den recording-agb's nicht berührt.
"Wenn ich hier bei Recording.de einen Song einstelle, [...] dann bin ich doch der Gelackmeierte, sofern ich nicht nachweisen kann, dass ich der Urheber bin?"
Ist die Aussage richtig?
Das ist ja fast wie bei einem schlecht getätigten Investment - das Geld ist nicht weg, es gehört nur jemand anderem.der is ja auch nicht weg der song - der läuft dann nur woanders
Seeeehr gute Sicht auf die Dinge hast Du - wie so häufig...Du kannst jederzeit neues geiles Zeuchs machen, derjenige wohl nicht.
Was ist das denn?Pincode in den Syntheinstellungen
Da sagt er dann einfach 8. Dabei sind es in Wirklichkeit 9. Aussage gegen Aussage, oder evtl. habe ich was falsch verstanden.Aber im Grunde reicht es auch, den "angeblichen" Produzenten zu fragen wie viele Spuren das Projekt hat,
Umkehrschluss also, dass die Wahrscheinlichkeit nennenswert ist, dass was geklaut wird, wenn die Musik "gut" ist?Vielleicht war Deine Musik nicht so gut, sofern sich der Fall für Dich noch nicht ereignet hat.In der Zeit hat sich jedenfalls so ein Fall noch nicht ereignet.
Wenn mir einer einen guten Song klaut schreibe ich halt einen neuen guten Song ... Lächeln
Kumpels ham mir erzählt wie´s bei ihnen war:Ja, das ist so. Die Frage ist halt, welche Möglichkeiten man hat, wenn man's rauskriegt.Aber wenn einer einen Song klaunen will, macht er das. Ob angemeldet, beim Notar oder Mutti hinterlegt oder was auch immer.
Kumpels ham mir erzählt wie´s bei ihnen war:Ja, das ist so. Die Frage ist halt, welche Möglichkeiten man hat, wenn man's rauskriegt.Aber wenn einer einen Song klaunen will, macht er das. Ob angemeldet, beim Notar oder Mutti hinterlegt oder was auch immer.
Die ham Musik geklaut gekriegt, konnten ihre Urheberschaft nachweisen und ham geklagt. Die Prozessgegner, ein Rudel tollwütige Anwälte aus der Sony- (oder sowas) Rechtsabteilung ham mit allen Tricks geschafft, das zB das Verfahren verschleppt, und irgendwann ist meinen Kumpels finanziell die Luft ausgegangen, außer nen Haufen Anwaltskosten hat´s nix gebracht.
Das passiert, wenn man so einen Prozess nicht in die Öffentlichkeit trägt. Wahrscheinlich auch keinen erfahrenen Anwalt beauftragt. Macht schon as her, wenn die Gegenseite den Anwalt kennt, schon gegen ihn verloren hat. Dann machen auch Großkonzerne supigern einen Vergleich. Teilweise erscheinen gegnerische Anwälte nichtmal zu Verhandlungsterminen.Kumpels ham mir erzählt wie´s bei ihnen war:Ja, das ist so. Die Frage ist halt, welche Möglichkeiten man hat, wenn man's rauskriegt.Aber wenn einer einen Song klaunen will, macht er das. Ob angemeldet, beim Notar oder Mutti hinterlegt oder was auch immer.
Die ham Musik geklaut gekriegt, konnten ihre Urheberschaft nachweisen und ham geklagt. Die Prozessgegner, ein Rudel tollwütige Anwälte aus der Sony- (oder sowas) Rechtsabteilung ham mit allen Tricks geschafft, das zB das Verfahren verschleppt, und irgendwann ist meinen Kumpels finanziell die Luft ausgegangen, außer nen Haufen Anwaltskosten hat´s nix gebracht.
Gut --> Gefällt (je nach persönlichem Gusto) --> KlauenUmkehrschluss also, dass die Wahrscheinlichkeit nennenswert ist, dass was geklaut wird, wenn die Musik "gut" ist?
Ja, kann ja sein - heisst aber ja nüscht für die ZukunftIch habe in den letzten 15 Jahren Musikforen ca. 2mal davon gehört, dass jemand jemanden kannte, dem sowas passiert sein soll. Aber keine Fälle, wo es um in Foren gepostete Musik ging.
Sag mal, ist Dir das Vieh unter Deinem Nick gerade über die Leber gelaufen?Wenn du so viel Angst vor Diebstahl hast und wenig Geld für Anwalte, dann lass doch das posten.
Oder lade Leute zu dir ins Studio ein, die sich das einmal anhören und eine Meinung abgeben. Ich glaube nicht, dass die sich das merken.
Dann fällt auch aus, dass du deine Songs an ein Label schickst, denn der Empfänger könnte dir ja auch das Lied klauen.
Im Prinzip bleibt dir nichts anderes übrig, als den Song sofort zu vermarkten, in der Hoffnung, den Leuten gefällts.