soll ich mich neben der GEMA auch bei GVL anmelden?

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DJTommyM

DJTommyM

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hallo gemeinde,

ich hab einen song produziert "Mein Dad".

dieser song wird überall zum downloaden sein.

bei der [g=119]GEMA[/g] habe ich mich schon am 01.01.09 angemeldet.

nun meine frage:
muss ich oder sollte ich mich bei [g=314]GVL[/g] auch noch anmelden?

da ich bereits ein paar kleine fehler gemacht habe,
möchte ich mich lieber hier schlau machen :)


vielen lieben dank
tommy
 
Hast du dich schon mal informiert fuer wen die [g=314]GVL[/g] da ist und ob das fuer dich in Frage kommt?

Soso, du hast einen Song "produziert".

Hast du ihn arrangiert, komponiert, den Text geschrieben, Instrumente eingespielt oder Gesungen?
 
@Tommy

Nicht unbedingt.
 

kommt drauf an was mit dem material passiert (airplay, vervielfältigung, sampler,...) bzw. was tommy nebenbei musikalisch so macht. wegen einem song zahlt sich die anmeldung kaum aus, wenns nicht gerade ein hit ist.

ich bin sowohl bei der AKM ([g=119]GEMA[/g]) und der LSG ([g=314]GVL[/g]) angemeldet, weil ich sowohl urheberisch tätig bin, als auch als musiker bei urheberrechtlich geschütztem material tätig bin. somit bekomm ich auch von beiden verwertungsgesellschaften geld.

lg
flox
 
Z. Floxe: "kommt drauf an was mit dem material passiert"

Z. Tommy: "dieser song wird überall zum downloaden sein."


...sollte es mehr als downloadable sein, bekommt die Frage natürlich neues Gewicht.
 
Z. Floxe: "kommt drauf an was mit dem material passiert" Z. Tommy: "dieser song wird überall zum downloaden sein."

das ist der erste schritt - wie gehts weiter? gibts airplay, samplerbeitrag usw...?

stress braucht sich tommy wegen der [g=314]GVL[/g] nicht machen. wenn es plötzlich airplay von songs geben sollte, worauf er als musiker oder interpret tätig ist, kann er sich immer noch bei der [g=314]GVL[/g] anmelden - ich hab die tage erst die abrechnung von 2007 bekommen.

lg
flox
 
stress braucht sich tommy wegen der [g=314]GVL[/g] nicht machen.

Wenn es so läuft wie bei (damals) der LSG, dann nicht.
Freund von mir hat sich erst Jahre nach den Aufnahmen der ersten paar Scheiben mim Ambros gemeldet.

Begrüßungsspruch:
"Ach da sind sie ja, wir warten schon auf sie!" :D

Aber lieber vorher informieren; sollte auf der [g=314]GVL[/g]-Seite ja zu finden sein...
 
Freund von mir hat sich erst Jahre nach den Aufnahmen der ersten paar Scheiben mim Ambros gemeldet. Begrüßungsspruch: "Ach da sind sie ja, wir warten schon auf sie!"

begrüßungsspruch zu unserem drummer, der 1995/1996 in einer für österreich relativ erfolgreichen grunge-combo gespielt hat:

"na herr hartl, lassen sie sich auch mal blicken... wir hätten da noch 5,10€ aus vergangenen jahren, die auf sie warten" :D

lg
flox
 
hallo freunde,

danke für euren atworten :)

also ich bin: produzent, mittexter, mitkomponist, background vocals,arrangiert, mastering

das soll es am anfang nur als download geben.

wie gesagt, bin gemamitglied seit dem 01.01.09

kann ich rückwirkend die kohle von der [g=314]GVL[/g] abholen?

lg tommy
 
also ich bin: produzent, mittexter, mitkomponist, background vocals,arrangiert, mastering
fürs urheberrecht (also die [g=119]GEMA[/g]) sind da nur das texten und komponieren von interesse.

fürs leistungsschutzrecht (also die [g=314]GVL[/g]) ist nur deine mitwirkung durch die backgroundvocals von interesse.

solange das ding nicht im radio gespielt wird o.ä. macht das ganze eher wenig sinn. weiß auch nicht, wie hoch bei euch der mitgliedsbeitrag in deutschland ist. in österreich sinds bei der LSG 25€ und die hat man normalerweise locker herinnen, wenn man ein paar radioeinsätze hat.

kann ich rückwirkend die kohle von der [g=314]GVL[/g] abholen?
abholen kannst du dir das sowieso nicht - wie geschrieben, normalerweise gibts die jahresabrechnung für beispielsweise 2008 erst anfang 2010.

informier dich einfach direkt bei der [g=314]GVL[/g], wie lange die rückwirkend erträge einfrieren - hier in österreich kann das durchaus anders sein.

lg
flox
 
Ob man als ausführender Künstler etwas von der [g=314]GVL[/g] bekommt, richtet sich u.a. danach, wieviel man für sein Einsingen / Einspielen bekommen hat.

Also DJTommy, wieviel haste bekommen für Deinen Gesang?

Ansonsten könnte eine [g=314]GVL[/g]-Mitgliedschaft als Tonträgerhersteller in betracht kommen. Wobei die erste Single als Downoload-Datei wohl noch nicht ausreichen wird.

Kann das sein, dass da jemand ein ganz klein bisschen unrealistische Vorstellungen von den möglichen Einkünften durch sowas hat?
 
Meine Band wurde im Jahre 2007 zwei Tage lang bei einem Top Radiosender gespielt zu Promozwecken. Die sind weder bei der [g=119]GEMA[/g] noch bei der [g=314]GVL[/g].
Geld wollten sie nicht und haben nichts bekommen, weil davon auch nicht die Rede war. Aber so wie sich das liest, hätte die Band ja Anspruch auf Geld oder?
 
Aber so wie sich das liest, wollte die Band gar kein Geld fürs Airplay oder?
 
Ob man als ausführender Künstler etwas von der [g=314]GVL[/g] bekommt, richtet sich u.a. danach, wieviel man für sein Einsingen / Einspielen bekommen hat.
tatsächlich? ist das allgemein so bei leistungsschutz-verwertungsgesellschaften?

ich hab nämlich logischerweise keinen cent von meiner band bekommen, dass ich fürs album diverse instrumente eingespielt habe und bekomm trotzdem LSG vergütung hier in österreich. (habs schnell durchgerechnet - 51,3 cent pro airplayminute)

lg
flox
 
Uiii, frag mich jetzt nicht, wer mir das neulich erzählt hat. Ich glaube, das war eine Sängerin, die [g=314]GVL[/g]-Mitglied ist. Das Honorar soll ein wichtiger Parameter im Verteilungsschlüssel sein. Als ausübender Künstler soll man deshalb mitteilen, an welchen Produktionen man mitgewirkt hat, und die Gage dafür nachweisen.

Gruß Rainer
 
ok - das mit der gage hab ich noch nie gehört, kann ja sein, dass es bei uns anders ist.

hierzulande wirds so gehandhabt, dass bei VÖ eines albums ebendieses mit einer credits-liste der mitwirkenden bei der LSG abgegeben wird.

mehr radioeinsätze = mehr kohle.

lg
flox
 
HI

der [g=314]GVL[/g] Satz ist immer abhängig von der Höhe der Honorarrechnung, deren Bezahlung man am besten durch die Kopie des entsprechenden Bankauszuges nachweist. Eine Kopie der [g=420]CD[/g] Booklets, in denen man für seinen Part erwähnt wurde, sind zudem notwendig. In manchen Fällen reicht auch mal eine schriftliche Bestätigung des Produzenten, dass man dabei war, falls man nicht auf dem Cover erwähnt wurde oder werden wollte (kommt öfter vor als man denkt ;-)).
 
Die Band "wollte kein Geld", weil davon nicht die Rede war. Sie wurden vom Radiosender angesprochen, ob sie gespielt werden wollen. Das war eine Freude genug.

Ich formuliere die Frage anders: Hat man Recht auf Geld/Gage, wenn man im Radio ohne [g=119]GEMA[/g] und [g=314]GVL[/g] gespielt wird?
 
Dann ist das Verhandlungssache. Als Newcomer ist man meist froh, wenn man überhaupt - und dann ohne Entgelt - gespielt wird. Bei etablierten Sendern läuft Individualvereinbarung gar nicht.
 
hab nochmal nachgeforscht - in österreich wird das tatsächlich anders gehandhabt, deswegen erfolgt auch zwischen österreich und deutschland diesbezüglich kein geldfluss.

hierzulande reicht die erwähnung im cover bzw. die credits-liste vom produzenten.

lg
flox
 

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