Scarborough Fair

  • Ersteller David_ben_Jesse
  • Erstellt am
D

David_ben_Jesse

Registriert
30.01.17
Beiträge
175
Reaktionen
4
Punkte
215
Hallo zusammen,

wie findet man eigentlich Texte und Melodien, auf denen keine Copyrights mehr ruhen, also sogenannte Traditionals/Volkslieder/Folk Songs?

Bei dem Lied "Scarborough Fair" würde ich vermuten, dass ich es veröffentlichen dürfte, ohne irgendwelche Copyrights zu verletzen, aber 100% sicher bin ich mir doch nicht. Denn wenn die Melodie oder der Text im Nachhinein verändert wurde, dann hätte doch derjenige, der dies getan hat, auf seine Modifikation ein Copyright, was ich aber nicht weiß.

Wie steht es mit Greensleeves, Tom Dooley oder auch weniger bekannte Stücke...

Ich würde mal gerne so etwas vertonen, aber ich möchte auch sicher sein, dass ich das darf.
Was ich suche ist eigentlich ein Buch, das ich als Fundgrube nutzen darf...

Danke schon mal im voraus für die Antwort.

viele Grüße
David
 
Für deutsche Autoren gilt, dass ihre Werke 70 Jahre nach ihrem Tod frei sind.
Für die meisten anderen Länder gelten ähnliche Zeiträume zwischen 50 und 70 Jahre

Ich rufe in besonders brisanten Fällen bei der GEMA an mit der Frage, ob die Musik schon frei ist.

So nun kannste ja mal GROB rechnen. Jedes Originalwerk, welches nach 1941 veröffentlicht wurde, ist vermutlich NOCH nicht frei, weil der Autor höchstens erst 69 Jahre tot sein kann. - (Falls das Werk aber erst nach seinem Tod erstveröffentlicht wurde, stimmt auch diese Rechnung nicht).

Und grob gesagt, alles was vor 1880 veröffentlicht wurde, ist sehr wahrscheinlich frei.

Aber da es ja immer um den konkreten Todestag des Autoren geht , kommt man in den meisten Fällen nicht um eine Einzelrecherche herum. - Es gibt auch Fälle, da gibt es keine Rechtsnachfolger. Aber die sind wohl eher selten.

Die Repertoireseiten der GEMA-Website können ebenfalls hilfreich sein.

Du siehst, wenn es konkret wird, dann ist die Lösung nicht ganz einfach und unter Umständen recht zeitintensiv
 
Es gibt auch Fälle, da gibt es keine Rechtsnachfolger.


Für Rechtsnachfolger oder Erben ist dann also auch nach " 70 Jahren nach dem Todestag des Komponisten " Schluss, das Stück also frei?
 
Hi J-Soundation,

Für Rechtsnachfolger oder Erben ist dann also auch nach " 70 Jahren nach dem Todestag des Komponisten " Schluss, das Stück also frei?

Definitiv! Denn gerade für DIE gelten ja die 70 Jahre NACH dem Tod!
 

Ähnliche Themen

Robertl
Antworten
12
Aufrufe
8K
Florian Hoffmann
Florian Hoffmann
knaexle89
Antworten
6
Aufrufe
2K
PaRaDoX
PaRaDoX
M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M
M
  • Artikel
Interviews Moya Brennan
Antworten
0
Aufrufe
15K
M
M
Antworten
1
Aufrufe
4K
Sickfried
Sickfried

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben