Sampling und Urheberrecht

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Hallo Forumianer!

Ich hab mich gerade gefragt, inwiefern man vielleicht auch
Rechte "als Samplender" hat.
Oder einfach mal hypothetisch gefragt: Ich baue einen Hip Hop-beat,
in dem ich paar Akkorde der Grundmelodie eines Songs
sample, [g=35]slice[/g], neu zusammensetze und dann Drums, [g=118]Bass[/g],
andere Instrumente etc. drübersetze.
Obwohl der Ursprungs-Song vielleicht doch leicht durchscheint,
möchte ich den Beat aber hier oder z.B. auf myspace veröffentlichen.
Darf ich das sogar?
Wo sind genau die rechtlichen Grenzen?

Ich hab da bis jetzt noch nichts konkretes zu gefunden...
 
Naja,
im Hiphop wurde früher nur gesampled.
Wirklich legal ist das nicht deswegen holt man sich ein sogenanntes "Clearing" vom Rechtebesitzer (meist die Plattenfirma)
Wenn du das nicht hast streicht dir die [g=119]Gema[/g] deinen Anteil an den Tantiemen des Songs. Da es auf Myspace keine Tantiemen gibt freut es die Anwälte wenn sie dich ausnehmen können.

Tipp: Sollange du etwas relativ unbekanntes samplest und dann noch eine Stelle die eher Nichtssagend ist wirds keinen Jucken.
Falls du vor hast einen Refrain von Sting oder Timbaland zu Samplen und ungefragt wo raufzuladen spar schon mal und such dir gleich nen Anwalt oder hoff das du bei Raab soviel Aufmerksamkeit bekommst dass du dir um Geld keine Sorgen mehr machen mußt.
 
Tja, das ist ja mein Problem.
Das ist weder bekannt noch unbekannt.
Ich mag jetzt nicht erläutern was es ist,
aber würde mich freuen, wenn du mir
einfach mal deine Email-Adresse zusenden
könntest, sodaß ich dir den Anfang
meines Beats und den "Ursprungs-Song"
zuschicke.
Vielleicht kannst du mir was dazu sagen,
da du dich etwas auszukennen scheinst!?



Da es auf Myspace keine Tantiemen gibt freut es die Anwälte wenn sie dich ausnehmen können.

Sorry, aber das versteh ich nicht so ganz.
Für mich widerspricht sich das irgendwie... :huh:
 
Ich vermute mal, Du willst auf was ganz anderes hinaus:

Du sampelst eine Klaviernote aus einem bekannten Titel.
JKeder kennt diesen Titel und man hört das aus diesem
einen Ton schon sofort heraus.

Weil es aber nur ein einzelner Ton ist, kann man damit natürlich
sehr gut eine Melodie spielen. (Wenn das Sample aus 2 Tönen
bestehen würde, wäre das nicht so einfach möglich)

Die von Dir gespielte Melodie ist Dein geisziges Eigentum.
Das Sample gehört aber dem Urheber der Originalaufnahme.
Du könntest Deine Melodie immer noch mit einem anderen Sound
spielen. Deine Melodie wäre immer noch erkennbar.
Sie gehört Dir.

Ob sich Deine Beats überhaupt musikalisch auf Werkshöhe bewegen
ist aber eine andere Sache.
Ein Werk muss aber auch schutzwürdig sein.
Gerade in den modernen Stilistiken findet man oft Musik,
die sich weit unterthalb der Schwelle dessen bewegt, was
man als einen musikalischen Einfall bezeichnen könnte.
 
Das Problem wird bei dir nicht sein, dass man dir die Tantiemen streicht (die gibts ja auch für Text) sondern das ein Anwaltsbüro dir eine Abmahnung schreibt - weil du die Rechte nicht abgeklärt hast und der Besitzer der Rechte auch nix an deinem Werk verdient.
Denn Myspace ist eine Veröffentlichung - wenn du das nur deinen Freunden zuhause vorspielst hast du keine Probleme.
Wenn man das Werk nicht mehr erkennt oder das Werk von einem relativ unbekannten Künstler stammt brauchst du "eher" weniger zu befürchten.

Wenn du es so schlau einfädelst das man dich nicht zurückverfolgen (IP, persönliche Daten usw.) kannst du natürlich machen was du willst. Denn die Anwälte können ja schlecht Klage gegen Unbekannte einreichen.
Dann solltest du nur beachten dass dein richtiger Name oder Adresse (auch die deiner Eltern) unter keinen Umständen mit deinem Pseudonym in Verbindung gebracht werden kann.

Allerdings kann dir dann auch jederzeit jeder deinen Beat stehlen - du besitz ja theoretisch keine Rechte dran weil du dich nicht zu erkennen geben darfst.

... als Gangsta mußt du schlau aggieren :D
 
@lil reen:

Kommt eigentlich auf die Länge des Samples an. Wenn Du ne [g=149]Snare[/g] absampelst und mit der dann beats baust, dann ist es höchst zweifelhaft, dass irgendjemand Dir tatsächlich oder rechtlich ans Bein pinkeln könnte.

Wenn Du aber ne individuelle Passage mit Wiedererkennungswert absampelst, dann kannst Du ganz schnell Probleme bekommen, weil Du Leistungsschutzrechte verletzt hast.

Dazwischen ist die Grenze auch aus tatsächlichen Gründen fließend. Ich wäre da eher vorsichtig.

Gruß Rainer
 
Die James-Brown-Funky-Drummer-[g=149]Snare[/g] ist auch "kurz", hat aber trotzdem einen hohen Wiedererkennungswert.
 
deshalb habe ich ja "zweifelhaft" geschrieben und nicht "ausgeschlossen". Man achte auf die Feinheiten.

Meines Wissens ist es aber zumindest in D noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob und ab wann Sampeln von kurzen Geräusch- oder Klangschnipseln überhaupt eine Rechteverletzung darstellt.

Nur muss man mit solchen Aussagen vorsichtig sein, weil dann wieder 10 Leute meinen, sie könnten ganze Soli ungestraft absampeln...

Wenn einer neuere Urteile kennt, kann er gerne eine Quelle angeben.

Gruß Rainer
 
man kann doch beispielsweise bei Drumsamples meistens gar nicht mehr herausbekommen, woher das Sample stammt.
 
zum beispiel?
 
Ja, also was die [g=119]GEMA[/g] schreibt ist total schwammig.
Muss mal schauen...womöglich versuche ich das wohl
echt besser zu clearen.
Bei mir als kleines Glühwürmchen drücken die da
ja vielleicht ein Auge zu!
Wenn nicht, kann ich das Teil natürlich inne Tonne
kloppen...
 
Falls es jemanden interessiert:
Hab jetzt mal der Künstlerin geschrieben, von der das Sample stammt,
da ich ihr label nicht rausbekommen hab (was ja schon mal gut is!! ;) ).
Bin mal gespannt, ob es klappt, zumal mir sehr viel an dem beat liegt!
 

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