Sampleverwendung und wo nachfragen?!

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Doofe Fragestellung, ich weiss. Aber es geht um folgendes: Wenn ich zum Beispiel ein gesungenes Sample von der Kinderserie "Die rote Zora" verwenden möchte, an wen müsste ich mich wenden um die Rechte einzuholen, wenn ich es auch veröffentlichen will?!
 
Na an den Inhaber der Rechte !
 
Und wer könnte das in dem Fall sein? Vielleicht bei einem Fernsehsender anfragen?
 
Die DVDs werden von Universal Music vertrieben. Vielleicht da mal anfragen..?
 
Hi Inspektor,

am sinnvollsten ist wahrscheinlich, du wendest dich an die Produktionsfirma. Im Zweifel benötigst du auch die Einwilligung der Schauspieler/Sprecher.

Gruß
...splonk...
 
..ja und an die Grosstante (Mütterlicherseits) der Garderobieréfrau.....;)
 
..ja und an die Grosstante (Mütterlicherseits) der Garderobieréfrau.....

wenn die das ding gesungen hat, ja ;)

ich würd das sample-clearing nicht auf die leichte schulter nehmen, wenn dann plötzlich ein möglicher kommerzieller erfolg aussteht und die samples sind nicht abgeklärt machen viele plattenfirmen nix damit - denn wenn ein veto von den inhabern der urheber- bzw. leistungsschutzrechte kommt, kannst du im schlimmsten falle die ganze produktion einstampfen.

lg
flox
 
Hallo,


eventuell lohnt es sich, das Sample nachzusingen oder zu spielen. Dann braucht man im Normalfall nur noch die Genehmigung vom Komponisten/Verlag - kann eventuell einfacher sein und billiger.

Ich verzichte mittlerweile ganz auf erkennbare Samples von anderen Produktionen ... ist einfach weniger Stress.
 
@floxe ..war nur spass..;)

...ich nehm ja auch von Fremden nix...ausser Geld :)
 
Was passiert eigentlich, wenn die rechte nicht eingeholt worden sind?! So wie floxe das darstellt kann ich mir kaum vorstellen, das nur die Produktion eingestellt wird.
 
Mögliche Rechtsfolgen sind vielfältig: gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Vernichtung der produzierten Ton- und Datenträger, Einzug der Produktionsmittel, Lizenzzahlung, Schadensersatz, natürlich ne Menge Kosten der Rechtsverfolgung am Hals, Bußgeld oder Strafverfolgung. Kann sein, dass ich was vergessen habe.


Gruß Rainer
 
Kann sein, dass ich was vergessen habe.

jedenfalls hats manche leute schon in den selbstmord getrieben, wie das z.b. damals bei dem österreichischen kollektiv edelweiss der fall war.

lg
flox
 
Mensch, das ist aber wirklich heftig.

Gruß Rainer
 
floxe schrieb:
Kann sein, dass ich was vergessen habe.

jedenfalls hats manche leute schon in den selbstmord getrieben, wie das z.b. damals bei dem österreichischen kollektiv edelweiss der fall war.

lg
flox

Daher also hat man von denen nichts mehr gehört! Kann mich noc dunkel an das Zeitalter Edelweiss erinnern.
 
ich habe zu (mehr oder weniger) dem thema auch noch eine doofe frage...

man muss doch auch herkunft von drum samples klären, nicht?
ich mein hat jemand schonmal von einem fall gehört, das jemand seine highhat (oder bisserl realistischer bassdrum) erkannt hat, und deswegen gab es stress?

ich kann mir das einfach nicht vorstellen.. trotzdem is es verboten, oder lieg ich da komplett daneben?
 
EDIT !

Das kommt sicher auf den Einzelfall an.
Es gibt Drumsamples, die kennt jeder.
Wenn ich da nur an die [g=149]Snare[/g] aus Billy Jean
( keine Ahnung wie man das schreibt ) denke.

Die Wiedererkennbarkeit ist entscheidend.

Wenn man Sample-CD's verwendet,
hat man das Problem nicht.
Da erwirbt man im Allgemeinen (nicht immer !)
das Recht für die Nutzung in Musikproduktionen.
Das erklärt auch den relativ hohen Kaufpreis.

Ich habe allerdings noch nichts von Sampleclearing
bei einzelnen Drumsamples gehört.
Strenggenommen ist es eigentlich nicht erlaubt,
Teile von Originalaufnahmen zu verwenden,
egal wie lang oder kurz sie sind.
 
hi,

also, eine Hihat oder eine Base Drum kann fremden Leistungsschutzrechten unterliegen. Gerade wenn es um Samples von Sample CDs oder so geht. Da ist die Sache eindeutig: Ja, nur der Inhaber darf die Kicks usw. verwenden.
Ob das Herausschneiden eines Kicks oder eines Schlags aus einer veröffentlichten Aufnahme und Verwendung im eigenen Musikstück auch eine Rechtsverletzung darstellt, ist eine rechtliche Grauzone. Ich meine eher ja, denn letztlich kann es auf die Länge nicht ankommen. Wie das in der Praxis aussieht, ist dann eine andere Frage.

Gruß Rainer
 

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