Sample Clearing oder nicht?

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MBP

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ich bin schon seit einiger zeit heimlicher leser dieses forums und hab mich nun endlich einmal angemeldet. ich habe da nämlich eine frage die mich schon lange beschäftigt.

überall wird ja über die rechte beim sampling spekuliert usw. ich weiss natürlich das es soetwas wie sample clearing gibt aber wenn ich mir manche alben anhöre dann höre ich fast in jedem track samples die ich selber kenne. und nun frage ich mich einfach wie das geht? ich meine so ein sample clearing wird ja bestimmt nicht billig sein und auch deutsche artists haben viele tracks in denen nur gesamplet wird.
es wird doch nicht jedes sample erkauft sein oder? das würde ja in den meisten fällen das komplette budget killen und auch underground artists haben jede menge solcher tracks.
und eine zweite frage ist noch wenn ich tracks zum freien download anbiete und das gratis also einfach bei myspace etc. ist es dann egal ob ich sample? da es ja nicht kommerziell verwendet wird.

danke euch schon einmal im vorraus
 
klagen gibts meist erst dann, wenn du erfolgreich bist und für den kläger, dessen sample du nicht gecleart hast, wirds dann interessant, wenn offensichtlich geld zu holen ist.
aber je nachdem, manchmnal isses dann schon zuspät.
und dieses statement ist nicht offiziell!
 
genau sowas hab ich auch schon mal gehört. also das man eigentlich machen kann was man will solange man nich den großen reibach damit macht. leider hört man an jeder ecke was anderes.

also wenn ich gesamplete sachen als freie downloads anbiete kann mir keiner wat? ich verdien ja kein geld damit
 
MBP schrieb:
also wenn ich gesamplete sachen als freie downloads anbiete kann mir keiner wat? ich verdien ja kein geld damit

Natürlich kann man. Urheber- und Leistunsschutzrecht kümmern sich nicht um Deine kommerzielle Absicht.
 
das dir keiner was kann, stimmt, soweit ich weiß, nicht!
die wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr gering.
wenn du das machst, bietest du ja im schlimmsten fall die musik anderer gratis an, für die diese sonst geld verlangen.
die definition im deutschen recht lautet glaub ich so, dass ein sample solange verwendet werden darf, solange es nicht im vordergrund steht. da diese definition sehr schwammig ist, gibts immer wieder verhandlungen dazu, die meisten zu gunsten derer ausfallen, die ihre samples einklagen.
 
ok. also ich hab halt diese überlegungen, da ich mit amerikanern an einem album arbeite und dieses dann per free download verfügbar werden soll.

also wäre dort die chance gering wenn ich das richtig verstanden habe? weiss jemand auch vllt wie die amis mit sowas verfahren ?

ich habe zb vor kurzem einen track gehört in dem "let it be" von den beatles gesampled wurde inklusive dem refrain als gepitchte stimme. hier mal das lied nebenbei :

ich denke halt das solche samples, wenn man sie clearen lässt, bestimmt unbezahlbar sind für die meisten und im verhältnis dazu sehe ich dann die masse an gesampleten tracks und frage mich wozu soll ich mich einschränken lassen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube nicht, dass sie unbezahlbar sind. OK, ein Beatles-Track schon, aber in der Masse?

Das mit dem Erwischtwerden ist ne nette Überlegung, aber wenn Du hier fragen würdest "ich will ein Fahrrad klauen, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden?", ist das so ungefähr dasselbe in grün.

Wenn Du fremde Urheber- und Leistungsschutzrechte verletzt, musst Du immer damit rechnen, dass Du von den Rechteinhabern in Anspruch genommen wirst. -> Unterlassungsanspüche, Kosten der Rechtsverfolgung, Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr), Vernichtung aller Tonträger, evtl. Einzug der Produktionsmittel, evtl. Strafverfolgung, das ganze Programm.
 

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