Remixen und der Nachweis

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MonoMarv

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Weiss jemand wie es mit der Rechtslage aussieht wenn mir jemand einen Track,
der weder bei der Gema ist noch wirklich gut^^, zum remixen freigibt
und dann meine Version von nem Label released wird? (Das Original wurde nicht released) Wer bekommt dann
was? Könnte er nicht einfach sagen "Ich hab ihm nie meine Erlaubnis
gegeben!" und dann den Remix "nachmachen"?

Kann ich allein eigentlich einfach so mit dem fertigen Remix zu nem Label gehen und anfragen bzgl. release?



Ist ja irwie alles ne "schwebesache" da man ja keinen schriftlichen
Vertrag hat, oder reicht die Tatsache das er mir die Audiospuren
gegeben hat als "Beweis" für seine Erlaubnis?



Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!

Lg MonoMarv
 
Hmm! Sehr schwammig!

Also die Gema schütz ja erstmal nicht den Song! Sondern treibt nur Geld ein.
Das heißt wenn er den Song bei der Gema gemeldet hat , bekommt er die 30% von der Gema als Komponist und vielleicht noch die 30% als Texter!

Zu der anderen Sache , könnte es vor Gericht ein Beweis sein dass du die Spuren hast. Aber könntest du ja auch nochgebaut haben , wie willst du das Beweisen!

Und was denkst du denn wieviel Geld du mit dem Song machen wirst =
smil470009513826a.gif
 
Ihr MÜSST eine Vereinbarung machen, nach selcher er Dir seine Tracks zur weiteren Verwendung in eigenen Stücken überlässt, und wo auch drin steht, worin die Vergütung dafür besteht. Ihr solltet auch regeln, ob er als Komponist bei einer VÖ genannt werden muss.

Das macht Ihr schriftlich. Volle Namen und Anschriften rein, kurz und knackig formulieren, unterschreiben, fertig.

Er ist Urheber an seinem Stück. Du bist Urheber des Remixes und damit der "Bearbeiter". Es gibt also 2 Urheber.

Und da Du seine Erlaubnis demnächst ja schriftich haben wirst, kannst Du dann auch Remixe an Label verteilen.
 
Bis jetzt habe ich ja nur ne schriftliche Erlaubnis in Form von FOrum PN`s, sollte ich dem dann wirklich ggf. ne Art Vertrag schicken? Hab in der Tiefe echt null Ahnung.
 
Du kannst das auch per PN klären. Wichtig wäre halt, dass er sein Einverständnis gibt für Dein Vorhaben und dass Ihr abklärt, ob er als Komponist genannt werden will und wie seine Vergütung aussieht, falls Du tatsächlich irgendwann mal Geld siehst.

Die PNs musst Du Dir am besten alle ausdrucken und sorgfältig aufbewahren.
 

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