Remix/Cover rechtliche Lage?

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Astroth13

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Hey Leute,

Ich brauche mal eure Hilfe. Ich erstelle seit mehreren Jahren digital Musik. dabei handelt es sich aber größten Teils nicht um mein eigenes Gedankengut. Ich remixe Videospiel-und Filmmusik. Ich nenne es einfach mal remixen. Ich nutze in keinerlei Form (außer Teile der Melodie) für meine Remixe. Ich spiele alles komplett selbst nach, im Prinzip versuche ich eine eigene Interpretation des Tracks zu schaffen.
Nun habe ich per Youtube ein angebot bekommen, dass ich mit meinen Videos Geld verdienen könnte.
Wie ist nun die rechtliche Lage?

Danke euch!
 
Wie ist nun die rechtliche Lage?


Nicht erlaubt, du brauchst von den jeweiligen Urhebern eine Genehmigung da es sich um eine bearbeitung handelt!


Dabei ist es btw. egal ob kommerziell oder nicht, also auch das hochladen bei youtube ohne Monetarisierung ist nicht legal.
 
Ich nutze in keinerlei Form (außer Teile der Melodie) für meine Remixe.

Fehlt da ein Wort? ...ich will nicht kleinkariert sein, aber in rechtlichen Sachen ist jedes Wort wichtig :)
 
Okay was ist dann mit coverbands? die dürften dann doch auch nicht spielen oder?

Ja ich nutze in keinerlei Form (außer die Melodie) Bestandteile der original Stücke ;)
 
Jau, pro Auftritt wird bei diesen Top40-Bands eine Gebühr an die GEMA gezahlt. Ich weiß gar nicht, ob die eine Tracklist abgeben müssen. Das ist dann so ähnlich als wenn du eine öffentliche Disco-Veranstaltung machst.
 
Ja ich nutze in keinerlei Form (außer die Melodie) Bestandteile der original Stücke

Eine eigene Interpretation macht die Rechtslage da nicht besser.


EDIT: Jein, du ersparst dir Probleme mit Leistungsschutzrechten.
 
Okay was ist dann mit coverbands? die dürften dann doch auch nicht spielen oder?

Doch, weil es dann Cover sind, nur bei einer bearbeitung ist eine erlaubnis nötig.

Das ist deshalb so da Musiker die bei der GEMA sind automatisch jedem erlauben Cover davon zu machen (es fallen dann natürlich Gebühren an).

So konnte es auch niemand HEINO verbieten diese CD zu machen. (Als beispiel)


Sobald man aber etwas am Original verändert welches nicht auf unvermögen des covernden zurückzuführen ist handelt es sich um eine erlaubnispflichtige bearbeitung.
 
Coverbands dürfen weitestgehend unverändert die Musik live vorführen. Dafür zahlt der Veranstalter GEMA-Lizenzen. Aufnehmen darf man unverändert übrigens auch - bestes Beispiel: Heinos Rock-CD. Durchweg legal und ohne nötige Erlaubnis der Originalinterpreten,
Was nicht erlaubt ist, ist das Werk zu verändern oder Teile daraus für eigene Kreationen zu verwenden.
Die Benutzung von Aufnahmen (Samples, Tonspuren, ...) unterliegt dem Leistungsschutzrecht und wäre gesondert zu behandeln (da greift die Gema nicht).
Fürs öffentliche Abspielen von CDs muss man ja auch GEMA zahlen.
Coverbands müssen bei ihren Aufführungen eine Trackliste abgeben, die der Veranstalter dann an die Gema weiterleitet.
 
ahh .. ich danke euch :) das thema lag mir schon ewig im magen. dann wird damit halt kein geld verdient! schönen abend noch :)
 
Heino for the win! :D


(SCNR)
 

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