Remix, Cover, Neukomposition Abgrenzung

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Alphacodex

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Hallo,

habe hier schon ein paar threads gelesen, aber so ganz klar ist es mir nicht geworden - ich schreib mal was ich bisher verstanden habe:

Remix: Es werden original-Teile (gesampelte Melodien, Vocal-Tracks etc.) benutzt um eine "neue Version" des gleichen Stücks zu machen

Cover: Das Lied wird mit eigenen Instrumenten und eigenem Gesang nachgespielt aber mehr oder weniger exakt so, wie es komponiert wurde.

Was ist jetzt aber, wenn man wie z.B. BossHoss oder The Baseballs aus einer Pop-Nummer ein Country/Rock'n'Roll-Lied macht. Also quasi nur die Melodieführung, die Akkordführung und den Text "klaut". Angenommen wann würde auch den Text auch abändern oder neu schreiben - sind nur auf der Melodie schon Rechte?

Und wie ist es bei Dance-Remixes, die auch außer den Melodien und dem Text nichts aus dem Original benutzen, alsoneu komponiert sind. Braucht man bei all diesen Varianten das Einverständnis des Rechteinhabers?


Vielen Dank
Codex
 
-Stimmt

-Stimmt

-jein

-der Wiedererkennungswert ist ja gegeben. Das sehe ich als Cover!
 
Hallo,

zunächst muss man verschiedene Rechte auseinanderhalten, nämlich einmal die Rechte des Komponisten an der Komposition, die Rechte des Texters an dem Text und die Rechte des Produzenten an der Tonaufnahme. Bei den genannten Verwertungsformen können diese Rechte in unterschiedlicher Weise betroffen sein.

1. Neukomposition unter Verwendung von Melodieteilen eines vorhandenen Titels

Hier liegt regelmäßig eine Bearbeitung der ursprünglichen Komposition vor, für die der Rechteinhaber seine Einwilligung erteilen muss. Die Rechte an Tonaufnahme und Text sind regelmäßig nicht betroffen.

2. Cover
Hier liegt keine Bearbeitung vor, die Rechte zur Benutzung des Songs können problemlos über die [g=119]GEMA[/g] abgeklärt werden. Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind allerdings fließend. Man muss jeweils auf den Einzelfall schauen und prüfen, ob die Komposition und/oder der Text verändert worden ist oder nicht.

3. Remix
Remixe können in verschiedenen Ausprägungen vorkommen, so dass Verallgemeinerungen schwierig sind. Häufig wird aber eine Bearbeitung der Komposition vorliegen. Da meist Samples der Originalaufnahme verwendet werden, sind zugleich auch die Rechte des Produzenten der Originalaufnahme betroffen, so dass (neben [g=119]GEMA[/g]) zusätzlich die Zustimmung des Komponisten zur Bearbeitung und auch die Zustimmung des Produzenten der Originalaufnahme zur Benutzung der Aufnahmen bzw. der jeweiligen Rechteinhaber eingeholt werden muss.

tomaxx
 

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