Recording Nebenberuflich- rechtliche Fragen

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Ricardando

Ricardando

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Hi,

hab mal ne rechtliche Frage an euch.
Wenn ich meine Recording-Dienste Nebenberuflich anbieten möchte (gegen Bezahlung), welche Möglichkeiten gibt es da?

Muss ich ein Gewerbe anmelden, mich selbständig machen, oder gibts da noch andere Möglichkeiten?

Wird ja sicherlich kein Vermögen sein, was ich da verdiene. Ich denke ich kann froh sein, wenn die ausgaben (Mikros, Audio-Interface, [g=70]Sequencer[/g] usw) halbwegs wieder rein kommen.

Danke schonmal.
 
Gewerbe anmelden kostet, glaube ich, 20€.
Die Steuer lässt du von´nem Steuerberater machen, der
kann dir sicher auch bei der Buchhaltung & beim Rechnungen
schreiben helfen.
Wird ja nicht so viel Aufwand sein, wenn du nur ein paar Jobs machst.
 
40 euro kostet des
 
der lohnt sich aber nicht, wenn du weniger einnahmen oder umsatz hast, als du an den steuerberater zahlen musst.
 
kostet glaube gar nix die gewerbe anmeldung, weis nicht mehr genau bei mir isses schon lage her, dann am besten erstmal kleinstgewerbe anmelden, da bist du nicht vorsteuer pflichtig und braucht schon gar keinen Steuerberater oder ähnlcihes die wollen dann nur 2 mal im Jahr ne umsatzliste mit belegen und wenn du da nicht über ich glaube 400 euro im Monat bist brauchst du gar nichts zahlen.
 
und was schlägst du vor?
 
Kleinstgewerbe, das klingt doch interessant.
Wo bekomm ich da noch nähere Infos zu?
 
Hallo!

Geh zur Agentur für Arbeit und besorg dir die Broschüre (na ja eigentlich ist es schon ein dickes Heft) "Starthifle: Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit" ist umsonst und gibt einen groben Überblick. Wenn Du dann daraufhin spezielle Fragen hast würde ich mich an's Finanzamt wenden und/oder mich nach geeigneter Fachliteratur umsehen die Dir diese Fragen beantworten kann.


Schöne Grüße,

digital dominion
 
Wenn du pfiffig bist, dann machst du dich als Mucker freiberuflich selbstständig....deine Arbeit (für andere) ist dann eben künstlerischer Natur und feddich...dann bleiben dir auch lästige Pfichtbeiträge lockerst erspart.

Frag mal deinen Steuermufti....

Übrigens die Gewerbeanmeldungsgebühr ist meines Wissens nach nicht pauschal und generell gültig geregelt...es gibt Städte da kostet das nur nen 10 er.

Es kommt bzw kam auf den Wohnort, teilweise sogar auf den Bezirk, an wo die "Arbeitsstätte" dann liegt
 
Aber die Frage ist jetzt noch, geht das überhaupt neben meinem (nicht musikalischen)Beruf?
Ich bin ein normaler Angestellter. Kann ich dann überhaupt ein Gewerbe, Kleingewerbe anmelden, oder mich als freiberuflicher Musiker selbstständig machen, oder hat das dann irgendwelche Nachteile für mich?
 
@moio:

Mal eine wahrscheinlich dumme Frage:

Kann man dann auch Ausgaben für Equipment etc. von der Steuer absetzen oder scheidet das dann aus?
 
Ich habe den Kleinunternehmer für redaktionelle Tätigkeiten angemeldet, daher kann ich dir die Materialfrage nicht wirklich beantworten ...Schau doch mal nach Ratgebern.

Ich kann aber beispielsweise meine Riesterbeiträge voll absetzen. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass Arbeitsmaterialien auch in Frage kommen.
 
Ricardando schrieb:
Ich bin ein normaler Angestellter. Kann ich dann überhaupt ein Gewerbe, Kleingewerbe anmelden, oder mich als freiberuflicher Musiker selbstständig machen, oder hat das dann irgendwelche Nachteile für mich?

Teilweise besteht meldepflicht bei deinem Brötchengeber....schau mal in deinen Arbeitsvertrag....und wenn nix drin weiter darüber drin steht, geht es ihn erst recht nix an, solange dein "regulärer Job" nicht beeinträchtigt wird.

In wie weit das gesetzlich überhaupt geregelt ist, kann ich dir nicht sagen...aber wer lässt sich schon gerne von seinem Chef derart verhaften?

Wenn diese Dinge in normalen Leben nicht drin sind...Finger weg von dem Job, meine Meinung...wir haben vermutlich alle nur EIN Leben...also Schade um die Dinge die wir nicht voll und ganz genossen oder auf die wir verzichtet haben....
 
@Ricardando: Zuerst schaue in Deinen Arbeitvertrag, ob Du eine Anzeige- oder gar Genehmigungspflicht ggü Deinem Arbeitgeber hast.

Dann kommt es darauf an, ob Du mit Deiner Nebentätigkeit in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu Deinem Arbeitgeber trittst. Sowas geht nämlich gar nicht.

Und wenn ansonsten alles im grünen Bereich liegt - keine Anzeigepflicht oder Chef ist nett und stimmt zu usw. - dann kommt es darauf an, ob Deine Nebentätigkeit Deine Arbeitsleistung im Angestelltenverhältnis beeinträchtigt. Das darf nicht sein, weil es Dir der Arbeitgeber ansonsten untersagen könnte.

Soweit ganz grob die Rechtslage.

Gruß Rainer
 
Hallo

1. wie EarlGrey schon bemerkte, im Arbeitsvertrag nach schauen, ob Nebentätigkeit erlaubt ist, event. Arbeitgeber fragen.

2. Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde/Stadt beantragen

3. irgendwann kommt ein Schreiben vom Finanzamt, darin angeben Kleinstgewerbe

Als Kleinstgewerblicher darfst du Rechnungen schreiben, allerdings keine Märchensteuer ausweisen. Einfache Buchführung - Einnahmen/Ausgaben - das genügt. Steuerliche Abschreibungen sind möglich. Dazu den zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen. Diese Leute beraten inzwischen sehr kompetent (bei uns ist das so in Bayern)

Dann kanns los gehen.

Gruss Hartmut
 
Da Recording keine künsterlische Tätigkeit ist, kommst du damit auch nicht als Freiberufler durch, also brauchst du tatsächlich ein Gewerbe.

Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde 10-50 EUR.
Eine Steuernummer hast du schon durch deinen Hauptberuf.
Kleinunternehmerregelung beantragst du dann beim Finanzamt. Für die musst du so einen Fragebogen für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ausfüllen, da kannst du das ankreuzen.

Nach Anmeldung des Gewerbes wird sich noch die IHK bei dir melden und einenMitgliedsbeitrag haben wollen (bei niedrigem Umsatz kommt man da aber auch drumherum) und die örtlichen Müllbetriebe wollen unter Umständen auch noch Geld für deinen Gewerbemüll.
Und vielleicht kommt auch noch die GEZ...
 
Hi @all,

danke für die zahlreichen Antworten!

Teilweise besteht meldepflicht bei deinem Brötchengeber....
:D Brötchengeber ist echt gut getroffen. Ich bin nämlich Bäcker von Beruf :D .

Aber ich muss sagen, ich bin jetzt doch etwas verwirrt.
moio sagte:
Gewerbe brauchst du nicht.

Ruf beim Finanzamt an und lass dir eine Steuernummer für den "Kleinunternehmer" geben (§19 UStG)...

und die nachfolgenden Beiträge sagen ich brauch es auf jeden Fall...

Was ist nun richtig? Oder ist beides möglich?
 
Ich erwähne die Freiberuflichkeit deshalb, damit er nicht auch noch für seine eigenen musikalischen Tätigkeiten wieder ´ne Anmeldung oder "Offiziell-Machung" benötigt.

Besteht ´ne freiberuflichkeit als Mucker, kann man auch produktionstechnische Tätigkeiten, die dann als künstlerische Tätigkeit ausgewiesen wird, damit abrechnen. Was hab ich esat...nee, nur mal so´n Tip am Rande.

Wat meinst du was ich seit Jahren mache?

Ebenso ist (auf den Bereich bezogener) Verkauf möglich, [g=420]CD[/g] Verkäufe und Merch inbegriffen.

Nur muss man da aufpassen, damit man gewisse Grenzen nicht überschreitet. Damit meine ich, dass du nicht nur VERkauf ansetzen solltest. Aber bisher hat noch keiner danach gekräht.

Leider gibt es da auch keine allgemeingültige Aussagen dazu.

Meiner Erfahrung nach regelt das leider jedes zuständige Finazamt komplett anders.

Auch innerhalb eines Amtes ist das schon vorgekommen.

Die GEZ kommt sicher, aber wer meldet schon alles an, solange EIN Radio angemeldet ist und nachweislich im Auto nix ist, lassen die einen in Ruhe...

Ist alles überhaupt kein Problem und die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit oder Gewerbeanmeldung ist keine grosse Sache...
 
Mist, jetzt ist das Posting weg! Nochmal kürzer:

So als grobe Richtschnur: Wenn Du tontechnisch tätig bist und Deine Dienste anderen anbietest, dann bis Du eher gewerblich tätig und nicht freiberuflich. Wobei man als Gewerbetreibender aber Gewinne erstreben sollte. Zahlt man immer drauf, ist es kein Gewerbe, sondern Liebhaberei.

Wenn Du in erster Linie künstlerisch als Musiker, Sänger, Autor, Komponist tätig bist und Tontechnik mehr so "dazugehört", dann bist Du Freiberufler und brauchst keinen Gewerbeschein. Auch der will Gewinne erzielen und nicht immer draufzahlen, sonst ist auch das nur Liebhaberei.

Gruß Rainer

Edith:

Der Unterschied liegt nicht in der Einkommensteuerpflicht, und wahrscheinlich auch nicht in der Umsatzsteuerpflicht. Soweit ich weiß, wird das erst bei der Gewerbesteuer interessant. Die zahlt der Freiberufler nämlich nicht. Fängt auch erst in einer bestimmten Größenordnung der Gewinne an.
Und als Freiberufler weiß ich nicht, ob Du eine Einkaufskarte für Metro bekommst.
 

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