Recording Nebenberuflich- rechtliche Fragen

  • Ersteller Ricardando
  • Erstellt am
EarlGrey schrieb:


So als grobe Richtschnur: Wenn Du tontechnisch tätig bist und Deine Dienste anderen anbietest, dann bis Du eher gewerblich tätig und nicht freiberuflich. Wobei man als Gewerbetreibender aber Gewinne erstreben sollte. Zahlt man immer drauf, ist es kein Gewerbe, sondern Liebhaberei.

Stimmt soweit, aber es kommt eben auf den Bereich an, in dem er hauptsächlich tätig ist.

EarlGrey schrieb:

Wenn Du in erster Linie künstlerisch als Musiker, Sänger, Autor, Komponist tätig bist und Tontechnik mehr so "dazugehört", dann bist Du Freiberufler und brauchst keinen Gewerbeschein. Auch der will Gewinne erzielen und nicht immer draufzahlen, sonst ist auch das nur Liebhaberei.

Das entspricht auch meinem Wissen. Die Produzententätigkeit spielt ebenfalls dort mit rein.

Letztendlich kann aber jede Rechnung dementsprechend ausgestellt werden und fertig ab.

Die Problematik beim unterhalten eines Tonstudios lassen wir hier mal aussenvor.

EarlGrey schrieb:



Und als Freiberufler weiß ich nicht, ob Du eine Einkaufskarte für Metro bekommst

Solange die auch Büromaterial haben sollte das auch alles funktionieren.
 
Warum sieht meine Antwort jetzt so scheisse aus?
 
Am besten setzt Du am Ende jedes Zitats ein "/quote" in eckigen Klammern.

Gut, wenn man auch als Freiberufler zu metro kann.
 
Hahaaaaa, so soll das sein.

Danke...

Die meisten fragen evtl. nur nach der Steuernummer und der Art der Tätigkeit. Da kann man theoretisch alles mögliche reinschreiben....
Selbst als Bestattungsunternehmer kommt man an die "Karten"...und was will der dort, frage ich dich...lach!

Bei der Metro habe ich nix, wohl aber bei Kanne etc. Aber wann kauft man dort schon ein...seltenst.
 
@EarlGrey: Momentan ist es wohl eher "Liebhaberei", wie du es so schön nennst.
Aber ich strebe schon an, damit auch mal was raus zu bekommen und nich immer nur rein zu stecken. Bis dahin ist aber noch ein weiter weg.

Und was mach ich dann nun als "Liebhaber"?
Ach so und im Moment haben wir mit der Band mehr Gigs, als ich Aufträge als Tontechniker...
 
@Ricardando: Als "Liebhaber" (stammt nicht von mir, der Ausdruck, sondern ist offizieller Sprachgebrauch im Steuerrecht) brauchst Du eigentlich noch gar nix machen außer alle Kostenbelege zu sammeln. Damit Du nachweisen kannst, dass Du nur Verluste machst und man Dir nicht Steuerhinterziehung vorwerfen kann. Eine Steuernummer oder jetzt die neue Identifikationsnummer hast Du ja sicherlich.

Aber wenn Du die Absicht hast, Gewinne zu erzielen, und das auch absehbar ist, dann würde ich mich an Deiner Stelle an einen Steuerberater wenden. Oder wenn Du bereits in diesem Jahr die Hauptinvestition getätigt hast.

Wenn es also Ernst wird, kannst Du dann in der Steuererklärung auch die Verluste angeben und so Deine sonstige Steuerlast mindern. Nur will das FA in den nächsten Jahren auch bald Gewinne ausgewiesen sehen, sonst nimmt es rückwirkend Liebhaberei an und fordert ggf. Steuern nach.

Wenn Du konkrete Fragen hast, kannst Du eigentlich auch direkt das FA ansprechen. Damit habe ich recht gute Erfahrungen gemacht. Und unbedingt abklären würde ich die Umsatzsteuerpflicht, egal, ob Du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Auch da würde ich mich direkt an das FA wenden.

Gruß Rainer
 
@Ricardando: Als "Liebhaber" (stammt nicht von mir, der Ausdruck, sondern ist offizieller Sprachgebrauch im Steuerrecht) brauchst Du eigentlich noch gar nix machen außer alle Kostenbelege zu sammeln.
Also nochmal ganz konkret nachgefragt:
Heißt das, dass ich mich weder als Freiberufler, noch ein Kleinstgewerbe oder sonstiges anmelden muss, solange ich das nur als Liebhaberei betreibe?

D.h. einfach machen, ohne Anmeldung oder muss ich das schon anmelden und an entsprechender Stelle auf Formblatt A38 oder dem blauen Passierschein :D ein Kreuz bei "Liebhaberei" machen?

Grüße
Plaudy
 
Lach...dafür gibts kein Ankreuzfeldchen...lach!
 
Plaudy schrieb:
...Formblatt A38 oder dem blauen Passierschein :D...
Zu viel Asterix geguckt, wa ;) ?

Also ich denke damit wären alle Fragen beantwortet.
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich denke das war mal für ziemlich viele von uns sehr aufschlussreich. :)
 

Ähnliche Themen


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben