Insane
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EarlGrey schrieb:
So als grobe Richtschnur: Wenn Du tontechnisch tätig bist und Deine Dienste anderen anbietest, dann bis Du eher gewerblich tätig und nicht freiberuflich. Wobei man als Gewerbetreibender aber Gewinne erstreben sollte. Zahlt man immer drauf, ist es kein Gewerbe, sondern Liebhaberei.
Stimmt soweit, aber es kommt eben auf den Bereich an, in dem er hauptsächlich tätig ist.
EarlGrey schrieb:
Wenn Du in erster Linie künstlerisch als Musiker, Sänger, Autor, Komponist tätig bist und Tontechnik mehr so "dazugehört", dann bist Du Freiberufler und brauchst keinen Gewerbeschein. Auch der will Gewinne erzielen und nicht immer draufzahlen, sonst ist auch das nur Liebhaberei.
Das entspricht auch meinem Wissen. Die Produzententätigkeit spielt ebenfalls dort mit rein.
Letztendlich kann aber jede Rechnung dementsprechend ausgestellt werden und fertig ab.
Die Problematik beim unterhalten eines Tonstudios lassen wir hier mal aussenvor.
EarlGrey schrieb:
Und als Freiberufler weiß ich nicht, ob Du eine Einkaufskarte für Metro bekommst
Solange die auch Büromaterial haben sollte das auch alles funktionieren.