Rechtslage Remix

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LordOfShadows

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Moin moin,

wir stehen als Band vor folgendem Problem:

wir haben uns vor kurzem (leider etwas unschön) von unserem Lead-Sänger trennen müssen. Mit Ihm zusammen haben wir in 2008 eine Platte aufgenommen und diese auch über ein Label herausgebracht.

Nun soll auf der neuen Platte ein Remix veröffentlicht werden, bei dem Teile eines Tracks der 2008er-Platte genommen und verarbeitet wurden. Hierbei handelt es sich aber um eine Komposition unseres verschiedenen Sängers, der uns nun perdu keine Genehmigung für diesen Remix geben will.

Da der Remix bereits fertig ist und von einem recht bekannten Produzenten gemacht wurde, wollen wir dieses Teil unbedingt auf das neue Album haben, ohne hierbei natürlich rechtliche Probleme zu bekommen.

Jetzt die Frage: die Rechte an dem Track von 2008 liegt bei unserer Plattenfirma, unser Sänger hat aber natürlich die [g=119]GEMA[/g]-Rechte am Titel für Komposition und Text. Benötigen wir hier für den Remix überhaupt seine Zustimmung oder kann uns die unser Label geben (was sie natürlich tun werden)?

Info: kein Verlag beteiligt, es gibt einen Bandübernahmevertrag für das 2008er-Album mit der Plattenfirma, der alle Lizenzen einschließt, unser Sänger ist alleiniger Komponist und Texter des alten Tracks, die Aufnahmen waren aber Aufnahmen der gesamten Band (4 Mann), für den Remix sind sowohl Instrumental- wie auch Vocal-Samples aus dem alten Track genommen worden.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten (so sie denn kommen :))

MfG,
Ben
 
wir haben uns vor kurzem (leider etwas unschön) von unserem Lead-Sänger trennen müssen. ... Nun soll auf der neuen Platte ein Remix veröffentlicht werden, bei dem Teile eines Tracks der 2008er-Platte genommen und verarbeitet wurden. Hierbei handelt es sich aber um eine Komposition unseres verschiedenen Sängers, der uns nun perdu keine Genehmigung für diesen Remix geben will.

Wenn der Sänger verschieden ist (das ist in der Tat unschön), dann würde ich empfehlen, die Erben zu kontaktieren. Es ist auch schön, dass Ihr perdu wart, aber das spielt partout keine Rolle mehr.


Jetzt die Frage: die Rechte an dem Track von 2008 liegt bei unserer Plattenfirma, unser Sänger hat aber natürlich die [g=119]GEMA[/g]-Rechte am Titel für Komposition und Text. Benötigen wir hier für den Remix überhaupt seine Zustimmung oder kann uns die unser Label geben (was sie natürlich tun werden)?

Info: kein Verlag beteiligt, es gibt einen Bandübernahmevertrag für das 2008er-Album mit der Plattenfirma, der alle Lizenzen einschließt, unser Sänger ist alleiniger Komponist und Texter des alten Tracks, die Aufnahmen waren aber Aufnahmen der gesamten Band (4 Mann), für den Remix sind sowohl Instrumental- wie auch Vocal-Samples aus dem alten Track genommen worden.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten (so sie denn kommen :))

MfG,
Ben

Entschuldige erstmal den Scherz. ;)

Urheberrechte wären kein Problem, wenn Euer Sänger in der [g=119]Gema[/g] ist und der Remix praktisch den Song oder einen Teil davon unverändert wiedergibt. Aber Remix ist in den allermeisten Fällen gleichbedeutend mit "Bearbeitung" im Sinne des UrhG. In diesen Fällen benötigt man zwingend die Zustimmung des Rechteinhabers. Ohne die ist der Remix rechtlich nicht zulässig.

Wenn es Euer Sänger war, hat er grundsätzlich auch die Leistungsschutzrechte als ausübender Künstler an seiner Gesangsaufnahme. Ich nehme an, dass er Eurem Label bereits für die alte Platte diese Rechte lizensiert hat und die Lizenz auch die weitere Verwertung der Gesangsaufnahme für Remixe etc. beinhaltet?

Gruß Rainer
 
Entschuldige erstmal den Scherz. ;)

Kei Problem, war schon recht spät letzte Nacht, als ich den Beitrag schrieben habe. Als Gitarrist hab ich es auch nicht so mit Rächtschraibung :)

Urheberrechte wären kein Problem, wenn Euer Sänger in der [g=119]Gema[/g] ist und der Remix praktisch den Song oder einen Teil davon unverändert wiedergibt. Aber Remix ist in den allermeisten Fällen gleichbedeutend mit "Bearbeitung" im Sinne des UrhG. In diesen Fällen benötigt man zwingend die Zustimmung des Rechteinhabers. Ohne die ist der Remix rechtlich nicht zulässig.

Er ist in der [g=119]Gema[/g], und tatsächlich wurden nur einige Teile der Aufnahmen (mal ein Gitarren-Riff, mal eine Synthie-Linie, natürlich die Vocals) beim Remix benutzt.

Wenn es Euer Sänger war, hat er grundsätzlich auch die Leistungsschutzrechte als ausübender Künstler an seiner Gesangsaufnahme. Ich nehme an, dass er Eurem Label bereits für die alte Platte diese Rechte lizensiert hat und die Lizenz auch die weitere Verwertung der Gesangsaufnahme für Remixe etc. beinhaltet?

Wir haben als gesammte Band alle Tracks der 2008er-Platte voll an unser Label lizenziert, sprich es müssten alle Rechte bei unserer Plattenfirma liegen. Ist das der Schlüssel zur Lösung?

Zu den Vocals hat unser Sänger auch ein paar Loops etc. für den Orginaltrack komponiert, ausser den Drums stammt alles von ihm. Aber wie gesagt, wir als gesamte Band haben den Track bei der Plattenfirma lizenziert, personenbezogen haben wir nur die [g=119]GEMA[/g]-Meldungen gemacht.

Cheers, Ben
 
LordOfShadows schrieb:

Er ist in der [g=119]Gema[/g], und tatsächlich wurden nur einige Teile der Aufnahmen (mal ein Gitarren-Riff, mal eine Synthie-Linie, natürlich die Vocals) beim Remix benutzt.

Dann ist die Frage, ob die Schnipsel, die Ihr benutzt habt, überhaupt die Urheberrechte tangieren. Allerdings wird das beim Gesang mit großer Wahrscheinlichkeit so sein. Jedenfalls wenn die Stimme sowas wie eine Melodie singt. Solltet Ihr aber death Metal oder anderes Geröchel machen, bin ich mir nicht so sicher.

Wir haben als gesammte Band alle Tracks der 2008er-Platte voll an unser Label lizenziert, sprich es müssten alle Rechte bei unserer Plattenfirma liegen. Ist das der Schlüssel zur Lösung?

Nein. Leistungsschutzrechte sind die Rechte der ausübenden Künstler (Sänger, Instrumentalisten) an ihren Aufnahmen, die zusätzlich zu den Urheberrechten der Texter/ Komponisten zu beachten sind.

So wie Du schreibst, scheinen die Leistungsschutzrechte nicht das Problem zu sein.

Die Urheberrechte aber scheinen ein dickes Problem zu sein, da - wie es hier scheint - wegen der Verwendung der Gesangslinie in einem geänderten Werk eine Bearbeitung vorliegt. Und für die Bearbeitung benötigt man die Zustimmung des Rechteinhabers.

Das ist ohne Gewähr, aber genauer werden wir es im Rahmen eines Threads nicht klären können.

Wenn Ihr die Aufnahmen so lasst und die CDs vertickert, könnte es sein, dass alles gut geht - [g=119]Gema[/g] bekommt er ja - , aber es könnte auch sein, dass er zum nächsten Medien-Anwalt rennt und dann habt Ihr eine einstweilige Verfügung am Hals, Vertriebsverbot und einen weiteren Rattenschwanz hinterher.

Gruß Rainer
 

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