Rechtliches - Namensnennung

  • Ersteller Gast92251
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Gast92251

Guest
Folgendes:
Albumproduktion, komplette Band.

Nun ist ein Gitarrist aufgrund eines Streits bei denen ausgestiegen.
Auf dem Album wird er nicht namentlich erscheinen, interessiert ihn auch eh nicht.
Dennoch möchte er weiterhin den Namen der Band und auch die jeweiligen Songs auf seiner Website nennen als Referenz.
Die Band aber will das nicht, er solle den Bandnamen und die Tracks, an denen er beteiligt war, nicht nennen und umgehend entfernen.
Frage:
Kann die Band ihm das verbieten?
Er war schließlich an der Produktion elementar beteiligt?
Er hat, soviel ich weiss, keine Videos oder Hörproben drauf, geht ihm anscheinend nur um Referenz-Nennungen.

Wie ist das in solch einem Fall eigentlich rechtlich?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier ist das Unterforum (wenn leider auch keine Antwort auf deine Frage)
upload_2018-5-21_13-33-52.jpeg
 
:moved:

Vielleicht lässt sich ja eine Einigung finden:
Er bekommt schließlich schon keine Tantiemen - wenigstens als Referenz die Tracks zu nennen wäre doch ein Kompromiss....
Ich persönlich finde es Kindergarten .... Streit hin oder her....er hat schließlich mitgewirkt ....

Ansonsten. .. Rechtsanwalt befragen.
 
Ich persönlich finde es Kindergarten .... Streit hin oder her....er hat schließlich mitgewirkt ....
So empfinde ich das auch, zumal er ja irgendwie daran beteiligt war. Vielleicht kannst Du noch ein paar Worte mehr dazu sagen, was genau damit gemeint ist, wenn Du schreibst, dass er "an der Produktion elementar beteiligt" war. Was genau hat er gemacht?
 
Ja, dieser Gitarrist hat einige Tracks eingespielt, war wohl auch bei einigen Songs an der Mischung beteigt. Ich weiss nicht genau, was da los ist, aber es gab derben Krach zwischen ihm und dem Rest der Band. Nun, mehr müsste ich erfragen werde ihm aber natürlich zuerst mal anraten, eure genannten Lösungen mal anzugehen.
(Unter uns, wenn es schon wegen solcher "Lapalien" zum Einsatz eines Anwalts kommen würde oder, wer weiss, wird..dann kann ich auch nur mit dem Kopf schütteln. Dennoch gibt es solche Streitfälle ja Zuhauf, nicht nur bei Scheidungen)
 
Naja, man kann es so sehen: Die Band hat - als die Chemie noch stimmte - Leistungen und Beiträge des Gitarristen bereitwillig in Anspruch genommen und möchte das heute nicht mehr wahr haben, weil zwischenzeitlich irgendwas anderes passiert ist. Da wüsste ich eigentlich, wie man damit umgehen sollte. Es ist Pech, wenn einem Nase des Gitarristen nun nicht mehr passt - gemacht hat er die Sachen ja trotzdem. Die Leistungen des Gitarristen unter den Tisch zu kehren, ist nicht die feine Art und könnte außerdem zum Eigentor werden, weil der Gitarrist sicher keine Gelegenheit auslassen wird, diese Geschichte über die Band jedem weiterzuerzählen, der es nicht wissen will.

Eine ganz andere Frage wären Urheberrechte, aber das scheint ja hier kein Thema zu sein.
 
Kann die Band ihm das verbieten?

So weit ich weiß darf jedes Ex-Mitglied seine Mitwirkung bei der Band als Reverenz angeben.
Es ist sogar üblich, dass man in der BIO der Band auch alle Ex-Mitglieder - mit Zeitraum - angibt.

Wär sicher interessant ob es da Rechtsmittel dagegen gibt ?
 
Hallo,
die Sache könnte im Grunde sehr einfach sein ggf.:
Die Band könnte eventl. eine GbR gewesen sein. Falls dem so war, und jemand austritt, ergeben sich vielleicht bestimmte Rechtsfolgen (wer weiß das schon).
Ich glaube aber (und bin der Meinung), dass man/frau jedoch niemanden verbieten kann zu äussern, dass er/sie in der Band X sich in der Vergangenheit engagiert hat.
Alles andere wäre für mein Gerechtigkeitsempfinden auch vollkommen abstrus.
Ein vollkommen fiktives Beispiel: Mal angenommen jemand arbeitete bei Firma X und wechselt zu Y und bewirbt sich schließlich bei Z.
Dürfte er dann nicht sagen, "ich habe bei X das gemacht und bei Y das"?
Jedes Curriculum Vitae wäre damit ja irgendwie vielleicht nicht ganz korrekt.
mMn darf jedeR sagen und schreiben, dass er in der Band mitgemacht hat und auch, was er/sie mitgemacht hat. Natürlich nichts Unrichtiges.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er will also lediglich erwähnen, dass er von dann bis dann in der Band war und dass er an bestimmten Songs beteiligt war?

Die Songs selbst will er aber nicht posten?

Wüsste nicht, auf welcher Grundlage man ihm das verbieten könnte.


Die Band muss nicht unbedingt eine (faktische) GbR sein, das kommt bestenfalls zum tragen, wenn man sich um Gear fetzt.
 
Also ich habe keine Rechtsberatung irgendwo hier mitbekommen.
Mir ging es nur um lebenspraktische Anwendung in einem ähnlichen Zusammenhang vor persönlichem Erfahrungshintergrund.
Bin ja kein RA, oder so.
 
Post 10 ist voll davon (zur GbR, zur Frage, was er schreiben darf...). Das sind ja nicht allgemeine vom Fall losgelöste Äußerungen, sondern fallbezogene Ausführungen.
 
Also, nee. Was da steht, ist ja nur eine Meinung, die sich aus einem von mir angenommenen Lebenszusammenhang ergibt (also so etwas wie der "gesunde Menschenverstand"). Konkret insofern natürlich, dass es um eine konkrete Fragestellung geht, klar.
Aber keine rechtliche Beratung.
Was zB eine GbR ist, kann jeder ohne großen Aufwand nachlesen im BGB.
Wenn man das so eng sehen würde, wäre zb jeder Hinweis auf das 30-Tage-Money-Back, oder auch 14-Tage-Rückgabe bei I-net-shops eine Rechtsberatung, oder nicht? Immerhin geht es um Vertragsrecht.
 

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