Rechtliches - Namensnennung

  • Ersteller Gast92251
  • Erstellt am
30 Tage Money ist die freiwillige Verlängerung des Widwrrufsrechts, wer würde nicht damit werben?

Auf das gesetzliche Widerrufsrecht muss der Shopbetreiber hinweisen.
 
Konkret insofern natürlich, dass es um eine konkrete Fragestellung geht, klar.
Aber keine rechtliche Beratung.

Du hast nicht nur abstrakt geschrieben, was eine GbR ist. Du hast geschrieben, dass die Band eine GbR ist, wie etwas aufgeteilt wird, was mit den Songrechten ist, was er schreiben darf usw... Das ist eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts und lässt den Fragesteller in eine bestimmte Richtung denken.

Wenn man das so eng sehen würde, wäre zb jeder Hinweis auf das 30-Tage-Money-Back, oder auch 14-Tage-Rückgabe bei I-net-shops eine Rechtsberatung, oder nicht?

Ist es auch, wenn es in dem Fall konkret darum geht. Zu unterschieden ist, s. muffy, dass es gesetzliche Hinweispflichten gibt. Es geht ja auch nicht nur darum, dass man irgendein Recht aufzeigt, sondern va. die Rechtsfolgen. Hier zu beraten ist streng reglementiert im Rechtsdienstleistungsgesetz.

Ich möchte Dich persönlich gar nicht blöd anmachen, mir geht's nur darum, dass hier im Forum oft haarsträubende Rechtsberatungen vorgenommen werden von Leuten, die davon nicht die geringste Ahnung haben ("ich hab da mal gehört..", "es kann doch nicht angehen...", "meine Tante Hilde hatte mal nen ganz ähnlichen Fall..."). Ich finde es auch erstaunlich, dass der Forenbetreiber mit Blick auf etwaige Haftungsfolgen das so duldet (mir ist gerade nicht bewusst, ob in den AGB von recording.de dazu etwas steht).
 
Ich möchte Dich persönlich gar nicht blöd anmachen
Das habe ich auch nicht so wahrgenommen.

Okay ... ich ändere mal meinen Post, bevor noch irgendein Abmahnanwalt um die Ecke kommt. :nudelholz:
 
Chillt mal, Jungs.

Lest §2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes und verbreitet keinen Quark. Niemand gibt sich hier als Anwalt aus.

Zur ursprünglichen Frage: Man kann einem als zumindest Leistungsschutzträger, möglicherweise sogar als Urheber, nicht die namentliche Nennung verbieten, wenn es nicht vertraglich zuvor vereinbart wurde.
 
Wie dem auch sei: Der Gitarrero kann seine Referenzen benennen, soweit er kein Audio / Text postet, da es dann ggf. urhebrrechtlich verfahren werden könnte.
 

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