Rechtliche Frage zu Sample Libaries

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dotMind

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Hey!

Ich wollte fragen ob es rechtlich okay ist Samples die man gekauft hat, oder Samples von analogem Equipment wie zb. der MPC zu Loops & Grooves zu verarbeiten und daraus ein Sample Pack zu erstellen, welches anschließend vermarktet wird. Mir ist schon klar, dass Samples einfach abzuändern und dann weiterzuverkaufen rechtlich und moralisch nicht okay ist. Aber sagen wir aus einer in einem Samplepack erworbenen 808 Tom entsteht ein 4 Bar Loop, mit diversem Processing (distortion, stereo-widening, reverb, delay etc.) obendrauf. Ist es rechtlich schon so sehr eigenes Werk das ich das ganze so vermarkten kann? Oder muss ich die Sounds für meine Samplepacks selber aufnehmen/designen?

Vielen Dank im Voraus!
 
du verstöst wissentlich (und jetzt auch öffentlich) gegen die Lizenzbestimmungen der Sample-Packs
die sind meist gar nicht so lange vom Text her, also einfach nachlesen
aber alle Packs die ich habe (z.B. Leviathan I-III) untersagen dein Vorhaben

natürlich gibt´s genug "Sounddesigner" (die ihren Namen nicht verdient haben) die genau das machen, sie gehen halt das Risiko ein - ich würd´s nicht machen

achso, mir fällt da noch ein Stichwort ein: watermarked-samples
 
Aber sagen wir aus einer in einem Samplepack erworbenen 808 Tom entsteht ein 4 Bar Loop, mit diversem Processing (distortion, stereo-widening, reverb, delay etc.) obendrauf. Ist es rechtlich schon so sehr eigenes Werk das ich das ganze so vermarkten kann? Oder muss ich die Sounds für meine Samplepacks selber aufnehmen/designen?

Vielen Dank im Voraus!

Da kann ich mir vorstellen, dass es wieder in Ordnung ist, sollte aber in der Lizenz ganz genau stehen. Oder du fragst beim Hersteller einfach mal nach.
 
Aber sagen wir aus einer in einem Samplepack erworbenen 808 Tom entsteht ein 4 Bar Loop, mit diversem Processing (distortion, stereo-widening, reverb, delay etc.) obendrauf. Ist es rechtlich schon so sehr eigenes Werk das ich das ganze so vermarkten kann?

Nein.
 
Ist ne Grauzone. Bin mir sicher das sehr viele Hersteller von solchen Samplepacks selbst Samples verwenden, die nicht von ihnen erstellt wurden, sondern aus Hardwaregeräten stammen oder sie wurden einfach aus fertigen Tracks herrausgeschnitten. Das geht so lange gut, bis du Samples verwendest die wie oben geschrieben solche Watermarkes oder andere Schutzmechanismen verwenden. Dann könnte es eventuell kritisch werden. Die Chancen das du Probleme bekommst sind zwar ausserordentlich gering, aber sie sind da.

Aber generell gesagt, heutzutage rentiert es sich absolut nicht mehr solche Samplepacks zu erstellen, schon gar nicht wenns nur so Dinge wie Percussionloops und Drumloops sind. Die gibts schon zu zig Millionen in allen Variationen auf den Plattformen wie Splice oder Loopmasters und da verdienst du so gut wie nichts, es sei denn du bist ein bekannter Musiker bzw. Produzent.
Und solch ein Pack als ganzes durch einen einmaligen Betrag an den Mann zu bringen ist noch viel weniger rentabel. Das tut eigentlich niemend mehr.
 
Und solch ein Pack als ganzes durch einen einmaligen Betrag an den Mann zu bringen ist noch viel weniger rentabel. Das tut eigentlich niemend mehr.
eigentlich, ausser für BFD, SD, MPC, Groove Agent und Maschine...
von den ganzen neuen & regelmässigen Packs bei loopmasters, Black Octopus, ADSR, reveal usw. ganz zu schweigen
 

Da würde ich, auch wenn kein Jurist, widersprechen. Sobald die Samples nicht mehr freigestellt sind, kann ich damit an sich tun und lassen, was ich will und die in jeglicher musikalischen Produktion einsetzen (sofern der Einsatz in Produktionen vom Sample-Provider erlaubt ist, aber das ist immer so, ansonsten wäre das absolut sinnlos).
 
kann ich damit an sich tun und lassen, was ich will
nein, siehe AGB/Lizenzevertrag u.ä.
und die in jeglicher musikalischen Produktion einsetzen
jein, also Tracks damit machen zu 99,9% schon, aber daraus eigene Sample-Libraries machen und diese verkaufen so gut wie immer ausgeschlossen (zumindest steht das so bei den Libs die ich bisher gekauft habe)

Edit:
hier mal eine solche Bestimmung als PDF und ja, ich weiß daß das nicht gerade der mit dem besten Ruf ist, trotzdem sehen die anderen vom Inhalt auch meist so aus
 

Anhänge

  • W. A. Production - End User License Agreement (Sample Packs).pdf
    32,4 KB · Aufrufe: 124
Da würde ich, auch wenn kein Jurist, widersprechen. Sobald die Samples nicht mehr freigestellt sind, kann ich damit an sich tun und lassen, was ich will und die in jeglicher musikalischen Produktion einsetzen (sofern der Einsatz in Produktionen vom Sample-Provider erlaubt ist, aber das ist immer so, ansonsten wäre das absolut sinnlos).

Es kommt zunächst darauf an, wo die Samples herkommen und ob in der Verwertungskette die konkrete Verwertung lizenziert ist. Soweit z.B. etwas von einem Album gesampled wurde (Kick, Snare, Breakbeat usw.) ist es alleine bereits aufgrund der Rechte der Tonträgerhersteller verunreinigt und wird nie legal, da es keinen gutgläubigen Erwerb im Urheberrecht gibt.

Abgesehen davon sayt der EuGH (im berüchtigten Kraftwerk / Pellwurst Fall), dass Samples nur dann ok sind, wenn man sie nicht mehr erkennt. Dann kann ich mir ein Ei drauf baken und es gleich selbst neu machen.

Soweit die Samples rechtlich einen ordentlichen Stammbaum haben, kann man sie ggf. weiterverkaufen, soweit die Lizenzbestimmungen des "Vorbesitzers" dies gestatten. Das werden sie idR nicht.

Durch Effektierung mit generischen Dingen wie Hall, Eq, Kompressor wird dem Sample nichts begefügt, was eine uberrechtliche Schöpfungshöhe hat, so dass keine Bearbeitung und damit kein neues Werk vorliegt, vergl. § 3 UrhG.
 
Die Samples aus dem Sample Pack müssen ja auch von irgendwo her kommen,
da wird ja gerne mal Hardware ab gesampelt was ja dann auch nicht wirklich OK ist ;)
Die ganzen Lizenzbestimmungen sind mE pure Heuchelei!

Wenn sich natürlich jemand die Mühe macht und zu 100% eigene Sounds aufnimmt etc. das
sollte das klar sein, das man da nicht einfach irgendwas stibitzen kann.
So etwas ist aber wohl eher eine Seltenheit.
 
Es kommt zunächst darauf an, wo die Samples herkommen und ob in der Verwertungskette die konkrete Verwertung lizenziert ist. Soweit z.B. etwas von einem Album gesampled wurde (Kick, Snare, Breakbeat usw.) ist es alleine bereits aufgrund der Rechte der Tonträgerhersteller verunreinigt und wird nie legal, da es keinen gutgläubigen Erwerb im Urheberrecht gibt.

Das ist ja schon klar. Aber um solche Samples geht's dem TE ja nicht. Sondern um welche, die explizit für eine Produktionsumgebung bereitgestellt wurden.
 
aber daraus eigene Sample-Libraries machen und diese verkaufen so gut wie immer ausgeschlossen (zumindest steht das so bei den Libs die ich bisher gekauft habe)

Ja, klar. Aber eine Loop-Sammlung ist keine Sample-Library in dem Sinne, wie es nicht erlaubt ist.
 
Als Vergleich: Wenn ich jemandem einen Klavierpart mit einem Kontakt-Piano einspiele, dann darf ich das auch so machen. Nicht anders ist es mit perkussiven Parts.
 
Das ist ja schon klar. Aber um solche Samples geht's dem TE ja nicht. Sondern um welche, die explizit für eine Produktionsumgebung bereitgestellt wurden.

Dann ist die Frage, ob die EULA es zulässt, dass man mit den Samples nicht produziert, sondern diese weiterveräußert. These: Nein.
 
zeigt mir, daß du die PDF nicht gelesen hast oder falsch übersetzt hast:

Bei einem solchen Passus würde ich es drauf ankommen lassen. Der sollte rechtlich keinen Bestand haben.
Es sei denn, in der originalen Library gäbe es auch Loops. Die darf man selbstverständlich nicht weitergeben.
 
Bei einem solchen Passus würde ich es drauf ankommen lassen. Der sollte rechtlich keinen Bestand haben.
und deshalb haben den auch alle drinstehen, auch US-Firmen, weil das ja keinen rechtlichen Bestand hat...
dann lass es doch drauf ankommen, poste nur nicht nachher im "worüber heute geärgert"-Topic wenn´s dann doch böse endet...
 

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