Rechteklärung (Konkrete Fragen)

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metropolis

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Mahlzeit Kollegen :)

Habe die SuFu konsultiert, jedoch ohne zufriedenstellendes Ergebnis, weshalb ich nen neuen Thread mit konkreten Fragen eröffnen möchte.

Sachverhalt:
Habe mit einer jungen Künsterlin einen sehr bekannten Song aus den 80ern in ein neues Gewand gefasst (= Bearbeitung, kein Cover, nur der Text blieb unverändert). Ich möchte nun beim Verlag um Erlaubnis für eine Veröffentlichung anfragen (ich erwarte mir nicht viel aber einen Versuch ist es wert). Wie wäre Eurer Ansicht nach die beste Vorgehensweise (Ansprechpartner habe ich über die GEMA Suche herausgefunden):

1)
Email an den Ansprechpartner, zunächst nur mit ner Darstellung des Sachverhalts/Projekts und meines Anliegens?

2)
Email wie oben aber zzgl mit Demo-mp3 (bzw link zum reinhören in das Demo), Info's/Fotos/Homepage etc über die Interpretin etc?

Frage 1:
Wenn ich gleich ne Demo mitschicke oder nen link zu nem File-Hoster, verletzte ich dann irgendwelche Rechte Dritter? Sprich: handelt es sich dann um ne Veröffentlichung? Ich denke nicht, da ja nicht "jeder" Zugriff auf das Demo hat, sondern nur derjenige, der den Link hat. Bin mir diesbezüglich nicht sicher, und wollte deshalb nochmal nachfragen.

Frage 2:
Sollte der Verlag nicht antworten oder negativ antworten, ist es trotzdem erlaubt (ohne die Rechte anderer zu tangieren!!) , das Demo/den Songentwurf anderen Verlagen anzubieten, ob sie ggf Interesse hätten, das Teil zu veröffentlichen und sich selbst um die entsprechende Rechteklärung zu kümmern?


Super wäre, wenn jemand so ne Rechteklärung schon mal konkret durchgezogen hätte und ein wenig aus dem Nähkästchen (Erfahrung) plaudern könnte (natürlich ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit...iss klar). Ich bin in dem Fall halt vorsichtig, will mich da nicht auf Glatteis bewegen :)

DANKE!

[sup]PS: Selbstverständlich hat bislang noch niemand, außer den an der Bearbeitung Beteiligten, das Material zu Gehör bekommen...[/sup]
 
danke für deinen thread!
bin im moment selbst auf aufklärungssuche :)

eine frage hätt ich da noch:
Stellt es rechtlich ein problem dar, wenn man einen remix (z.B. von oldies, oder rmx-contests) unter angabe des rechteinhabers (interpret) unentgeltlich zum DL zur verfügung stellt?
 
Stellt es rechtlich ein problem dar, wenn man einen remix (z.B. von oldies, oder rmx-contests) unter angabe des rechteinhabers (interpret) unentgeltlich zum DL zur verfügung stellt?
Ja sicher, aber nur ganz persönlich dann für dich, dein Konto und deine persönliche Unbescholtenheit im Führungszeugnis, wenn man dich erstmal damit erwischt hat. ;)
 
Stellt es rechtlich ein problem dar, wenn man einen remix (z.B. von oldies, oder rmx-contests) unter angabe des rechteinhabers (interpret) unentgeltlich zum DL zur verfügung stellt?
Ja sicher, aber nur ganz persönlich dann für dich, dein Konto und deine persönliche Unbescholtenheit im Führungszeugnis, wenn man dich erstmal damit erwischt hat. ;)



smil451c7211b9e19.gif
 
Argh, NEVER EVER!!!!!

weil das....

a) rechtlich einer Veröffentlichung gleich käme?
b) beim Gegenüber unseriös rüberkäme?
c) der Link weiterverbreitet werden kann (und damit Punkt a) ins Spiel käme)?
 
V1, wenn generelles Interesse auf der anderen. Seite vorhanden ist wird schon um ein Demo gebeten werden.
 
@d_d:
Ich denke, so werd ich's machen...Material nachreichen kann ich ja immer noch und ich fall nicht mit der Tür ins Haus.
 
So Freunde,

der Verlag hat prompt und freundlich geantwortet und wünscht neben einer Demo-mp3 zusätzliche Info's über die Bearbeitung, die Künsterlin usw. und sichert eine vertrauliche Behandlung meines Anliegens zu.

Soweit mal der Stand der Dinge, falls es jem. interessiert.
 
Heino hat das doch genauso gemacht. Bei den Verlagen angefragt und dann fleissig Songs neu aufgelegt, unter anderem "Junge" von den Ärzten :D

Sollte also klappen denke ich. Berichte mal wenn Antwort kommt.
 
Das sind doch nur Cover, das kann ihm niemand verbieten! (Zumindest niemand der GEMA Mitglied ist)
 
Wenn Du es wie Heino machen würdest wäre das alles kein Problem, bearbeiten darfst Du aber erst nach Einholung der Erlaubnis. Ließ mal ein Buch über Urheberrecht. Bei einer Bearbeitung verletzt Du die Urheberrechte, auch wenn Du es nicht öffentlich machst.
 
So Freunde,

folgender Zwischenstand:

Ohne ein Label dahinter (und das hab ich ja nicht, bin sozusagen "privater Hobbymucker"), kann der Verlag nichts machen, es muss eine "kommerzielle" Veröffentlichung in Aussicht sein. Sonst ist eine Abrechnung an die Originalurheber nicht möglich.

Puhh....hat jemand gerade ein Label an der Hand (Bereich Popschlager!)? :D

Juristische Frage in dem Zusammenhang:
Um ein Label zu suchen, welches Interesse an einer VÖ hätte, wollen die ja wieder n' Demo hören. Darf ich meine Bearbeitung als mp3 ohne weiteres versenden, ohne Rechte Dritter zu tangieren?


Noch ne Frage:

Unterschied Label vs. Verlag? Wer weiß was drüber (in den Grundzügen)?


THX!
 
Joa, mal sehen, ob ich's zumindest ansatzweise geschnallt habe, was ich bisher gegurgelt habe:

Ein Label "vertreibt" Interpreten (sehr grob gesagt), es kann bei der GVL nen LC beantragen und kassiert scheinbar Erlöse über Leistungsschutzrechte (-> GVL).

Ein Verlag verbreitet Werke der Musik (Musikstücke, Noten usw) und bekommt Erlöse aus der Verwertung von (mechanischenr) Vervielfältigungsrechten sowie aus Aufführungsrechten. Ich denke, an dieser Stelle müßte dann der Bezug zur GEMA gegeben sein.

Bitte berichtigen, wenn ich falsch liege.

Ich warte mal noch ab, ob ich auf meine Rückfrage noch ne Antwort vom Verlag bekomme. Ansonsten hätte ich gute Lust und schreib' den Original-Komponisten direkt an (er hat ja selbst nen Verlag und ein Label).....
 
So kenn ich es auch, ja, Verlag sind halt die Komponisten und beim Label die Interpreten.
 
ok, danke, dann ist mir der grundsätzliche Unterschied nun schon etwas klarer....

Diese Dinge werden m.M.n oft in Diskussionen (u.ä.) durcheinander gebracht, so dass es für jemanden der da nicht so bewandert ist schwierig ist, die Dinge auseinander zu halten....
 

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