Recht an aufgenommenen Spuren?!

G

Gonzo

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Hallo zusammen,

ich war schon ewig nicht mehr hier, aber jetzt brauch ich eure Hilfe!

Hat man ein Recht auf die einzelnen Spuren wenn man in einem professionellen Studio aufgenommen hat?

Ist echt wichtig!!!

Danke im Voraus.

Gruß,

Gonzo
 
hi,

i.d.R gehört alles dir was du auch aufgenommen hast es sei denn sie haben dir einen großzügigen rabatt gewährt dafür aber die nutzungsrechte deiner spuren übernommen.

oder aber du hast nicht bezahlt, oder das studio ist doch kein profistudio sondern ein kleinstudio (da habe ich gerüchte gehört bezüglich mopsen von sprechgesang, sprachaufnahmen, das soll vorkommen).

wie auch immer bevor du aufnahmen machst genau den vertrag durchlesen (handschlag reicht nicht).schwarze schafe gibts in jedem geschäft.

gruß:pint:
 
Hi,
Mal abgesehen vom rein rechtlichen Standpunkt

Es gibt noch gewisse andere Interessen von Studiobetreibern: Wenn ne Band irgendwo aufnimmt, und dann hinterher irgendwo anders abmischt ( evtl auch daheim, ueber ungeeignete Boxen und ohne knoff hoff ) - Dann kann das hinterher klingen wie ( Frankye hat das in nem frueheren Beitrag zu aehnlichem Thema mal so schoen geschrieben ) "gequirlte Scheisse" - Und dann steht auch noch "recorded at sowiso sowiso Studio" auf dem CD Booklet - Was dann evtl eine deftige Negativ Werbung fuer das betreffende Studio ist...
Auch das kann ein Grund dafuer sein, dasss man die Einzelspuren nicht gern rausgibt.

Falls ein Vertrag existiert, sollte dieser nicht ganz unwichtige Punkt ( Dass auf den Booklets zu erwaehnen ist Wo gemischt wurde, falls extern, Und unter welchen Bedingungen die Einzelspuren rausgegeben werden) auch mit da rein geschrieben werden.

Gruss, Pete.
 
Hallo,

in den Studios, in denen ich aufgenommen habe, war es immer ein Bestandteil des Vertrages, daß die Bänder solange Eigentum des Studios blieben, bis alle Rechnungen bezahlt waren.

Eine interessante Frage wäre es zu klären, ob das Studio bei Nichtbezahlen, nach einer angemessenen Frist, auch Rechteinhaber der aufgenommenen Songs wird.

Ich vermute mal eher nicht, dem Studio bleibt wohl nur die Möglichkeit, per Rechtsweg an sein Geld zu kommen und kann so auf keinen Fall die Urheberrechte erwerben.

Aber wer weis ?

Gruß Frank
 
steelyard schrieb:
Eine interessante Frage wäre es zu klären, ob das Studio bei Nichtbezahlen, nach einer angemessenen Frist, auch Rechteinhaber der aufgenommenen Songs wird.

Ich vermute mal eher nicht, dem Studio bleibt wohl nur die Möglichkeit, per Rechtsweg an sein Geld zu kommen und kann so auf keinen Fall die Urheberrechte erwerben.

Du vermutest richtig. Egal was vertraglich in punkto Übetragen von Rechten vereinbart wird, nach §29 UrhG kann das Urheberrecht mit Ausnahme erbrechtlicher Regelungen nicht übertragen werden.

UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
 
Hi zusammen!

Richtig richtig.
Zumeist behält sich ein Studio das Eigentumsrecht an dem aufgenommenen Material bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Man darf nicht vergessen, dass hier fremdes Urheberrecht auf studioeigenes Material (eigentumsvorbehaltlich) aufgenommen wird.
Ich verletze in diesem Sinne kein Urheberrecht, wenn ich das Band als Studiobetreiber nicht raus rücke. :-D

Gruß
Tom
 
Energy-Dat schrieb:
Ich verletze in diesem Sinne kein Urheberrecht, wenn ich das Band als Studiobetreiber nicht raus rücke. :-D

Gruß
Tom

Hallo

Das Urheberrecht wird vermutlich erst dann verletzt, wenn das zurückgehaltene Material ohne Genehmigung des Urhebers komerziell weiterverwertet wird. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Man kann nur dritte mit der Rechtwahrnehmung beauftragen.

Liebe Grüß
vocede
 
Hallo!

Ganz recht so.

Gruß
Tom
 
Das Urheberrecht wird vermutlich erst dann verletzt, wenn das zurückgehaltene Material ohne Genehmigung des Urhebers komerziell weiterverwertet wird

Nicht kommerziell, sondern überhaupt. Also auch, wenn jemand hier das Zeug reinstellen würde zum Gratis download, o.ä. -

Is so, als ob ich mir Rohlinge bei der Firma "ZZZ" kaufe und darauf meine Musik brenne. Wenn ich die aber nich bezahl, gehört die Musik drauf immernoch mir... - okay! Das war ein blödes Beispiel...



Wenn Du aber alles bezahlt hast, hmm... -
dann wird´s schwieriger. Denke mal, dass schon Du derjenige bist, der die Rechte an den Aufnahmen hat - schließlich hast Du ja dafür bezahlt... -

Wenn mir jemand meine Füße massiert, gehören sie ja auch nicht ihm... - nur um an dieser Stelle nochmal ein äußerst blödes Beispiel zu bringen ;-) :-D

Greetz,

TT
 
hi!

da gehen glaube ich zwei dinge etwas durcheinander:

- die urheberrechte liegen auf jeden fall bei dir. der tonstudioinhaber darf die aufnahmen also keinesfalls anderweitig in irgendeiner form verwenden.
- das heißt aber nicht, dass er verpflichtet ist, die einzelspuren rauszurücken, wenn dies nicht vertraglich im vornherein so geregelt ist. der deal heißt ja normalerweise, ihr spielt und bekommt eine fertige, gemischte aufnahme. der tonstudiomensch hat eben auch ein interesse daran, dass ihr nicht sonst was mit den spuren anfangt (wie von axeman schon erwähnt).
wenn ihr professionelle fotos machen lasst, habt ihr ja auch nicht unbedingt ein recht auf die negative, sondern eben nur auf die vorher ausgemachten fotos!

gruß,
martin
 
hi...

genau...

Die Übernahme der Einzelspuren muß vertraglich festgehalten werden! Denn bei einem ganzen Album kommen da mal schnell ein paar Gig an Daten zusammen bzw ein paar hundert Meter Bandmaterial! und das will bezahlt werden.

- wie der Kollege Neil schon sagte - geht ihr ins Studio um ein fertiges Produkt zu erhalten...
(egal ob Rohmix oder PreMaster)...

Alles andere muß vorher im Auftrag ausgehandelt werden... denn wie schon gesagt... es geht um Geld...


gruß....
 

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