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Gonzo
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steelyard schrieb:
Eine interessante Frage wäre es zu klären, ob das Studio bei Nichtbezahlen, nach einer angemessenen Frist, auch Rechteinhaber der aufgenommenen Songs wird.
Ich vermute mal eher nicht, dem Studio bleibt wohl nur die Möglichkeit, per Rechtsweg an sein Geld zu kommen und kann so auf keinen Fall die Urheberrechte erwerben.
Energy-Dat schrieb:
Ich verletze in diesem Sinne kein Urheberrecht, wenn ich das Band als Studiobetreiber nicht raus rücke.![]()
Gruß
Tom
Das Urheberrecht wird vermutlich erst dann verletzt, wenn das zurückgehaltene Material ohne Genehmigung des Urhebers komerziell weiterverwertet wird
