Rechnungen schreiben.. ?!

ichon

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Moin..

ich hatte einen Auftritt und habe dafür auch das vereinbarte honorar erhalten. Jetzt soll ich dafür (also für die Abrechnung) eine Rechnung schreiben..

Darf ich das einfach so, oder nuss ich mich da vorher irgendwo anmelden, mir ne steuernummer holen oder oder oder ?

Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte..

Daten..
Ich bin Student und Krankenversichert

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen.. Wäre auch für dsie Zukunft interessant, da sich das jetzt waherscheinlich ein wenig häufen wird..

Besten Dank, D.
 
man darf wohl auch als privatmann/frau ne rechnung schreiben.
du musst sie gegebenenfalls mit in deine steuererklärung einfügen.
da du aber student bist, ist es ja eigentlich weither geholt mit der steurerklärung. kenne nur wenige die eine machen.
aber im forum gibt es einige die es bestimmt genauer wissen.
wie gesagt ist mein kenntnisstand.
 
Hi

Als Musiker bist Du, vor dem Finanzamt, Freiberufler. Dafür brauchst Du kein Gewerbe anzumelden.

Auf der Rechnung muß allerdings Deine Steuernummer stehen - wenn Du noch keine hast, setzte Dich mit Deinem Finanzamt in Verbindung.

Einnahmen daraus mußt Du natürlich bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
Dafür kannst Du auch Ausgaben absetzten. (z.B.: Instrumente/ Saiten etc.)

Aber vorsichtig: Machst Du mehrmals hintereinander keinen Gewinn, stuft das Finanzamt Deine Tätigkeit als Liebhaberei ein.

In dem Fall mußt Du zuwenig bezahlte Steuern nachzahlen.

Gruß Mattes
 
Hi

Da fällt mir gerade noch was ein:

Bis zu einem gewissen Umsatz, kannst Du Dich von der Umsazsteuerpflicht befreien lassen.
Das vereinfacht die Sache sehr.

Dann muß auf der Rechnung stehen: Keine Umsatzsteuerpflicht wegen Kleinunternehmertum

Frag diesbezüglich lieber nochmal einen Steuerberater.

Gruß Mattes
 
in österreich ist diese grenze mit umsatzsteuer 22.000.- umsatz/jahr

bei einkommen bis 10.000.- / jahr muss keine steuererklärung abgegeben werden. bei unselbstständig beschäftigten, die aus selbstständigkeit zusätzlich einkommen beziehen: 700.- (in dem fall auch grenze für meldung bei der versicherung: ca. 3600 -> ansonsten [ohne unselbstständiger beschäftigung] 6.5irgendwas)
 
unter 17500€ umsatz bist du wohl nicht umsatzsteuerpflichtig. aber er scheint ja privatmann und student zu sein. demzufolge ist meines erachtens nicht wirklich nötig zum finanzamt zu rennen - sinnvoller ist es wenn er regelmäßige rechnungen schreiben muss.
ich kenne einige die bekommen im vierstelligen bereich eine aufwandsentschädigung (sitzungsgelder etc; nein keine politiker) und versteuern die kohle - weil sie über den freibetrag sind, gleich verhält es sich, dass ich jetzt im rahmen meiner ehrenamtlichen tätigkeit für einen jugendverband ein theaterprojekt leite und dafür ein honorar erhalten werde.
ich muss dieses geld mit bei der steuer angeben -nun gut, ich habe zwar gerade ein gewerbe angemeldet damit ich wenigstens irgendwas gegenüber meinen ausgaben was habe, aber letztendlich ist es wichtig einen gewissen satz einzuhalten um selbst keine unannehmlichkeiten zu erfahren.
wie schon gesagt letztendlich hängt es von den summen ab und was du gegenrechnen kannst.
 
Geh einfach zum Finanzamt und frag die. Einen Steuerberater würde ich
nicht empfehlen, denn der kostet, und das nicht wenig.

Ausserdem sind die aufm FA viel freundlicher und zuvorkommender als man glaubt.

Servus, mike
 
26_DAEMONS schrieb:

Ausserdem sind die aufm FA viel freundlicher und zuvorkommender als man glaubt.


und haben überhaupt keine ahnung von dem, was sie tun. zumindest hier in münchen.


Der Gruß

Griffin
 
So schlimm? Oder hat da einer was von seinem Konto in die Schweiz überwiesen... *g*

Rechnung wirst du wahrscheinlich eh keine austellen können, da Privatperson. Dazu wirst eine UID (Umsatzsteuer Identifikations Nummer) brauchen. Aber warum das alles?
Unterschreib dem Veranstalter einfach eine Quittung, als "Werbungskosten" oder so.


Jedenfalls Fragen beim FA ist sicher nicht verkehrt (ausser in München :p). Steuerberater
neigen dazu, dass sie mit einem Geld verdienen wollen. Also eher dazu raten, ein Gewerbe anzumelden, auch wenns in diesem Fall gar nicht nötig wär. Und wollen auch gleich ein Beratunghonorar. Ja ja, Haie sag ich nur. :)

Ach ja, lass dir was auch immer der FA Beamte empfiehlt SCHRIFTLICH geben. Nur so, für den Fall. Besonders dann, wenn du in München wohnst. :p :D
 
Danke..

dann werde ich wohl mal einfach ne rechnung schreiben und wenn die "Falsch" sein sollte, kann der Berrechnungte ja was sagen.. ansonsten geh ich nächaste woche mal zum FA und klär das genauer..

grüße, D.
 
Nein, Du gehst bitte zuerst zum FA und schreibst erst dann die Rechnung. Wichtig wegen Frage Umsatzsteuerpflicht ja/nein und wegen Angabe der Steuernummer.

Gruß Rainer
 
Hallo erstmal...

Bin eher "passiver" HR-User und lese mehr, aber 26_DAEMONS' Aussage kann nicht unkommentiert bleiben...

Steuerberater geben auch kostenlose Tips, nämlich HIER:

Sicher kannst Du ne Rechnung schreiben, auch als Privatmann. Nur darfst Du keine USt ausweisen, dies dürfen nur (beim FA registrierte) Unternehmer. Bis 17.500 EUR jährlich Umsatz bleibst Du ohne Anmeldung automatisch Kleinunternehmer und musst das auch auf der Rechnung vermerken. Achtung, falls Du ansonsten selbständig bist und Unternehmer, musst Du auch die Mucke-Rechnung mit USt (7%) stellen...

Richtig ist auch, dass du die Einnahmen versteuern musst, allerdings nach Abzug aller damit zusammenhängenden Kosten. Denke mal, ein Grossteil wird mehr Ausgaben als Einnahmen haben und da spielt das Finanzamt dann auch nicht mit, Stichwort Liebhaberei. Also bei Kleinbeträgen (s.u.) oder Verlust kann man getrost auf die Erklärung verzichten.

Wenn Du deine Mucke aber "sooo lieb" (dass sie keine Liebhaberei mehr ist) hast, dass mehr als EUR 410 Gewinn im Jahr dabei herausspringen, so musst Du das in der Steuererklärung angeben und die Sache wird dann versteuert als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Künstler = KEIN Gewerbebetrieb)...

[ENDE KOSTENLOSER STEUERBERATER-TIPP]

Berni.


[EDIT] Ach ja, Angabe der Steuernummer ist nicht erforderlich, wenn Du kein Unternehmer bist. Die Sache mit der Steuernummer ist so: Wenn eine Rechnung mit USt gestellt wird, will der Rechnungsempfänger (Veranstalter etc.) ja Vorsteuer ziehen und das geht eben nur mit Rechnung, die eine StNr. enthält. Ansonsten uninteressant...
 

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