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dubidu
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Ich zitiere aus einem Verlagsvertrag:
"Autor verpflichtet sich, für die feste Vertragsperiode von drei (3) Jahren mindestens dreißig (30) Werke und für das jeweilige Optionsjahr jeweils mindestens zehn (10) Werke einzubringen.
Für die vorstehend vereinbarte Mindesteinbringungsverpflichtung werden nur Werke bzw. Werkanteile berücksichtigt, die während der festen Vertragsperiode bzw. während des jeweiligen Optionsjahres –je nach dem wann das Werk bzw. das Werkanteil eingebracht wurde- mindestens € 100,00 (hundert Euro) Nettoverlagsanteil zugunsten von Verlag eingespielt haben."
Jetzt meine Frage: Ist der zitierte Paragraph so zu verstehen, dass
- pro Jahr PRO WERK JEWEILS € 100 eingespielt werden müssen,
oder dass
- die zehn Werke pro Jahr INSGESAMT € 100 einspielen müssen,
damit sie für die Mindesteinbringungsverpflichtung berücksichtigt werden? Bei Verfehlung der Mindesteinbringungsverpflichtung würde sich der Vertrag verlängern.
Desweiteren wäre es top, wenn mir jemand sagen könnte, ob mit der Vertragsperiode von 3 Jahren wirklich drei Kalenderjahre gemeint sind, oder ob damit (wie z.B. bei Plattenverträgen üblich) 3 Albenzyklen gemeint sind.
Danke!
"Autor verpflichtet sich, für die feste Vertragsperiode von drei (3) Jahren mindestens dreißig (30) Werke und für das jeweilige Optionsjahr jeweils mindestens zehn (10) Werke einzubringen.
Für die vorstehend vereinbarte Mindesteinbringungsverpflichtung werden nur Werke bzw. Werkanteile berücksichtigt, die während der festen Vertragsperiode bzw. während des jeweiligen Optionsjahres –je nach dem wann das Werk bzw. das Werkanteil eingebracht wurde- mindestens € 100,00 (hundert Euro) Nettoverlagsanteil zugunsten von Verlag eingespielt haben."
Jetzt meine Frage: Ist der zitierte Paragraph so zu verstehen, dass
- pro Jahr PRO WERK JEWEILS € 100 eingespielt werden müssen,
oder dass
- die zehn Werke pro Jahr INSGESAMT € 100 einspielen müssen,
damit sie für die Mindesteinbringungsverpflichtung berücksichtigt werden? Bei Verfehlung der Mindesteinbringungsverpflichtung würde sich der Vertrag verlängern.
Desweiteren wäre es top, wenn mir jemand sagen könnte, ob mit der Vertragsperiode von 3 Jahren wirklich drei Kalenderjahre gemeint sind, oder ob damit (wie z.B. bei Plattenverträgen üblich) 3 Albenzyklen gemeint sind.
Danke!