Publishingvertrag

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dubidu

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Ich zitiere aus einem Verlagsvertrag:

"Autor verpflichtet sich, für die feste Vertragsperiode von drei (3) Jahren mindestens dreißig (30) Werke und für das jeweilige Optionsjahr jeweils mindestens zehn (10) Werke einzubringen.
Für die vorstehend vereinbarte Mindesteinbringungsverpflichtung werden nur Werke bzw. Werkanteile berücksichtigt, die während der festen Vertragsperiode bzw. während des jeweiligen Optionsjahres –je nach dem wann das Werk bzw. das Werkanteil eingebracht wurde- mindestens € 100,00 (hundert Euro) Nettoverlagsanteil zugunsten von Verlag eingespielt haben."

Jetzt meine Frage: Ist der zitierte Paragraph so zu verstehen, dass

- pro Jahr PRO WERK JEWEILS € 100 eingespielt werden müssen,
oder dass
- die zehn Werke pro Jahr INSGESAMT € 100 einspielen müssen,

damit sie für die Mindesteinbringungsverpflichtung berücksichtigt werden? Bei Verfehlung der Mindesteinbringungsverpflichtung würde sich der Vertrag verlängern.

Desweiteren wäre es top, wenn mir jemand sagen könnte, ob mit der Vertragsperiode von 3 Jahren wirklich drei Kalenderjahre gemeint sind, oder ob damit (wie z.B. bei Plattenverträgen üblich) 3 Albenzyklen gemeint sind.

Danke!
 
Hi,

gut gemeinter Rat: Vertragsbestandteile, die du nicht verstehst, nie in einem Forum zur Diskussion stellen!
Den Vertragspartner fragen!

Besser noch: dein Rechtsanwalt klärt das.

OffTopic:
1.) Sehr wenige Menschen brauchen überhaupt noch einen Verlag.
2.) Bindung an einen Verlag muss immer auch Vorteile für den Musiker bringen: z. B. Vorschuss.
3.) Sehr merkwürdige Summe, die da genannt wird. Die rechnen offensichtlich höchsten mit einer Veröffentlichung deiner Werke auf dem Firmenvideo der Bäckerei Schnauber in Bad Ufflen oder haben einen Exklusivdeal mit einer Dorfdisko im Vordertaunus.


Frank
 
Jo, Tach auch!

Die haben sehr viel geschrieben, aber wenig gesagt...sehr suspekt das Ganze!!!
Das würde ich vom RA mal checken und nötigenfalls ändern lassen, ein Forum ist in dieser speziellen Angelegenheit wahrscheinlich überfordert. ;)
 
für so was gibt es Fachanwälte - also über Forumtips würde ich an Deiner Stelle keinen Vertrag annehmen oder ablehnen.

auf jeden Fall klingt das ganze sehr komisch ... aber das würde ich wirklich jemand beurteilen lassen, der damit rechtlich jeden tag zu tun hat.

Zumindest versthe ich den Sinn des Wortes "Jahre" ...
 
@susi-synth

Vollkommen richtig...hier grossartige Tips zu geben ist nicht zu verantworten. Gerade der Text, der oben zu Grunde gelegt wird, erscheint mir zumindest schon im Einzelnen gegen die guten Sitten zu verstossen. Das sollte alle Alarmglocken läuten lassen und man sollte auf wirklich fachlichen Rat zurückgreifen.
 
Das ist ein Forum für Musikrecht, warum sollte man hier also nicht
die Meinung anderer einholen ? ? ?

M.e. ist das so zu verstehen:

3 Kalenderjahre + 1 Jahr Option.

Jedes Werk muß in dem Zeitraum ab Abgabe an den Verlag
bis zum Ende der Vertragslaufzeit mindestens 100,- € für
den Verlag eingespielt haben.

Das ist schon heftig, denn falls der Threadsteller Autor ist
(und nicht selbst Interpret) , muß der Verlag ja den Weg zur
Veröffentlichung ebnen, d.h. der Autor hat darauf eigentlich keinen Einfluß. Selbst bei sehr gutem Material und einem Verlag der sehr gut
akquiriert ist das sehr schwierig, weil es extrem viele Songs ist.
...und dann noch in der kurzen Zeit.
-> kaum möglich.

Was passiert denn wenn die Leistung nicht erbracht wird???
 
Das klingt schon ziemlich hart. Zu beachten ist auch, dass wenn die Mindesteinbringung nicht erfüllt wird, der Vertrag sich im Normalfall automatisch verlängert und die Option dafür nicht mal gezogen werden muss. Das musst Su klären. Und m.E. ist 10 Werke ganz schön viel. Du kannst ja auch nicht einfach irgendwas einbringen. Es muss ja anscheinend denen was einbringen.
 
sehe das genau wie sebbos, was das geld angeht. du solltest dich jedoch nochmal genau mit den gesamten vertragsklauseln beschäftigen, denn dieser absatz riecht förmlich danach, das der vertragspartner (du) bestandteile nicht verstehen soll.
 
Hallo, irgendwie ist das wirklich ein sehr merkwürdiger Vertrag, der auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt vom Fach geprüft werden sollte. Ich verstehe es auch so, dass jeder Song jeweils 100 EUR verdienen muß. Normalerweise ist die Aufteilung Autor : Verlag = 60 : 40, stellt sich die Frage, ob die 100 EUR die 40 % vom Verlag sind oder die 100 % von allem. Alles etwas komisch... und ich gehe mal davon aus, dass in dem Vertrag weitere solche Paragraphen stehen?

Schöne Grüße
 

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