playback mit anderem text

NRK

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hallo leute,

weiss jemand wie es rechtlich aussieht bei einer veröffentlichung eines bestehenden playbacks (also ein original playback eines bestehenden songs) mit einem anderen text?

also als fiktives beispiel:

ich nehme den song "smells like teen spirit", singe einen von mir geschriebenen text auf das original playback und veröffentliche diesen song auf einem label. copyrighthinweise bezüglich der musik werden dann so angegeben: "musik: kurt cobain", bezüglich des textes dann so: "lyrix: NRK". der gute kurt bekäme also - wenn er noch könnte - seine [g=119]gema[/g] tantiemen und ich meine.

ist so etwas rechtlich in ordnung oder muss ich die sache mit dem urheber, produzenten, verlag, oder was auch immer abstimmen?

gruß, der NRK
 
muss ich die sache mit dem urheber, produzenten, verlag, oder was auch immer abstimmen?
Genau das mußt du.
Du darfst nämlich garnix an seinem geistgen Eigentum verändern wenn er nicht zustimmt.
 
aber denkt doch mal an diese ganzen schrecklichen deutschen versionen die den ganzen tag auf den schlager-radio-sendern laufen. da ist immer ein original playback zu hören worauf jemand dann einen deutschen text drällert.

man denke z.b. an so wunderschöne, detusche :D versionen von "my heart will go on" oder "lemon tree", "wish you were here" usw.
haben die ganzen popel produzenten von diesen songs tatsächlich eine übereinstimmung mit den entsprechenden internationalen verlagen getroffen?? kann ich mir fast gar nicht vorstellen, oder?

wie schaut es denn aus wenn ich den song 1 zu 1 nachspiele und nachproduziere?

//edit: mir fallen da ausserdem noch zahlreiche coverbands (kirmeskapellen) ein, die ihre cds mit fremden, geistigen eigentum vertreiben. müssten die das streng genommen auch genehmigen lassen?
 
haben die ganzen popel produzenten von diesen songs tatsächlich eine übereinstimmung mit den entsprechenden internationalen verlagen getroffen?? kann ich mir fast gar nicht vorstellen, oder?
Na was denkst denn du

wie schaut es denn aus wenn ich den song 1 zu 1 nachspiele und nachproduziere?
schon mal darüber nachgedacht warum Grönemeyer, Jackson, U2 praktisch nicht gecoverd werden (bis auf einzelne Ausnahmen)

Du darfst live alles spielen was du willst.
Einen Song zu covern um in dann zu verkaufen (auf CD o.ä.) geht nur mit Einwilligung des Urhebers. Egal ob du ihn 1:1 spielst oder nicht.
Im Urheber recht steht lediglich der Hinweis das du das Wesen des Songs nicht verändern darfst. Was damit gemeint ist wissen wohl nur die Anwälte der Plattenfirmen ;)

EDIT,
wenn du eine CD selbst herstellen läßt um sie dann bei deinen Gigs zu verchecken ist das wurscht weil du ohnehin die [g=119]GEMA[/g] bei der CD-Pressung abführen mußt.
In dem Moment wo die CD im Handel erscheint wirst du einen netten Brief vom Verlag bekommen wo sie dich bitten deine CD einzustampfen weil du sie nicht um Erlaubnis gefragt hast.
 
Aber auch wenn die CD nur auf Gigs verkauft wird, ist es illegal, weil das Urheberrecht immer noch beim Songwriter ist und damit hat die [g=119]GEMA[/g] gar nix zu tun, die ist nur zuständig um die Tantiemen zu verteilen.
Ohne Erlaubnis von dem Komponisten geht da gar nix...
(Ausnahme: Nach 70 Jahren verfällt das Urheberrecht, wenn du also noch ein bischen wartest...;-)

Und auch wenn du den Song nachspielst hast du nur das Leistungsschutzrecht (dafür das du es nachgespielt hast) brauchst aber immer noch die Genehmingung vom Komponisten
 

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