EarlGrey
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Sagen wir mal, beide Seiten schicken ein Stück Papier mit Vertragsbedingungen hin und her, und beide Seiten bekunden per mail, dass diese Vertragsbedingungen so gelten sollen - dann habe ich kein Problem, die E-Mails als Angebot und Annahme = Vertrag zu werten.
Schreiben sie dagegen, da haste mal was, lies dir das durch, und der andere schreibt, hier haste das zurück, dann hätte ich ein Problem, in den E-Mail-Bekundungen selbst einen Vertrag zu sehen, aber die stilisierte Unterschrift, die (unstreitig) vom Angeschriebenen unter das Vertragsangebot gesetzt wurde, kann die konkludente Annahme des Vertrages sein. Annahme durch schlüssiges Handeln, 1. Semester, BGB. Solange ein Vertrag formlos gültig ist, würde ich das als gültige Annahme durchgehen lassen. (nach deutschem Recht)
Schreiben sie dagegen, da haste mal was, lies dir das durch, und der andere schreibt, hier haste das zurück, dann hätte ich ein Problem, in den E-Mail-Bekundungen selbst einen Vertrag zu sehen, aber die stilisierte Unterschrift, die (unstreitig) vom Angeschriebenen unter das Vertragsangebot gesetzt wurde, kann die konkludente Annahme des Vertrages sein. Annahme durch schlüssiges Handeln, 1. Semester, BGB. Solange ein Vertrag formlos gültig ist, würde ich das als gültige Annahme durchgehen lassen. (nach deutschem Recht)