Nutzungsrechte_Label-Logo vom Grafiker

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OutOfOrder

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Hi Community,

ich habe vor, mir noch dieses Jahr sowohl meinen Künstlernamen als auch den Namen für mein eigenes Label, samt Logo, schützen zu lassen. Für das Logo wollte ich einen Grafiker beauftragen. Ich kenne mich da leider nicht wirklich aus. Auf welcher Basis laufen solche Aufträge?

Ich stelle mir das so vor, dass ich dem Grafiker meine Vorstellung mitteile und diesen für das Logo einmalig bezahle wenn es meinen Geschmack trifft. Danach erhalte ich die vollen Nutzungsrechte für dieses Logo. Ist das der Fall, oder hat der Grafiker danach noch Ansprüche, oder muss man es einfach gezielt Vertraglich regeln wie man das ganze letztendlich regeln will.

Und des weiteren, was wäre wenn der Grafiker einfach kein Logo zustande bringt welches mir gefällt. Hat er dann Anspruch auf Bezahlung? Und wenn ja, in welchem Umfang?


Wäre sehr hilfreich wenn mir jemand, zumindest grob sagen könnte wie sich so was verhält.

Gruß
OutOfOrder
 
In der Regel wirst du ein-zwei kostenfreie Entwürfe bekommen und dann entweder ablehnen oder bezahlen. Anschliessend kannst du es beliebig verwenden.

Allerdings bin ich etwas skeptisch was die Labelgründung anbelangt, wenn du keine Grafiken erstellen kannst und niemanden kennst der es kann. Das ist im Prinzip Tagesgeschäft. Sämtlicher Erfolg hängt von derlei Connections ab.
 
Ok, danke für die Infos!

Soll nur ein typisches Ein-Mann-Label werden. Ich will mich als Künstler einfach auch über mein eigenes Label präsentieren und das Ganze dann über Anbieter wie z.B. Rebeat oder Zimbalam an den Mann bringen (finde derartige Konzepte an für sich klasse).

Sind Verträge bei solchen Deals mit Grafikern üblich? Besser wäre es schon, oder? Oder ist es egal wenn ich das Logo ohnehin direkt beim Deutschen Patentamt eintragen lasse?
 
Ein paar Entwürfe wird der Grafiker wohl vorher zur Auswahl geben - du entscheidest dann, welchen du haben willst.

Wenn ihr das dann abgemacht habt, darfst du dieses Logo für dein Label verwenden - allerdings nur im vereinbarten Rahmen: wenn darüber gesprochen wurde, das Logo nur für den Breifkopf eurer Firma für eure CDs zu verwenden, könnte der Grafiker Ansprüche stellen (oder sogar seinen Widerruf einlegen), wenn das Logo plötzlich für eine Castingagentur für neue Talente benutzt wird.

In D ist das Urheberrecht nun mal nicht wirklich zu "verkaufen", sondern nur zu übertragen ... bitte korrigiert mich wenn ich falsches geschrieben habe ...
 
Lizenzvertrag heisst mal wieder das Zauberwort.
 
Ok, laut Wiki wird im Gesetz beim Urheberrecht der Begriff Nutzungsrecht anstatt Lizenz genutzt, was aber das gleiche bedeutet.

D.h. für mich, ich gehe zum Anwalt (oder besser Notar?) meines Vertrauens und lasse mir einen wasserdichten Nutzungsvertrag aufsetzen bzw. den Vertrag des entsprechenden Designers prüfen.

Scheinbar sind im Bereich des Logo-Designs oder allgemein im Bereich des Designs auch Verträge üblich, bei denen dem Kunden alle Nutzungsrechte übertragen werden. Prima, genau so hab ich mir das auch gedacht :)
 
Du gehst nicht zum Notar, weil das teurer Käse ist.
Du gehst am besten zu einem Fachanwalt für Medienrecht, wenn du das Geld auf der Kante hast :p

Lizenzvertrag heisst mal wieder das Zauberwort.

Und so ist es auch. Die Nutzungsrechte lässt du dir für die von dir gewünschten Nutzungsarten vom Grafiker einräumen (besprich das mit dem Anwalt; Nutzungsarten müssen konkret bezeichnet sein und damit du nicht etwas elementares vergisst und hinterher in der sch... steckst ist qualifizierter rechtlicher Rat hier in jedem Falle zu empfehlen). Das hälst du vertraglich in einem Lizenzvertrag fest.

In D ist das Urheberrecht nun mal nicht wirklich zu "verkaufen", sondern nur zu übertragen ... bitte korrigiert mich wenn ich falsches geschrieben habe ...

Du hast was falsches geschrieben :p Das Urheberrecht ist grundsätzlich nciht übertragbar. Ausnahme ist die Übertragung von Todes wegen (Erbfall). Einen Rechtskauf über das Urheberrecht gibt es folglich mangels Erfüllbarkeit also auch nicht.
 
Ok, danke, dann habe ich die Infos die ich brauche...

Wird dann wohl auch einiges kosten: Anwalt, Grafiker, Markeneintrag beim Patentamt... und dann noch die Hinterlegung der eigenen Songs beim Notar... Ob das Geld jemals wieder rein kommt?? :)

Gruß
OutOfOrder
 

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