Nutzungsrechte entziehen - erlaubt?

  • Ersteller HikariMusik
  • Erstellt am
achtung, nochmal oT:
Earl Grey:
Dann hast Du noch nicht mit der HUK-Coburg gestritten. Bei der wirkt gar nichts. Verweigerung aus Prinzip.

Wenn die aus "Prinzip verweigerten" Schadenspositionen ganz unstreitig begründet sind, warum klagst du nicht einfach?
 
HikariMusik schrieb:
Leider nein.
Gibt es nachträglich noch die Möglichkeit?

Grüße

Zero

Du hast doch selbst weiter oben geschrieben, dass zwischen euch eine Vereinbarung besteht. Wenn die irgendwo schriftlich niedergelgt wurde, ist das doch auch schonmal ein Beweis...
 
@Tim_S: Ich würde das sofort machen. Es ist aber so, dass nicht jeder Mandant wegen einer geringen Summe klagen will, die ihm eindeutig zusteht. Oder wegen einer Regulierung nach einer Haftungsquote, die zu niedrig ist. Noch schlimmer sind die Regulierungen ohne Anwalt, weil der Geschädigte nicht einmal merkt, welche Schadensersatzleistungen ihm vorenthalten werden. Ich bin der Überzeugung, dass die HUK sich teilweise sogar bewusst rechtswidrig verhält. So versucht sie z.B. Dumping-Tarife für Sachverständige durchzudrücken. Wer sich als Kfz-Sachverständiger nicht an einen versicherungsfreundlichen Tarif hält, sondern an die eines Verbandes unabhängiger Sachverständiger, dem ersetzt die HUK seit eniger Zeit nicht mehr das volle Honorar, obwohl es eine ganze Latte von Gerichtsurteilen in Einzelfällen gibt, die die HUK zur Zahlung der gesamten Sachverständigenkosten verdonnern. Was steckt dahinter? Nicht nur die Absicht, am Honorar der Sachverständigen zu kratzen, sondern dem Geschädigten die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen zu vergällen, unabhängige Sachverständige langfristig vom Markt zu drängen und die hauseigenen Sachverständigen bei jeder Schadensregulierung durchzudrücken. Kapitalismus ist amoralisch. Ich empfehle Dir einen Besuch auf http://www.captain-huk.de/.

Sorry wegen OT, aber bei diesem Thema kann ich nicht anders.
 
jaja OT:
auch kurz dazu, den von earl grey erwähnten fall der huk mit einem kfz-sachverständigen habe ich erlebt. der unfallverursacher war bei der huk versichert und ich habe mein auto dann im autohaus abgegeben. die haben einen sachverständigen vom tüv bekommen. soweit war dann alles geregelt, bis plötzlich irgendwann ne rechnung von einem ausstehenden resthonorar für den tüvsachverständigen bei mir ankam. hierrauf habe ich nachgefragt beim tüv. die entschuldigten sich für das missverständnis und wanten sich mit der mahnung an die huk. ob die den rest des honorares jemals gezahlt haben weiß ich nicht, ich habe jedenfalls nie wieder was vom tüv-sachverständigen gehört. aber anscheinend hat die versicherung hier nicht das volle honorar gezahlt das der sachverständige in rechnung gestellt hat.
sorry fürs ot, aber earls aussage rief gerade die erinnerung in mir hoch. :D
 
Hallo Hikari,
wenn dein Vertragspartner durch das Arragment solche Eingriffe vorgenommen hat, das dadurch ein neuer Song entstanden ist, dann hat er dadurch auch eine schöpferische Leistung erbracht und an dem "neuen" Song eigene Urheberrechte neben Deinen erworben.

Eine grundlegende Änderung bedarf allerdings Deiner Erlaubnis und du bist weiterhin anteislmässig am neuen Song beteiligt.

Vom Gefühl her glaube ich nicht daran, das es ein versehen gegenüber dem Magazin war.
Wichtig ist aber das auf Tonträgern, wenn gewünscht du als Autor und vor allem bei einer Anmeldung bei der [g=119]Gema[/g] des Titels du als Autor aufgeführt worden bist, auch wenn du kein Gemamitglied bist.

Auch wenn du von ihm kein Geld haben möchtest steht dir als Urheber Tantiemen zu, die du dir bei einer Veröffentlichung auf Tonträger durch eine Gemaanmeldung nicht durch die Lappen gehen lassen solltest.

Kontrolliere auf jeden Fall in der Gemadatenbank ob er den Titel bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet hat und unter welcher Nennung der Urheber, dort sollte wenn, auf jeden Fall dein Name dabei stehen.
 

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