Notarkosten

An1-F4

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Hallo Leute habe beim Notar heute keinen mehr erreicht. Kann mir jemand sagen was es kostet eine [g=420]Cd[/g] mit 6 Liedern von mir als "Beweis" beim Notar zu hinterlegen?
 
Du kannst die Lieder auch hier auf HR.de raufladen, wir sind dann die Zeugen!
 
wenn du das cubase project auf [g=420]cd[/g] hast ist das beweis genug im nachhinein auch ohne notar.
normal reicht es auch es als erster im podcast hochzuladen.

LG Frank
 
Da gibt es doch von Earl Grey ein faires Grundsatzangebot.
 
Hmm, ja stimmt. Ist das Projekt nicht eigentlich schon Beweis genug wie Frank sagt? Wenn dem so wäre, warum dann überhaupt noch ein Notar oder Earl Grey?
 
kommt zwar ein bisschen spät, aber ist das projekt auf cd wirklich eine gute lösung?
 
Wenn Du es hinterlegst - bei nem Notar oder Earl Grey - und auf ner DVD-RAM gespeichert hast, dann schon.
Die oben gemachten Vorschläge ab #2 ausser vier sind alle Kappes. Das Problem ist dabei, im Falle eines Falles den Beweis zu führen. Ich nehme an, dass Earl das bestätigen wird.....
 
ok... wie sind den so die kosten bei einem notar.. sagen wir mal für eine cd mit 20titeln? und wer ist earl grey??
 
>> wie sind den so die kosten bei einem notar
Frag den Notar.
Earl Grey ist User hier, Moderaor auch und im richtigen Leben Rechtsanwalt.
 
Das mit dem Cubase Projekt wäre eigentich eine prima Sache !!!

Wenn da nicht die Tatsache wäre, dass man das Datum, an dem eine Datei entstanden ist, manipulieren kann...
 
und wer ist earl grey??

Geh mal in das Unterforum "Musikrecht und Finanzen".
Da gibt es ganz oben einen sticky thread, in dem alles zu seinem Angebot ausführlich erklärt ist.
 
Earl Grey ist immer und überall!
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Und in meinem Teeregal gleich zwischen "Ceylon" und "Darjeeling".
 
Kostet ca nen 50i und es ist egal ob du dem einen Song oder 1000 gibst, am Preis ändert sich nix
 
Also der EarlGrey, das bin ich, benannt nach meiner Lieblingsteesorte, der Alptraum jedes Forumstrolls, und im richtigen Leben unabhängiges Organ der Rechtspflege mit Konsensfähigkeit und Wadenbeißerqualitäten.
smil451c7211b9e19.gif


Zum Thema: Der Notar führt eine Beurkundung durch und rechnet seine Dienstleistung nach der Kostenordnung ab. Erfahrungsgemäß kostet eine Prioritätsverhandlung um die 50,- EUR, aber je nach angesetztem Wert kann das auch mal billiger oder teuerer werden. Wobei billiger sich bei dem Arbeitsaufwand eher nicht lohnt und man sich dann fragen lassen muss, warum man eine Beurkundung machen will, wenn die Werke kaum was wert sind.

Natürlich kann man seine Urheberschaft durch alle möglichen Beweismittel nachweisen. Das Problem ist, dass im Laufe der Jahre hier schon viele Fälle bekannt wurden (sogar im Death Metal Bereich, wo man sich über Schöpfungshöhe und Unterscheidbarkeit verschiedener Stücke trefflich streiten kann
smil470009513826a.gif
), in denen der Nachweis leider nicht so einfach zu führen war und der Urheber in die Röhre guckte. Natürlich, je mehr Nachweise vorhanden, um so besser.

Bei der Dienstleistung Urhebernachweis geht es darum, einen (!) sicheren (!) und relativ günstigen (!) Nachweis zu erhalten, bevor man sich mit seinen Werken an die Öffentlichkeit traut, der unbekannten Sängerin seine Werkemappe überlässt oder die A&Rs der Labels bemustert. Ein Angebot, bei welchem jeder selber entscheiden kann, ob er es in Anspruch nehmen will oder nicht.

Gruß Rainer
 
@An1-F4

die Kostenangaben mit ca. 50 Euro für die Prioritätsverhandlung kann ich aus Erfahrung bestätigen.....
 
Ich hab mal einen Anwalt (Fachgebiet Medienrecht) dazu befragt. Er meinte, dass mittlerweile ein Einschreiben an sich selbst als sicherer Beweis gilt. Im Ernstfall, so meinte er, würde sogar chemisch geprüft, ob der Umschlag bereits geöffnet wurde, bzw. wieder verschlossen. Als Beweis wäre das auseichend uns maßgebend.

Von einem Notar hielt er allerdings nichts, warum hab ich leider vergessen, ich würde mich aber auch nochmal schlau machen!

, Martin
 
Der Notar rechnet wie der Rechtsanwalt nach einer Wertgebühr ab. Es wird also ein bestimmter Wert angenommen, aus dem sich die zu zahlenden Gebühr ermitteln lässt. Die Kostenordnung ist für alle Notare im gesamten Bundesgebiet bindend, obwohl die Notare je nach Gebiet Anwaltsnotare, Nurnotare oder Beamtennotare heissen.

Die Berechnung des tatsächlichen Wertes eurer Werke gestaltet sich als schwierig, weil ja nicht feststeht, ob iihr damit Millionen verdienen werdet oder aber nur Kosten am Hals habt. Daher ist die Berechnung nach dem Mindestwert eine faire Angelegenheit, quasi ein Kompromiss.

Beispiel hierfür
Bei Veranschlagung des Mindestwertes (3.000,-- Euro) zahlt ihr nach der Kostenordnung (KostO) für die Urkunde 26,-- Euro zzgl Schreibgebühren, Porto und Mehrwertsteuer. Bei diesem Wert handelt es sich um nicht um den Realwert eurer CD, sondern lediglich um einen Schätzwert. Er ist nur die Berechnungsgrundlage für den Notar.

ABER: Es liegt aufgrund der vorher beschriebenen mangelnden Feststellbarkeit eines realen Wertes oft im Ermessen des Notars, den Wert festzulegen. Daher folgende Tips

a) Erkundigt euch bei verschiedenen Notaren über die Kosten und zwar genau,

b) denkt dabei, dass die Berechnung nach dem Mindestwert möglich ist und sprecht den Notar doch einfach mal darauf an,

c) In der Regel interessiert es den Notar nicht, was ihr mit euren Werken vorhabt. Bei Nachfragen lieber untertreiben statt übertreiben, sonst veranschlagt der Notar ganz legal einen höheren Schätzwert.
 
@Ibanese: Ich möchte mal den Richter sehen, der eine derartige Beweisaufnahme von Amts wegen veranlasst.

Ein Einschreiben beweist erstmal nur den Fakt, dass man an einem bestimmten Tag etwas zugestellt hat. Es beweist nicht, was man zugestellt hat. Theoretisch ist es immer möglich, einen offenen Umschlag an sich zu schicken, nachträglich etwas einzutüten und erst dann den Umschlag zuzukleben. Damit ist die Frage, ob der Umschlag später geöffnet und wieder verschlossen worden sei, schon deshalb obsolet, weil für einen Betrug gar nicht erforderlich.

Gut, nehmen wir an, es gibt die Möglichkeit, ein Institut, welches sich auf kriminalistische Untersuchungen solcher Art spezialisiert hat, ausfindig zu machen und ein Sachverständigengutachten darüber anfertigen zu lassen, in dem dann tatsächlich als sicheres (!) Ergebnis drin steht, der Brief wurde bereits in einem Zeitraum von vor ca. 1,5 Jahren zugeklebt und nicht erst vor 12 Monaten, als der Supersommerhit 2010 veröffentlicht wurde, und seitdem nicht wieder geöffnet.

Da muss ich trotzdem lachen. Da schickt jemand ein Einschreiben an sich selbst für ein paar Euro fuffzig, weil er zu geizig ist, 27,- EUR an mich oder 50,- EUR an den Notar zu zahlen. Und dann im Streitfall darf er Kosten für ein Sachverständigengutachten von einigen hundert Euro verauslagen, um sein Einschreiben nachträglich wasserdicht zu machen. Prima, da hat der jemand ja richtig Geld gespart!
smil451c7211b9e19.gif


Und was der o.g. Fachanwalt gegen Notare hat, kann ich nicht nachvollziehen. Es gbt keinen sichereren Nachweis als eine öffentliche Urkunde über eine ordentliche Prioritätsverhandlung.

PS: Ich will damit keinesfalls sagen, dass ein Einschreiben an sich u.U. nicht auch ohne jede chemische Analyse als Nachweis im konkreten Einzelfall ausreicht. Dann hat man wirklich Geld gespart. Aber eigentlich denke ich, dass es in erster Linie auf den Sicherheitsgrad ankommen sollte.

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/EarlGrey">EarlGrey</a> am 24.04.2010 14:38 Uhr]
 
Ich befrag ihn dazu noch mal. Mich interessiert es ja auch
smil470009513826a.gif
. Bis dahin. Schönes Wochenende!

, Martin
 
...na bei 50 EUR würde ich nicht lange überlegen !!!
 

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