@Ibanese: Ich möchte mal den Richter sehen, der eine derartige Beweisaufnahme von Amts wegen veranlasst.
Ein Einschreiben beweist erstmal nur den Fakt, dass man an einem bestimmten Tag etwas zugestellt hat. Es beweist nicht, was man zugestellt hat. Theoretisch ist es immer möglich, einen offenen Umschlag an sich zu schicken, nachträglich etwas einzutüten und erst dann den Umschlag zuzukleben. Damit ist die Frage, ob der Umschlag später geöffnet und wieder verschlossen worden sei, schon deshalb obsolet, weil für einen Betrug gar nicht erforderlich.
Gut, nehmen wir an, es gibt die Möglichkeit, ein Institut, welches sich auf kriminalistische Untersuchungen solcher Art spezialisiert hat, ausfindig zu machen und ein Sachverständigengutachten darüber anfertigen zu lassen, in dem dann tatsächlich als sicheres (!) Ergebnis drin steht, der Brief wurde bereits in einem Zeitraum von vor ca. 1,5 Jahren zugeklebt und nicht erst vor 12 Monaten, als der Supersommerhit 2010 veröffentlicht wurde, und seitdem nicht wieder geöffnet.
Da muss ich trotzdem lachen. Da schickt jemand ein Einschreiben an sich selbst für ein paar Euro fuffzig, weil er zu geizig ist, 27,- EUR an mich oder 50,- EUR an den Notar zu zahlen. Und dann im Streitfall darf er Kosten für ein Sachverständigengutachten von einigen hundert Euro verauslagen, um sein Einschreiben nachträglich wasserdicht zu machen. Prima, da hat der jemand ja richtig Geld gespart!
Und was der o.g. Fachanwalt gegen Notare hat, kann ich nicht nachvollziehen. Es gbt keinen sichereren Nachweis als eine öffentliche Urkunde über eine ordentliche Prioritätsverhandlung.
PS: Ich will damit keinesfalls sagen, dass ein Einschreiben an sich u.U. nicht auch ohne jede chemische Analyse als Nachweis im konkreten Einzelfall ausreicht. Dann hat man wirklich Geld gespart. Aber eigentlich denke ich, dass es in erster Linie auf den Sicherheitsgrad ankommen sollte.
[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/EarlGrey">EarlGrey</a> am 24.04.2010 14:38 Uhr]