Namensrechte von Bands bei gleichnamiger Band

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darsho

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Hallo,
ich war hier früher mal als ugh aktiv, jetzt aber neu angemeldet, das war auch noch zu Zeiten von hr.de.

Ich wollte fragen ob jemand einen Anwalt kennt der sich mit Namensrechten von Bands im Musikbereich auskennt.
Unsere Band gibt es seit 1991, wobei wir lange eher wenig aktiv waren, seit einer Weile aber wieder voll aktiv sind.
Jetzt taucht eine Band gleichen Namens auf, die sich neu gegründet hat und weigert sich, ihren Namen zu ändern.

Ich suche also mal einen guten Anwalt aus diesem Fachbereich, der dazu etwas sagen kann, wie es rechtlich aussieht.

Logischerweise gegen Honorar.

Wenn jemand einen Tipp hat, wäre prima :)
 
Puhhh...

Ihr habt vermutlich den Namen nicht ins Markenregister eintragen lassen.
Das ist eigentlich die einzige Methode hier etwas "Sicherheit" zu erlangen.
Je nach Schutzfähigkeit des Begriffes.

Natürlich könnt ihr den längeren Gebrauch nachweisen und habt innerhalb der Regionen das gefestigt.
Aber ich glaube, dass auf dieser Basis nur gutes und geschicktes Verhandeln etwas bringt.

Ob man dass, selbst bei eingetragenem Warenzeichen, einklagen könnte?
Ich meine nein.
Die Kosten sind bei Markenstreitigkeiten Exorbitant!

Geht man vor's Gericht legst du sofort gewaltig Geldmittel vor.
 
Ja.
Schon dpma.

Aber wenn du deine Marke nicht nach 5 Jahre breitenwirksam einsetzt wird sie löschungsfähig.
Dann stelle ich einen Löschungsantrag und du bist sie los.

Klipp Klapp.

User darsho hat meines Erachtens so und so keine echte griffige Handhabe.

Kannst du kämpfen - besiege deinen Gegner.
Kannst du nicht kämpfen - Verhandle.
 
Also auch ohne eingetragene Marke gilt, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Außer ihr seid ne kleine, unbekannte Band und steht einer bekannten Band gegenüber. Dann kann es passieren, dass die bekanntere Band die Rechte zugesprochen bekommt, auch wenn diese erst viel später unter diesem Namen auftauchten.

In eurem Fall ist es eventuell schwierig, da du schreibst, ihr währt schon lange nicht mehr aktiv gewesen. Denke, da kann es euch auch passieren, dass der anderen Band die Rechte zugesprochen werden. Wie LM18 ja auch schon schrieb, selbst mit eingetragener Marke muss man eine Nutzung nachweisen sonst kann man beantragen, dass der Name frei gestellt wird.


Was ihr eventuell versuchen könntet ist, euren Namen jetzt noch, nachträglich, als Marke einzutragen, denn dann hat in der Regel der ohne eingetragenen Markennamen keine Chance ;)

Aber Achtung, ob ein Name bereits registriert ist müsst ihr selbst prüfen! Ihr könnt einen Markennamen für euch beanspruchen obwohl dieser schon eingetragen ist! Es liegt beim Antragsteller dies zu prüfen. Kommt es zum Streit wird vom dpma lediglich geprüft wessen Antrag zuerst einging!

Gruß
musicfreak

p.s. Angaben ohne Gewähr!! ;)
 
Das hilft auf jeden Fall schonmal weiter. Danke Euch allen !

Es wäre ja auch zu fragen was genau "aktiv" heißt.
Wir haben halt keine neuen Releases rausgebracht in der Zeit.

Ich denke auch, dass wir früher 'wieder aktiv' waren als die Namensvettern sich überhaupt gegründet haben.

Frage : wie prüft man ob ein Name eingetragen ist ? Mit der Suchabfrage auf der dpma Seite ? Da h ich nix gefunden, die anderen sind da offenbar noch nicht registriert.

die hier meine ich : http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
 
Schau jedenfalls immer wieder mal nach, ob die ihren Namen eintragen lassen wollen. Wenn ja, müsst Ihr entweder die Löschung betreiben oder klein beigeben.

Ansonsten würde ich auch sagen, hängt es davon ab, wer am längsten tätig ist. In zweiter Linie zählt wohl die Region, in der sich Eure Band und die andere Band jeweils ausgebreitet haben. Überschneidet sich die (was im Zeitalter von Internet wohl keine Seltenheit mehr sein dürfte, aber ich weiß nicht, ob der BGH schon ins digitale Zeitalter vorgestoßen ist), dann hättet Ihr sicherlich einen Unterlassungsanspruch gegen die andere Band.

Gruß Rainer
 
Danke Earl Grey !

Wenn ich uns nun wiederum als Marke eintragen lassen wollen würde (habe hier gerade die ganzen Formulare liegen), wäre als Klassifizierung dann Musikdarbietung (Orchester) anzugeben ?
Klasse 41 wäre das.

Das ist irgendwie das einzige was ich gefunden habe, was in etwa passt für eine Band.
Vielleicht hat ja schonmal jemand seinen Bandnamen als Marke eintragen lassen und kann da etwas zu beisteuern ?

Wenn ich das richtig verstehe sind ja drei Klassen inklusive bei der grundgebühr von 300 Euro.
Also noch 'Komponieren von Musik' und und 'Musikproduktion' hinzunehmen ? Wäre aber beides auch Klasse 41.

Wenn man durch die Eintragung als Marke da Sicherheit schaffen könnte für uns, was die Verwendung des Bandnamens angeht, wäre das schon irgendwie gut, das ist mir 300 Euro wert.
 
Mit den Klassen kenne ich mich nun überhaupt nicht aus. Aber da würde ich direkt beim Patentamt anrufen und nachfragen. Ich denke, die werden Dir da schon weiterhelfen.
 
darsho

Recherchiere erst einmal ein bischen...

Suche im Rechercheprogramm zum Beispiel nach der Band "Scorpions"...
Das sind alles Firmen, meist GmbHs die sich die Warenzeichen eintragen lassen.

Je spezifischer du die Eintragung eingrenzen kannst, desto sicherer wird die Eintragung.

Eine Eintragung kann durch ein Prüfbüro auch abgelehnt werden.

Eine der Marke die ich eintragen wollte, war zum Beispiel der Name eines gastronomischen Betriebes für ein Salatdressing.
Dummerweise ist der Name des Lokales gleichlautend mit einer Ortschaft.

Abgeleht wegen zu Allgemeiner Auslegung.
Nicht eigenartig genug.

Mach dir ausreichend Kopf und Recherche über den Vorgang, bevor dir ein Einspruch oder eine Ablehnung wegen zu weit abgefasster Klassen etc. es dich deine Anmeldegebühren kostet.

Die eigentliche Anmeldung würde ich über eine Kanzlei machen lassen, die dir die eigene Fehlauslegung frühzeitig klarmacht.
Wenn seriös und nicht nur als Mitnahmegeschäft abgewickelt...

Es geht um ca. 1.000 EUR.
 
EarlGrey schrieb in #9:
Aber da würde ich direkt beim Patentamt anrufen und nachfragen. Ich denke, die werden Dir da schon weiterhelfen.

Das tun die nicht wirklich :)
Sind ein Haufen Bullshitter ohne Interesse an deinem Vorhaben.
 
Mit der Klasse 41 liegst du richtig. „Komponieren von Musik“ ist inbegriffen wenn dies auch unter Klasse 41 fällt, dir bleiben also noch zwei Klassen die du zusätzlich angeben kannst!

Z.B. Klasse 25 was dir die Rechte sichert, T-Shirts mit eurem Bandnamen zu bedrucken und zu verkaufen. Solltet ihr zunehmend bekannt werden so besteht die Möglichkeit später neue Klassen hinzuzufügen. Hab die genauen Preise nicht hier, denke aber das pro Klasse ca. 100 € fällig sind. (Im Jahr 2000 lag die Anmeldung für drei Klassen bei 500 DM und jede zusätzliche Klasse bei 150 DM.)

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man muss auch angeben wo man die Marke schützen will. Das geht z.B. Deutschlandweit, jedoch auch international, letzteres wäre dann etwas teurer. Aber auch da muss dann wieder eine Nutzung bestehen, denke ich, sonst kann ein anderer die Löschung beantragen. Ihr müsstet also auch dort Alben verkaufen, oder Live-Auftritte haben.


Ich würde den Bandnamen gleich samt Loge eintragen lassen!
 
musicfreak, das war sehr aufschlussreich danke.

wenn ich das gefühl habe, ich krieg die anmeldung ohne kanzlei hin, würde ich das selber machen.
das mit den klassen scheint mir logisch.
danke auch wegen der scorpions registrierung als Besipiel, LM18.
Falls ich nicht wirklich durchblicke, muss halt eine Kanzlei her, logisch.

Wenn ich mir das Formular so angucke :
http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7005.pdf

versthe ich aber noch nicht ganz was man bei Punkt 8 außer der Klasse angeben muss.
Und zwar bei 'Bezeichnung' ?

listet man dort z.B. die ganzen Sachen auf, die man in dieser Klasse schützen lasen will unter dem Bandnamen, wie bei den Scorpions ganz unten im letzten Feld ?
 
Sorry, es ist schon ein paar Jahre her als ich mich zuletzt mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Damals waren meine Kenntnisse noch einen Tick umfangreicher, heute muss ich ab dem Punkt leider passen.

Aber viel Erfolg mit dem Bandnamen, lass uns mal wissen wie es ausging ;) und vor allem, beschreibe noch mal genau den Anmeldevorgang und so, wenn du durch bist. Meine ersten kommerziellen Veröffentlichungen sind für 2013-2014 geplant und davor will ich auf jeden Fall auch noch meinen Künstlernamen als Marke eintragen lassen :)


Gruß
musicfreak
 

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