nachträgliche anmeldung einer schallplatte

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brigitte-b

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hallo, habe hier schon alles durchgestöbert, aber das thema scheint noch nicht vorgekommen zu sein. sachlage ist folgende: kleines label mit 300er auflagen. habe mir vor der VÖ vertraglich von artists bestätigen lassen, dass ihre stücke "[g=119]gema[/g]-frei" sind. nun hab ich nachträglich erfahren, dass sie sich bzw. einige der betreffenden stücke bei der [g=119]gema[/g] gemeldet haben.

ich überlege nun ob ich die sachen nachträglich bei er [g=119]GEMA[/g] melden soll. kostet das strafe? oder hab ich sonstige nachteile zu befürchten? (bei der pressung hab ich keine [g=119]gema[/g] freistellung gebraucht, da ich im ausland pressen habe lassen)
 
noch ne andere frage, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:

angenommen ein künstler meldet sich bei der [g=119]gema[/g] an (januar 2005). er macht selbst ne CD und meldet alle titel auf der CD gleich bei der [g=119]GEMA[/g] an. er hat einige dieser titel allerdings schon früher mal auf meinem label auf vinyl veröffentlichen lassen (januar 2004). ich muss doch sicher nicht nachträglich noch was für die betreffenden tracks bezahlen oder? immerhin war die VÖ dieser titel auf meinem label doch VOR der [g=119]gema[/g]-anmeldung des künstlers...
 
Die alte Platte muss nicht nachträglich bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet oder eingestampft werden, eine etwaige NAchpressung wäre aber der [g=119]GEMA[/g] anzuzeigen. Dadurch, dass Du eine CD im Ausland herstellen lässt, ändert sich übrigens nichts an der Tatsache, dass sie von der [g=119]GEMA[/g] freizustellen ist. Ausländische Presswerke wollen Freistellungen zwar of nicht sehen, daher könnte man da auch GEMApflichtiges Material herstellen lassen, ohne dieses bei der [g=119]GEMA[/g] anzumelden. Ändert aber nix dran, dass dies nicht erlaubt ist. Wenngleich vielleicht auch kein Hahn danach kräht.
Was die erste Frage anbelangt: nachträglich anmleden geht auch.
 
danke!

was die künstler anbetrifft, hab ich mittlerweile erfahren, dass die noch 1 jahr rückwirkend ihre tracks anmelden können und abkassiert werden kann (von der [g=119]GEMA[/g]). in meinem fall ist es glücklicherweise schon länger her...

jetzt wo ich schon mal mit der [g=119]GEMA[/g] in kontakt treten werde müssen, werde ich wohl im nachhinein alle releases anmelden. ich hoffe nur, dass die auch bei sachen die schon 2-3 jahre alt sind keine strafzulagen verlangen, da ich ja "freiwillig" komme und alles anmelde. hat hier jemand schon mal ne sehr verspätete [g=119]gema[/g]-meldung gemacht und musste dann mehr bezahlen?

noch etwas dass ich durch internet-recherche nicht klären konnte:
die [g=119]GEMA[/g]-Vermutung besagt, dass die [g=119]GEMA[/g] immer davon ausgeht dass es sich um [g=119]GEMA[/g]-repertoire handelt. man muss als musik-verwender denen das gegenteil beweisen. vor allem findet diese regelung bei musikveranstaltungen verwendung, ich denke aber auch, dass sie bei der vervielfältigung platten/cds greift. sollte ich bei der anmeldung von platten, bei denen ich weiss, dass die komponisten kein [g=119]GEMA[/g]-mitglied sind, gleich mal ne bescheinigung darüber von denen beilegen? UND: wie kriegen die mit ihren meldebögen eigentlich heraus, ob ein komponist ausländer ist? ich habe viele internationale artists. bei den [g=119]GEMA[/g]-meldebögen wird aber nur nach vor- und zunamen gefragt und nicht nach der landeszugehörigkeit..

ich weiss, diese fragen sind sehr speziell, aber vielleicht weiss ja jemand bescheid...
 
An Deiner Stelle würde ich diese ''Künstler'' erst mal wegen Urkundenfälschung
anzeigen.
Die haben Dich offensichtlich betrügen wollen.
Gemafrei heißt Gemafrei. Anzeigen !
Deine Aussichten stehen sehr gut !

fmo
 
hi brigitte,

in der Tat ist das alles nicht einfach. Deshalb wirst Du hier auch keine letztlich richtige Antwort finden. Ich weiß auch nicht, wie sich die [g=119]GEMA[/g] verhält, wenn nachträglich [g=119]Gema[/g]-pflichtiges Material angemeldet wird.

Grundsätzlich ist es so: Es gibt keine gesetzliche Vermutung, aufgrund derer die [g=119]Gema[/g] einen Anspruch auf Anmeldung von "Nicht-[g=119]GEMA[/g]-Material" hätte. Du bist nicht verpflichtet, Nicht-[g=119]Gema[/g]-Material anzumelden. Aber es gibt eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn man tatsächlich [g=119]Gema[/g]-Material verwertet, ohne die Verwertung anzumelden und die Gebühren dafür zu zahlen. Deshalb ist eine Freistellung einholen nicht verkehrt. Die Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen stehen aber jedem Urheber zu, dessen Rechte verletzt werden, nicht nur der [g=119]Gema[/g]. Lese mal §§97 [g=38]ff[/g]. UrhG durch.

In Deinem Fall - wenn die tatsächlichen Urheber (nachweislich?) versichert haben, keine [g=119]GEMA[/g]-Mitglieder zu sein und die Werke, die sie Dir zur Verfügung stellten, ihre ureigensten sind, also niemand sonst Rechte daran hat usw., also wenn sie Dir gegenüber alles das versichert haben, dann stellt sich eine besondere Situation dar: Die tatsächlichen Schöpfer des Werkes haben der [g=119]Gema[/g] die Urheberrechte quasi abgetreten, Dich dann geleimt, und nun macht die [g=119]Gema[/g] sozusagen treuhänderisch die Rechte der Nepper geltend. So habe ich das jedenfalls aus Deinem Posting entnommen. Zutreffend?

In diesem Fall würde ich mich wegen möglicher Rechtsfolgen eingehend mit dem §101 UrhG befassen: Wenn Dir weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last fällt, dann beschränken sich die Ansprüche auf die Zahlung einer angemessenen Entschädigung, also dessen, was als Lizenz normalerweise zu zahlen gewesen wäre.

Wenn der zuständige Mitarbeiter der [g=119]Gema[/g] verständig ist, wird er es in diesem Fall auch dabei belassen. Gewähr gibt´s natürlich keine dafür. Oder Du hast den unverständigen Bürokraten, der Dir vorwirft, keine Freistellung eingeholt zu haben. Da könnte man sich u.U. sehr drüber streiten, ob das nach der Versicherung aller Urheber noch nötig gewesen wäre.

Gruß Rainer

@fmo: Bist Du bei der StA tätig, dass Du schon ohne genaue Kenntnis aller Umstände so aus der Hüfte schießen kannst wie Billy the Kid? Gratuliere.
 
@ EarlGrey

Nein. Natürlich nicht !
Aber es ist doch offensichtlich, was da abgelaufen ist.
Betrug bleibt Betrug. So sehe ich das.

Sie ist von den ''Künstlern'' betrogen worden.

Das mit den [g=119]Gema[/g]-Gebühren habe ich ja auch unbeantwortet gelassen.
Ich weiß schließlich noch, wovon ich Ahnung habe und wovon nicht.



fmo
 
hallo fmo und Earl Grey. vielen dank für die antworten.

ich habe jetzt mal bei einem rechtsanwalt angefragt, mal sehen ob der erfahrungswerte hat.

ich habe mit den betreffenden künstlern vor VÖ einen vertrag gemacht, in dem sie mir bestätigen, dass "es sich nicht um [g=119]GEMA[/g]-material handelt" (ergo: dass sie keine [g=119]GEMA[/g]-künstler sind). es ist ein ganz simpler vertrag, ohne anwalt oder notar, aber sie haben mir das zumindest damals unterschrieben. keine ahnung ob mir das im falle eines rechsstreites als beweismittel was nutzen würde... ich bin wirklich hin- und hergerissen mit der nachmeldung. ich will nichts illegales machen, aber wie Earl -Grey schon sagte, kommt es wahrscheinlich auf den sachbearbeiter an und ob der lust hat einem kleinen label das leben schwer zu machen oder nicht ;)
 
@ Brigitte

Rechte, die die Komponisten dir vor ihrer [g=119]GEMA[/g]-Mitgliedschaft übertragen haben, können sie nicht mehr nachträglich an die [g=119]GEMA[/g] übertragen. Diese sind also insoweit von der Wahrnehmung durch die [g=119]GEMA[/g] ausgenommen. Das gilt auch für evtl. Nachpressungen, wenn der Vertrag entsprechend formuliert ist.

*dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern meine persönliche Meinung*
 
@EarlGrey: Hi. Die [g=119]GEMA[/g] schreibt auf ihrer Homepage anderes: "Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des [g=119]GEMA[/g]-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen. Entsprechende Formulare stellt die [g=119]GEMA[/g] auf Anfrage gerne zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist."

Link: www.[g=119]gema[/g].de/kunden/information_service/vermutung.shtml

Wenn das der Fall ist, müsste das doch rechtlich irgendwo verankert sein. Was meint ihr dazu?

Viele Grüße
Freealism
 

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