hi brigitte,
in der Tat ist das alles nicht einfach. Deshalb wirst Du hier auch keine letztlich richtige Antwort finden. Ich weiß auch nicht, wie sich die [g=119]GEMA[/g] verhält, wenn nachträglich [g=119]Gema[/g]-pflichtiges Material angemeldet wird.
Grundsätzlich ist es so: Es gibt keine gesetzliche Vermutung, aufgrund derer die [g=119]Gema[/g] einen Anspruch auf Anmeldung von "Nicht-[g=119]GEMA[/g]-Material" hätte. Du bist nicht verpflichtet, Nicht-[g=119]Gema[/g]-Material anzumelden. Aber es gibt eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn man tatsächlich [g=119]Gema[/g]-Material verwertet, ohne die Verwertung anzumelden und die Gebühren dafür zu zahlen. Deshalb ist eine Freistellung einholen nicht verkehrt. Die Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen stehen aber jedem Urheber zu, dessen Rechte verletzt werden, nicht nur der [g=119]Gema[/g]. Lese mal §§97 [g=38]ff[/g]. UrhG durch.
In Deinem Fall - wenn die tatsächlichen Urheber (nachweislich?) versichert haben, keine [g=119]GEMA[/g]-Mitglieder zu sein und die Werke, die sie Dir zur Verfügung stellten, ihre ureigensten sind, also niemand sonst Rechte daran hat usw., also wenn sie Dir gegenüber alles das versichert haben, dann stellt sich eine besondere Situation dar: Die tatsächlichen Schöpfer des Werkes haben der [g=119]Gema[/g] die Urheberrechte quasi abgetreten, Dich dann geleimt, und nun macht die [g=119]Gema[/g] sozusagen treuhänderisch die Rechte der Nepper geltend. So habe ich das jedenfalls aus Deinem Posting entnommen. Zutreffend?
In diesem Fall würde ich mich wegen möglicher Rechtsfolgen eingehend mit dem §101 UrhG befassen: Wenn Dir weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last fällt, dann beschränken sich die Ansprüche auf die Zahlung einer angemessenen Entschädigung, also dessen, was als Lizenz normalerweise zu zahlen gewesen wäre.
Wenn der zuständige Mitarbeiter der [g=119]Gema[/g] verständig ist, wird er es in diesem Fall auch dabei belassen. Gewähr gibt´s natürlich keine dafür. Oder Du hast den unverständigen Bürokraten, der Dir vorwirft, keine Freistellung eingeholt zu haben. Da könnte man sich u.U. sehr drüber streiten, ob das nach der Versicherung aller Urheber noch nötig gewesen wäre.
Gruß Rainer
@fmo: Bist Du bei der StA tätig, dass Du schon ohne genaue Kenntnis aller Umstände so aus der Hüfte schießen kannst wie Billy the Kid? Gratuliere.