
kasimiruslav
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Hi Leudz
Ich spiele in einem Song von mir im Soloteil ein Zitat aus einem anderen Musikstück
Laut UrHg § 51 /3 ist es zulässig nach meiner Meinung...
" § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
....
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. "
Weiss jemand mehr...
..die Komposition und Grundstruktur des Songs ist alles Eigenbau... nur diese eine Stelle betrifft es...
Wo sind die Paragraphencracks..?
Gruss, Kasimiruslav
edit:
in den FAQs von HR ist die Rubrik 'Musikzitate' erstaunlicherweise leer... ist das so ein Problem...?
Ich spiele in einem Song von mir im Soloteil ein Zitat aus einem anderen Musikstück
Laut UrHg § 51 /3 ist es zulässig nach meiner Meinung...
" § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
....
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. "
Weiss jemand mehr...
..die Komposition und Grundstruktur des Songs ist alles Eigenbau... nur diese eine Stelle betrifft es...
Wo sind die Paragraphencracks..?
Gruss, Kasimiruslav
edit:
in den FAQs von HR ist die Rubrik 'Musikzitate' erstaunlicherweise leer... ist das so ein Problem...?