Ist GEMA ein Muß?! (bei öffentlicher Aufführung EIGENER Musik)

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Phal-d

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Hallo zusammen,

ich habe ein ziemlich dringliches Problem bzw. Frage.

Ich habe die Möglichkeit dass Musik von mir im Fernsehen gespielt wird. (Vitamin B :) Ich nenn jetzt keinen Sender oder die Sendung- es sei aber gesagt dass es einer der grössten ist. Daher müssten die [g=119]GEMA[/g] Ausschüttungen auch recht hoch sein- denke ich.

Nun zu meiner eigentlich Frage:

Muss ich, um meine Songs im Fernsehen spielen zu lassen, einen Freistellungsantrag bei der [g=119]GEMA[/g] stellen? (wie bei einer Vervielfältigung?)

Ich weiß auch gar nicht obs klapt- aber ich würde dem Sender halt anbieten (alles vertraglich abgesichert) mir weniger für die Aufführung zu zahlen als sie an die [g=119]Gema[/g] zahlen müssten. So gesehen eine WIN-Win Situation.
(Die Frage ist ob sich der Sender überhaupt wegen so einer Kleinigkeit solch einen Aufwand macht*g)

Ich bin selbständig und könnte auch eine Rechnung dafür schreiben.

Ich hätte dazu noch folgende Fragen:

1. Wie lange dauert so ein Freistellungsantrag ca. falls ich einen stellen muß
2. Wie lange dauert die Anmeldung bei der [g=119]Gema[/g] und die Meldung der Musikstücke in etwa, falls ich mich doch für die [g=119]Gema[/g]-Variante entscheide?
3. Gilt die [g=119]Gema[/g] Ausschüttung als Einnahme die ich dem Finanzamt als Selbständiger melden muss? (gibts da gewisse Freibeträge für Künstler?)
4. Kann man sich bei der [g=119]Gema[/g] als Künstler wieder abmelden, wenn man die Dienste nicht mehr benötigt? (es handelt sich vorraussichtlich nur um zwei drei Monate in denen meine Musik (in einer Soap*g*) untergebracht werden würde)

Das mit der [g=119]Gema[/g] gefällt mir gar nicht aus folgenden Gründen:

- Anmeldegebühr und Jahresbeitrag, für 3-4 Songs die vielleicht im Endeffeckt mit viel glück zusammen 4 Minuten gespielt werden
- Ausschüttung an die Künstler nur einmal Jährlich (???) - habe ich zumindest so auf der Homepage gelesen. Dies würde in meinem FAll- da Fernsehaufführung, bis nächstes Jahr Juli dauern bis ich mein Geld kriege


Wäre es denn nicht möglich, wenn man dem Sender (bzw dem Bekannten dort) die Musik zukommen lässt- mit einem unterschriebenen Schreiben, indem versichert wird dass man kein [g=119]Gema[/g] Mitglied ist und alle Rechte an der Musik besitzt? (und natürlich den Nutzungsvorraussetzungen, wie z.b. 1,5 € pro gesendete [g=342]Sekunde[/g] des Musikmaterials)

Ein Haufen Fragen ich weiß, ich hoffe jemand hier kann mir Auskunft geben. Es eilt ziemlich, weil die Möglichkeit so ein bischen Geld mit eigener Musik zu verdienen in ein paar Monaten schon wieder nicht mehr gegeben sein kann.

Grüß euch!
 
Phal-d schrieb:
Muss ich, um meine Songs im Fernsehen spielen zu lassen, einen Freistellungsantrag bei der [g=119]GEMA[/g] stellen? (wie bei einer Vervielfältigung?)

Darum sollte sich der Sender kümmern, wenn er bereit ist, Nicht-[g=119]Gema[/g]-Material zu spielen. Wobei ich keine Ahnung habe, ob der Sender nicht eine Pauschale zahlt und damit sowieso alles abgegolten ist.

(Die Frage ist ob sich der Sender überhaupt wegen so einer Kleinigkeit solch einen Aufwand macht*g)

ganz genau.

1. Wie lange dauert so ein Freistellungsantrag ca. falls ich einen stellen muß

s.o.: sollte nicht Dein Bier sein, sondern des Senders Bier.

2. Wie lange dauert die Anmeldung bei der [g=119]Gema[/g] und die Meldung der Musikstücke in etwa, falls ich mich doch für die [g=119]Gema[/g]-Variante entscheide?

Wie lange die Anmeldung dauert, kann ich nicht sagen, Frag am besten mal bei der [g=119]gema[/g] selbst und post hier die Antwort, das dürfte mehrere interessieren. Meines Wissens kann man aber eigene Stücke bei Neuanmeldung noch nachträglich anmelden, bis zu 1 Jahr. So war das jedenfalls noch vor ein paar Jahren. Ob dann aber auch nachträglich was gezahlt wird - keine Ahnung. [g=119]Gema[/g] fragen.

3. Gilt die [g=119]Gema[/g] Ausschüttung als Einnahme die ich dem Finanzamt als Selbständiger melden muss? (gibts da gewisse Freibeträge für Künstler?)

Natürlich musst Du die Einkünfte ausweisen. Wegen weiterer steuerrechtlicher Fragen wende Dich am besten ans FA, die sind nett und helfen bei konkreten Fragen weiter.


4. Kann man sich bei der [g=119]Gema[/g] als Künstler wieder abmelden, wenn man die Dienste nicht mehr benötigt? (es handelt sich vorraussichtlich nur um zwei drei Monate in denen meine Musik (in einer Soap*g*) untergebracht werden würde)

kann ich gar nicht sagen, wie das ist.

- Ausschüttung an die Künstler nur einmal Jährlich (???) - habe ich zumindest so auf der Homepage gelesen. Dies würde in meinem FAll- da Fernsehaufführung, bis nächstes Jahr Juli dauern bis ich mein Geld kriege

1x jährlich ist auch gut so. Wer weiß, wieviel die sonst für Verwaltungsaufwand abzwacken würden.

Wäre es denn nicht möglich, wenn man dem Sender (bzw dem Bekannten dort) die Musik zukommen lässt- mit einem unterschriebenen Schreiben, indem versichert wird dass man kein [g=119]Gema[/g] Mitglied ist und alle Rechte an der Musik besitzt? (und natürlich den Nutzungsvorraussetzungen, wie z.b. 1,5 € pro gesendete [g=342]Sekunde[/g] des Musikmaterials)

s.o. Verhandlungssache.


Gruß Rainer
 
Phal-d schrieb:

4. Kann man sich bei der [g=119]Gema[/g] als Künstler wieder abmelden, wenn man die Dienste nicht mehr benötigt? (es handelt sich vorraussichtlich nur um zwei drei Monate in denen meine Musik (in einer Soap*g*) untergebracht werden würde)

Hier gibt´s den Berechtigungsvertrag als PDF.

Der Vertrag mit der [g=119]Gema[/g], wird zunächst für sechs Jahre geschlossen.
Wenn nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatsch um weitere sechs Jahre.

Werden durch die Ausschüttungen die Mitgliedsbeiträge nicht gedeckt, kann man aber mit der [g=119]Gema[/g] über einen vorzeitigen Ausstieg reden.

Für Dich würde sich eine Mitgliedschaft nur lohnen, wenn Du in Zukunft weiterhin eigene Kompositionen in irgendeiner Form veröffentlichen willst.

Wenn diese Soap-Geschichte einmalig ist, versuche auf anderem Wege mit dem Sender klarzukommen (wenn er sich drauf einläßt)

Eigentlich brauchst Die ja nur eine Bestätigung, dass die Musik [g=119]Gema[/g]-frei ist, und Du verlangst lediglich Nutzungsrechte (hattest Du ja auch schon als Möglichkeit in Betracht gezogen.)

Gruß Mattes
 
Danke Euch! Ihr habt mir schon um einiges weitergeholfen! Bin zwar immer noch etwas Wissensdurstig, aber das werd ich wohl alles direkt mit der [g=119]Gema[/g] abklären müssen.

Echt danke für die schneeeeeelllen Antworten, und das um die Uhrzeit :)

Gruß

Ps: Ich sag nochmal bescheid wie alles gelaufen ist
 
mathew schrieb:


Eigentlich brauchst Die ja nur eine Bestätigung, dass die Musik [g=119]Gema[/g]-frei ist, und Du verlangst lediglich Nutzungsrechte (hattest Du ja auch schon als Möglichkeit in Betracht gezogen.)

Gruß Mattes

Und wie kann ich mir das bestätigen lassen? (von der [g=119]GEMA[/g]?)
Oder meinst du damit dass ich mir einfach selbst eine Tipsel?

Im Endeffeckt, ist es ja eigentlich in einem Rechtsstaat so, dass man etwas Illegales gemacht haben muss um dies prüfen und ausseinandernehmen zu lassen. (Thema [g=119]Gema[/g] und Freistellungsauftrag)

Ich geh ja auch nicht zur Polizei um ihnen anzukündigen dass ich die Straße nur überquere wenn die Ampel auf grün steht!

Schon abartig irgendwie das mit der [g=119]Gema[/g]- aber andererseits kann ichs verstehen. Die Rechte des Künstlers müssen halt gewahrt werden...

Gruß
 
Ja, die sog. [g=119]Gema[/g]-Vermutung ist eins seltsame Stilblüte der BGH-Rechtsprechung und wird sehr exzessiv von ihr ausgelegt, was nicht immer seine Richtigkeit hat. Aber wer will immer um sowas streiten...

@mathew: Meinst Du echt, dass Phal-D sich selber drum kümmern soll? Wäre für den Sender natürlich eine Erleichterung.

Gruß Rainer
 
Phal-d schrieb:

Und wie kann ich mir das bestätigen lassen? (von der [g=119]GEMA[/g]?)
Oder meinst du damit dass ich mir einfach selbst eine Tipsel?

Der Sender wird von Dir eine Bestätigung verlangen, dass die Musik gemafrei ist. Diese Bestätigung kannst Du selber verfassen und unterschreiben.

Dass die [g=119]Gema[/g] das zusätzlich prüfen muß, ist mir bis dato nicht bekannt.


Gruß Mattes
 
EarlGrey schrieb:


@mathew: Meinst Du echt, dass Phal-D sich selber drum kümmern soll? Wäre für den Sender natürlich eine Erleichterung.

Gruß Rainer

Bei gemafreier Musik gibt es ja keine festen Sätze für die Nutzungsrechte.
Ist also Verhandlungssache, und der Komponist muß diese ja dem Sender einräumen.

Kann ja auch sein, dass der Sender sich nicht darauf einläßt und (aus abrechnungstechnischen Gründen) auf eine [g=119]Gema[/g]-Anmeldung besteht.

Das muß halt abgeklärt werden.

Gruß Mattes
 
@Mattes: War ein Missvertändnis von mir. Ich meinte, Du meintest, dass er eine [g=119]Gema[/g]-Freistellungserklärung beschaffen müsse, wie bei einer Pressung z.B. vonnöten. Und ich wollte DIch fragen, ob Du meinst, dass er die selbst ebschaffen müsse, obwohl doch der Sender die Musik verwertet.

Hat sich aber geklärt durch Deine beiden letzten Postings. :)
 
Also zur [g=119]Gema[/g] Anmeldung:

Das dauert ca. mit allem drum und dran 4 Wochen.

Die Minutenausschüttung bei dem Sender um den es geht, in einer Soap, beträgt ca. 60.-€ (abzüglich 14% [g=119]Gema[/g] Anteil)

Hatte doch mit etwas mehr gerechnet. Immerhin hat die Sendung 440000 Zuschauer.


Nunja- wenn mir mein Bekannter versichern kann mich öfter unterzubringen (obendrein wird die Sendung ja auch am Wochenden ausgestrahlt - was heisst: Ausschüttung X 2 :) ) , dann werd ich vielleicht zur [g=119]Gema[/g] gehen, falls die andere Variante mit der [g=119]Gema[/g] freien Musik nix für den Sender ist.

Achja: Laut Telefonauskunft beträgt die "Mindestlaufzeit" bei der [g=119]GEMA[/g] keine 6 Jahre für Künstler sondern 3 Jahre! (und muss fristgerecht gekündigt werden)


Die nette Dame am Telefon hat mich auf folgendes hingewiesen:

"Wenn Sie neue Werke erschaffen, MÜSSEN sie diese der [g=119]Gema[/g] melden!"

Hallo?! Das ist doch nicht ernsthaft so oder??????

Ich mach dauernd Musik- aber das will ich doch nicht alles melden- wozu auch- ist doch nur Hobby......

Vielleicht ist auch für jemand anderen ne Frage beantwortet. Schön wärs :)

Gruß
 
@Phal-d:

doch, ist leider so. Der vertrag mit der [g=119]Gema[/g] steht unter dem Motto: Ganz oder gar nicht.

Du kannst vielleicht bestimmte technische Bereiche (I-Net-Veröffentlichung) von der Rechteverwertung ausnehmen, aber was Songs angeht: alle oder keiner.

Gruß Rainer
 
@EarlGrey: was ist eigentlich mit songs, die man schon vorher irgendwo
veröffentlicht hat. Müssen die dann auch noch angemeldet werden, oder
gilt das nur für die zukünftigen.
 
EarlGrey schrieb:
@Phal-d:

doch, ist leider so. Der vertrag mit der [g=119]Gema[/g] steht unter dem Motto: Ganz oder gar nicht.

Du kannst vielleicht bestimmte technische Bereiche (I-Net-Veröffentlichung) von der Rechteverwertung ausnehmen, aber was Songs angeht: alle oder keiner.

Gruß Rainer


Aber was ist mit meinen ca. 50-60 songs die ich schon habe. Muss ich die alle anmelden??? Ab wann muss man es anmelden? Man kann ja immer sagen: "Der Song ist noch nicht fertig- ich wollte noch etwas daran ändern" (der Grossteil meiner Songs ist eigentlich "nicht" Fertig)

Aber das ist krass ja.......


Hast du vielleicht eine Ahnung was passiert mit den Songs- wenn man nach 3 Jahren kündigt? Die Rechte müssten ja bei mir bleiben. Aber darf die [g=119]Gema[/g]- sollte es zu weiteren Einnahmen kommen- (weil der song irgendwo gespielt wird)- das Geld dann einfach komplett einstreichen- oder wie sieht das aus?

Gruß
 
tut mir leid, aber was mit alten und mit "Nachmitgliedschafts"-Songs passiert, kann ich nicht mit Sicherheit beantworten.

Wäre aber interessant zu wissen.
 
Phal-d schrieb:
Hast du vielleicht eine Ahnung was passiert mit den Songs- wenn man nach 3 Jahren kündigt? Die Rechte müssten ja bei mir bleiben. Aber darf die [g=119]Gema[/g]- sollte es zu weiteren Einnahmen kommen- (weil der song irgendwo gespielt wird)- das Geld dann einfach komplett einstreichen- oder wie sieht das aus?

Rufe doch einfach mal bei der [g=119]GEMA[/g] an - die sind da in solchen Auskunftsachen sehr hilfreich.
Für Rechteabwicklung ist die [g=119]GEMA[/g] mit dem Sitz in Berlin zuständig und für finanzielle Abwicklung (Beiträge / Ausschüttungen / usw.) ist die [g=119]GEMA[/g] in München zuständig.
Genauere und sorgfältigere Auskünfte als direkt vor Ort kannst du nicht bekommen und die jeweils zugehörigen Telefonnummern findest du auf deren Seite www.[g=119]gema[/g].de .
Und dann schreibst du am besten das Ergebnis des Nachfragens hier rein, denn dann haben alle ein wenig mehr Wissen davon.


Gruß...

Jörg
 
Phal-d schrieb:


Achja: Laut Telefonauskunft beträgt die "Mindestlaufzeit" bei der [g=119]GEMA[/g] keine 6 Jahre für Künstler sondern 3 Jahre! (und muss fristgerecht gekündigt werden)

Es gibt seit Juni 2007 eine Neufassung des Berechtigungs-Vertrages.

Zitat:

"§ 10
Der Vertrag wird mit Wirkung vom ............................................................................. zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen. Falls der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um sechs Jahre."

Zitatende

Ich dachte bis heute auch immer, dass 3 Jahre korrekt sind, aber es scheint sich geändert zu haben.

Hast du vielleicht eine Ahnung was passiert mit den Songs- wenn man nach 3 Jahren kündigt? Die Rechte müssten ja bei mir bleiben. Aber darf die [g=119]Gema[/g]- sollte es zu weiteren Einnahmen kommen- (weil der song irgendwo gespielt wird)- das Geld dann einfach komplett einstreichen- oder wie sieht das aus?

Zitat:

§ 11
Mit Beendigung des Vertrages fallen die Rechte an den bisherigen Berechtigten zurück, ohne dass es einer besonderen Rückübertragung bedarf. Jedoch soll zur Vermeidung einer Störung der öffentlichen Musikpflege die Auseinandersetzung bezüglich der zurückfallenden Urheberrechte in der Weise erfolgen, dass die Musikverbraucher, deren Verträge vor Beendigung dieses Berechtigungsvertrages für die Nutzung von Werken des ausgeschiedenen Berechtigten abgeschlossen wurden und über den Zeitpunkt des Ablaufs des Berechtigungsvertrages hinaus bestehen, für die ganze Dauer ihrer Verträge zur Nutzung befugt bleiben.
Die Verrechnung der demnach etwa noch auf den ausgeschiedenen Berechtigten entfallenden Erträge erfolgt nach den Bestimmungen des Verteilungsplanes der [g=119]GEMA[/g].

Zitat-Ende



Das dürfte Deine Frage erklären.

Zu Deinem Verständnis - Die [g=119]Gema[/g] streicht Tantiemen-Gelder nicht komplett ein, sondern nimmt Deine Rechte wahr, indem sie die Tantiemen - nacn Abzug einer Bearbeitungsgebühr wieder an Dich ausschüttet.


Inwieweit die Verteilungsschlüssel gerecht sind, steht auf einem anderen Blatt. (in der Chefetage der [g=119]Gema[/g] sitzen übrigens auch Urheber, Komponisten und Textdichter, die erheblichen Einfluß auf die Art der Verteilungsschlüssel haben.)

Gruß Mattes
 

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